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Sicher im Urlaub Welche Versicherung soll mit auf Reisen?

Koffer futsch, Beinbruch bei der Trekking-Tour oder Autounfall im Ausland? Mit den richtigen Versicherungen sind Urlauber auch während der schönsten Wochen des Jahres rundum geschützt. stern.de sagt, welche Policen sinnvoll sind - und welche nicht.
Von Karin Spitra

"Schatz, sollen wir für den Urlaub noch eine Extra-Versicherung abschließen?" In vielen Familien gehört diese Frage zum Urlaubsanfang, wie das Ringen um die Zahl der Gepäckstücke. Denn egal, ob beim All-Inclusive-Aufenthalt im Stranddorf, beim Wanderurlaub im Gebirge oder auf dem Campingplatz: Wer seine Ferien stressfrei verleben will, sollte sich schon vor Reiseantritt überlegen, ob und wie er sich gegen einige Eventualitäten absichern kann. Denn Versicherungen entschädigen zwar nicht für entgangene Ferienfreuden, schützen aber zumindest vor gröberen finanziellen Verlusten.

Versicherungspakete meist zu teuer

So wird Urlaubern gerne schon bei der Buchung auch der Abschluss eine "einmaligen Reiseversicherungspakets" empfohlen. Dabei werden besonders gerne Reiseabbruch, Krankheitskosten, Rücktritt, Notruf, Haftpflicht und Unfall versichert. Klingt praktisch, ist aber nach Meinung des Bundes der Versicherten (BdV) teuer - und bringt im schlimmsten Fall fast nichts: "Gerade bei Versicherungsarten wie der Unfallversicherung kommt es auf die Höhe der Versicherungssumme an", erläutert BdV-Vorstand Thorsten Rudnik. "Die oft angebotenenen 20.000 Euro bei Vollinvalidität bringen nicht viel, hier sollte beispielsweise die Mindesthöhe bei 500.000 Euro liegen", so Rudnik weiter. Die kriegt man aber nur bei einer "richtigen" Unfallversicherung - und nicht bei den Paket-Angeboten. "Deshalb halten wir davon nichts - auch, weil in den Pakten etliche Bausteine enthalten sind, die jeder Versicherte sowieso schon ganzjährig für sich abgeschlossen hat", so Rudnik

Hinzu kommt, dass diese "Rundum-Sorglos-Pakete" nur für wenige Urlaubswochen gelten - und im nächsten Urlaub steht man dann wieder ohne Schutz da. "Teuer und unsinnig", lautet deshalb auch das Urteil des BdV-Mannes. Besser sei es, die wichtigsten Urlaubsrisiken auf das ganze Jahr umzulegen und dauerhaft abzusichern. So bleibt dann auch mehr für die Urlaubskasse übrig, denn in den Versicherungspaketen sind neben "doppelten Bausteinen" meist auch einige Policen enthalten, die völlig überflüssig sind.

Auslandskrankenversicherung

Wer sie braucht: "Die private Auslandskrankenversicherung ist unverzichtbar", stellt Thorsten Rudnik, Vorstand beim Bund der Versicherten (BdV) fest. Dabei gilt diese Empfehlung auch für Privatpatienten oder gesetzlich Versicherte, die nur innerhalb der EU verreisen wollen. So decken die gesetzlichen Kassen mit ihrem Auslandskrankenschein kaum noch die anfallenden Kosten ab: Beim medizinischen Notfall hilft in den meisten Urlaubsregionen nur Bares weiter, die Chip-Karte der eigenen Versicherung wird fast nur in Arztpraxen akzeptiert, nicht aber wenn Hilfe ins Hotel geholt wird - oder der Urlauber ins Krankenhaus muss. Gerade in Touristenhochburgen wird dann nur gegen Vorkasse behandelt - also wie bei Privatpatienten. Wieder daheim, erstattet die Kasse nur den Anteil der Rechnung, der sich an den deutschen Sätzen orientiert. "Aber auch für Privatpatienten macht eine Auslandskrankenversicherung Sinn," erklärt Rudnik. "Denn ein Arztbesuch im Ausland gefährdet die üblichen Beitragsrückerstattungen - was in keinem Verhältnis zu den Kosten von sechs bis acht Euro für eine Auslandkrankenversicherung steht," so Rudnik.

Achtung:

Außerhalb Europas und in Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat - wie den USA, Thailand, Australien oder Ägypten - übernimmt die gesetzliche Krankenkasse gar keine Kosten. Urlauber, die hier erkranken und keine private Auslandspolice haben, müssen dann alles aus der eigenen Tasche bezahlen.

Wichtig ist die Extra-Absicherung auch bei schweren Unfällen im Urlaub: Denn ein Rücktransport von Patienten wird von Kassen grundsätzlich nicht finanziert. Bei Risikosportlern (Taucher, Paraglider) entfällt oft der Anspruch - hier sollte man sich unbedingt vor Reiseantritt beim Reisebüro erkundigen, welche Policen dies abdecken.

Bei Abschluss einer Auslandskrankenversicherung werden keine Gesundheitsfragen gestellt. Das heißt aber nicht, dass man mit bestehenden Vorerkrankungen in Urlaub fahren kann und die Versicherung dann die Behandlungskosten ersetzt (zum Beispiel bei Dialysepatienten). Deshalb können chronisch Kranke im Ernstfall Probleme mit ihrer Police bekommen. Denn vor allem bei Vorerkrankungen (s.o.) verweigern Versicherer häufig die Zahlung. Die Krankheit sei nicht akut oder unerwartet im Urlaub aufgetreten seien, lautet deren Argumentation. Deshalb sollte vor Vertragsabschluss das Kleingedruckte genau gelesen werden.

Tipp:

Für die Kosten der Behandlung einer chronischen Erkrankung im Ausland bezahlt die gesetzliche Krankenkasse - auch in Ländern, die nicht zur EU gehören, oder mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat. Die Kosten werden allerdings maximal bis zu den in Deutschland üblichen Beträgen erstattet - und das auch nur bis zu sechs Wochen im Jahr. Vor Reiseantritt sollten sich chronisch Kranke deshalb unbedingt mit ihrem Sachbearbeiter bei der Krankenkasse absprechen. Auch Schwangere, die ab dem 7. Monat eine Auslandsreise planen, sollte sich mit ihrer Versicherung über den Leistungsanspruch erkundigen.

Die wichtigsten Leistungen:

Erstattung von Kosten, die aus Unfall oder Krankheit entstehen. Das umfasst Behandlungs- und Krankenhauskosten und Ausgaben für Medikamente, Operationen, etc. Die Leistungen der Anbieter unterscheiden sich vor allem in folgendem Punkt: Zahlt der Versicherer einen Rücktransport nur, wenn er medizinisch notwendig ist oder auch schon dann, wenn der Heimtransport des Patienten sinnvoll und vertretbar ist. Auf solche Feinheiten sollte geachtet werden.

Gepäckversicherung

Wer sie braucht: "Niemand", findet Rudnik. Denn die Reisegepäckversicherung zahlt gerade in den Fällen nicht, in denen der Versicherte eine Zahlung erwartet. Auch das Preis-Leistungsverhältnis ist eher schlecht. Hinzu kommt, dass die Versicherer bei der Schadensabwicklung regelmäßig als nicht besonders kulant daherkommen: Dem Versicherten wird meist grobe Fahrlässigkeit unterstellt - mit der Folge, dass die Versicherung nicht zahlen muss. Fahrlässigkeit kann z.B. schon vorliegen, wenn der Koffer am Flughafen entwendet wird, obwohl er neben dem Versicherten abgestellt war. Die gerichtlich bestätigte Begründung: Der Reisende hätte den Koffer zwischen seine Beine klemmen sollen. In südlichen Ländern gehört zum fahrlässigen Verhalten auch schon das offene Tragen von Schmuck oder die Kamera einfach über die Schulter zu hängen. "In Südafrika gilt ein Spaziergang, den man allein unternimmt, als grob fahrlässig. Wer dabei ausgeraubt wird, schaut durch die Finger", erzählt Rudnik. Dabei steht der Reisende ja nicht schutzlos da: "Verschindet das Fluggepäck, ist ein Reisender über die Fluggesellschaft bis zu einer bestimmten Höhe versichert, wird in sein Hotelzimmer eingebrochen, haftet die heimische Hausratsversicherung," so der BdV-Vorstand.

Achtung:

Was kaum jemdand weiß: Der Verlust von Geld, Schecks, Tickets, Handys und teuren elektronischen Geräten wie Notebooks ist in der Regel nicht durch diese Versicherung abgedeckt. Nicht einmal der Verlust von medizinische Hilfen (z.B. Prothesen, Gebisse) wird ersetzt. Im Gegenzug erwartet die Versicherung, dass im Schadenfalss sofort an Ort und Stelle - also im Ausland - eine polizeiliche Meldung gemacht wird - auch wenn dadurch der Rückflug verpasst wird.

Die wichtigsten Leistungen:

Eine Gepäckversicherung soll den Reisenden vor Verlust, Zerstörung oder Beschädigung seines Reisegepäcks schützen. Sie kann sowohl für den Zeitraum des Urlaubs, oder als Dauervertrag abgeschlossen werden. Abgedeckt wird meist der Verlust von Ausweispapieren, Seh-Brillen und Kleidung bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Wertes. Bei Schmuck und Kameras gibt es meist nur die Hälfte des Zeitwerts, bei "Fahrlässigkeit" geht der Kunde allerdings leer aus.

Reiserücktritts-Versicherung

Wer sie braucht: Diese Versicherungsart ist für chronisch Kranke, Senioren oder Familien mit Kleinkindern sinnvoll, da im Krankheits- oder Notfall hohe Stornokosten fällig werden. Ist die gebuchte Reise besonders teuer oder wird sie schon lange im Voraus gebucht, sollte immer auch eine Rücktrittsversicherung mit abgschlossen werden. Denn gerade nicht vorhersehrbare Ereignisse wie ein Autounfall, ein schwere Grippe, die Flugreisen unmöglich macht oder ein plötzlicher Arbeitsplatzverlust reichen aus, um jeden Urlaubstraum platzen zu lassen. Gut, wenn man dann wenigstens gegen den finanziellen Schaden versichert ist.

Achtung:

Die Stornoversicherung greift,wenn der Versicherte, ein enger Familienangehöriger oder ein Mitreisender schwer erkrankt oder einen Unfall hatte. Als Reiseunfähigkeit gelten in der Regel auch Komplikationen in der Schwangerschaft, Impfuntauglichkeit, Feuer im Haus oder eine unverschuldete Kündigung. Flugangst ist jedoch kein Rücktrittsgrund, genauso wenig wie ein vergessenes Visum oder schwere Vorerkrankungen, die man verschwiegen hat.
Allerdings reicht der Versicherung eine schlichte Erklärung nicht aus, um die Urlaubsreise auf deren Kosten zu stornieren. Normalerweise wird ein ärztliches Attest verlangt, das die Reiseunfähigkeit bestätigt.

Die wichtigsten Leistungen:

Übernahme der Stornierungskosten unter anderem bei Tod, Unfall oder Krankheit des Versicherten oder von Angehörigen bis auf einen geringfügigen Selbstbehalt. Die Prämien richten sich nach dem Reisepreis - bei 1500 Euro kostet der Schutz zwischen 20 und 35 Euro. Faustregel: Je teurer und je langfristiger die Reise, desto wichtiger ist die Reiserücktrittskostenversicherung.

Reiseabbruch-Versicherung

Wer sie braucht: Im Gegensatz zur Reiserücktrittsversicherung greift diese Police, wenn die Urlaubsreise schon angetreten wurde. Deshalb ist sie für chronisch Kranke und Senioren mit instabiler Gesundheit sinnvoll, bei denen ein vorzeitiger Linienrückflug richtig teuer wäre.

Achtung:

"Diese Versicherungsarten sind recht teuer - besonders, wenn eine ganze Familie versichert werden soll. Hier muss jeder für sich selbst entscheiden, wie viel Schutz und Absicherung er im Urlaub will", meint Rudnik.

Die wichtigsten Leistungen:

Passiert etwas nach dem Urlaubsantritt (und dazu zählt schon das Einchecken am Flughafen) zum Beispiel eine Erkrankung am Ferienort, so dass der Urlaub abgebrochen werden muss, sorgt diese Versicherung für den schnellen Abtransport nach Hause. Die Versicherung ersetzt die entstandenen Rückreisekosten sowie nicht genutzte Leistungen bei einem notwendigem Reiseabbruch.

Spezielle Reisehaftpflicht

Wer sie braucht: Wer schon eine private Haftpflichtversicherung hat, braucht keine spezielle Lösung für den Urlaub, denn diese Police gilt weltweit. Das gilt selbstverständlich auch für eine abgeschlossene Familienhaftpflicht. "Diese Versicherungsart sollte sowieso jeder haben - und zwar ganzjährig", stellt Rudnik fest. Sinnvoll kann diese Police aber für Ferienhausurlauber mit kleinen Kindern sein: die private Haftpflicht haftet nicht für Einrichtungsgegenstände, etwa wenn ein Fernseher zu Bruch geht.

Achtung:

Auch für Surfer, die mit dem eigenen Brett in den Urlaub fahren, empfiehlt sich diese Zusatzversicherung, denn für Schäden, die mit dem Surfbrett verursacht werden, müssen sie sonst selbst aufkommen.

Die wichtigsten Leistungen:

Im Prinzip versichert die spezielle Reisehaftpflicht alle Schäden, für die auch die private Haftpflichtversicherung aufkommt. Zusätzlich sind aber auch Sach- und Personenschäden in Ferienhäusern, Schäden durch Motor- und Segelboote oder das eigene Surfbrett abgedeckt. Tipp: Informieren Sie sich bei Ferienhausbuchungen, ob eine Haftpflichtversicherung im Mietpreis enthalten ist.

Reisenotruf-Versicherung

Wer sie braucht: Viele Leistungen dieser Notfallversicherung sind auch in anderen Versicherungen enthalten. Sie ist also nur zur Beruhigung für absolute Sicherheitsfanantiker sinnvoll. "Eigentlich ist diese Versicherungsart nur für jene Kunden etwas, die unter Schock stehen und kein Telefon bedienen können", so Rudnik.

Achtung:

Bei einigen Anbietern ist die Soforthilfe zusammen mit der Reisekrankenversicherung erhältlich.

Die wichtigsten Leistungen:

Sie erstattet die Reise- und Aufenthaltskosten eines Angehörigen bei einem längeren Krankenhausaufenthalt des Versicherten im Ausland. Zum Leistungsumfang gehört auch die Zusendung eventuell benötigter Medikamente. Auch die Reisekosten des Versicherten zum Begräbnis beim Tod eines nahen Angehörigen werden gezahlt. Sogar ein Kredit für anfallende Anwalts- oder Krankenhauskosten ist möglich.

Reiseunfallversicherung

Wer sie braucht: Nur, wer keine private Unfallversicherung hat oder Risikosportler ist, sollte sich mit dieser Versicherungsart auseinander setzten. Denn die private Unfallversicherung gilt weltweit - auch im Urlaub. Sonst gilt die Formel: Je riskanter die Sportart, zum Beispiel Snowboarden oder Tauchen, desto eher sollte so eine Versicherung abgeschlossen werden. Für alle anderen ist die Reiseunfallversicherung nicht empfehlenswert - auch weil die angesetzten Schadenssummen viel zu niedrig sind. "Die einzige Summe, auf die es dabei wirklich ankommt, ist die Zahlung im Falle einer Invalidität", betont der BdV-Mann. "Ob man dann noch 25 Euro am Tag für den Krankenhausaufenthalt bekommt, ist doch nebensächlich. Hier muss das höchste Risiko ordentlich abgedeckt werden."

Achtung:

Die Reiseunfallversicherung deckt nicht alle Risiken durch gefährliche Sportarten ab. Sicherheitshalber sollte vor Urlaubsantritt geprüft werden, ob die ausgeübte Sportart dazu gehört, rät der Bund der Versicherten.

Die wichtigsten Leistungen:

Die Versicherung zahlt eine Entschädigung bei Invalidität und Tod durch Unfall, sowie die Bergungskosten.

Verkehrsschutz

Wer sie braucht: Meist überflüssig, denn beim Urlaub mit dem eigenen Auto sorgt ein Schutzbrief, der oft schon in der Kfz-Versicherung enthalten ist, für Pannen- und Unfallhilfe.

Achtung:

Sitzt nicht nur der Versicherte am Steuer, sollte darauf geachtet werden, dass die Schutzbriefleistungen auch für Partner oder Lebensgefährten gelten. Fährt ein Bekannter mit, sollte er selber im Besitz eines Schutzbriefes sein. Der Sonderfall "Mallorca-Police" wird in einem eigenen Punkt behandelt.

Die wichtigsten Leistungen:

Schutzbrief-Versicherer sorgen für Weiter- oder Rückfahrt und leisten ersten Rechtsbeistand. Je nach Ausgestaltung des Versicherungsumfangs gibt es zusätzliche Leistungen, etwa bei Tierkollisionen.

"Mallorca-Police"

Wer sie braucht: Im Prinzip ist die Mietwagen-Haftpflichtversicherung oder auch "Mallorca-Police" ein MUSS für alle Personen, die im Urlaub einen Wagen mieten wollen - besonders wenn sie damit in südosteuropäischen Ländern oder den USA unterwegs sind. Zwar werden Mietwagen meist sowieso mit einer Haftpflichtversicherung angeboten, aber die Deckungssummen richten sich nach den im jeweiligen Land üblichen Mindestsummen. Ein Verkehrsschaden - oder wenn Personen verletzt wurden - liegt aber kostenmäßig deutlich über dieser Mindestsumme. Für die Differenz haftet der Versicherte mit seinem Privatvermögen.

Achtung:

In der Türkei beträgt die gesetzliche Mindestdeckungssumme bei Sachschäden nicht einmal 1500 Euro und bei Personenschäden nur 12.000 Euro. Auch in Spanien und einigen US-Bundesstaaten ist die Deckungssumme sehr niedrig. Bei einem schweren Unfall, womöglich mit Personenschaden, ist der Fahrer dann schnell ruiniert, da er die Differenz zwischen Deckungssumme (niedrig) und Schadenshöhe (hoch) selber zahlen muss.

Die wichtigsten Leistungen:

Schadenersatz bei Sach- und Personenschäden durch einen Autounfall mit einem Mietwagen, wobei die Deckungssummen deutlich über den vor Ort "üblichen" Konditionen liegen. Erhältlich ist die Mallorca-Police bei den meisten KFZ-Versicherungen und beim ADAC. Auch die großen Autovermieter bieten in der Regel diese Zusatzhaftpflichtversicherung an.

Tipps vom Bund der Versicherten

"Wer sich auf einen Urlaub vernünftig vorbereitet, der braucht die meisten angebotenen Versicherungen nicht", erläuter Thorsten Rudnik vom BdV. "Dazu gehört auch, sich ganzjährig vernünftig abzusichern - dann braucht man im Urlaub kaum zusätzliche Versicherungspolicen."

* Die meisten Urlauber haben eine Kreditkarte, über die sie - bei regelmäßiger Benutzung - unfallversichert sind.

* Verschwindet das Fluggepäck, ist es meist bis zu einem - wenn auch niedrigen Wert - über die Fluggesellschaft versichert.

* Bei Einbrüchen im Hotelzimmer haftet die private Hausratsversicherung, die man hoffentlich abgeschlossen hat.

* Fast jeder Urlauber ist auch Mitglied in einem Automobilclub. Über diesen kann man sich zu fast jedem Feriengebiet Merkblätter anfordern, in denen auch Informationen über Arztbesuche, Krankenhäuser und Behörden stehen.

* Viele Reisende sind zwar versichert, haben im Ernstfall aber keine Ahnung wo. Deshalb sollte man vor Urlaubsantritt eine kleine Liste mit Telefon- und Versicherungsnummern anlegen. Unerlässliche Bestandteile sollten folgende Angaben sein:

- Gesetzliche Krankenversicherung
- Auslandskrankenversicherung - meist bieten die Versicherungen auch eine Notrufhotline an, wo man sich über Ärzte im Ausland informieren kann ("Bin auf Mallorca, habe Zahnweh!").
- Hausratsversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
- Kartensperrruf für EC- und Kreditkarte

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