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1. Juli 2008, 13:54 Uhr

Polizei versteigert Autos Betrunkener

Drastische Strafen in Italien: Wer mit Alkohol im Blut am Steuer erwischt wird, muss neuerdings damit rechnen, dass die Polizei sein Auto versteigert. Das ist aber noch nicht das Schlimmste: Schon ab 0,8 Promille können sogar Gefängnisstrafen verhängt werden. Von Georg Weindl

"Dolce Vita" war einmal, im Verkehr greift die italienische Polizei durch© Chris Helgren/Reuters

Seit kurzem kann es für Autofahrer in Italien eine böse Überraschung geben. Nicht nur für einheimische, auch für ausländische. Denn seit Ende Mai greift dort ein neues, drastisches Gesetz. Demnach darf die Polizei bei Alkoholsündern ab 1,5 Promille das Auto nicht nur beschlagnahmen, sondern auch versteigern. Der Erlös fließt in die Staatskasse. Damit soll die große Zahl alkoholbedingter Verkehrsunfälle gesenkt werden. In Südtirol, der nördlichsten Provinz Italiens, gibt es bereits mehrere Fälle, in denen Autos konfisziert wurden. "Die Autos werden beim Eigentümer zur Verwahrung gelassen und dann, wenn das Urteil rechtskräftig ist, eingezogen und versteigert", sagt der Bozener Staatsanwalt Axel Bisignano. Unter den Eigentümern der beschlagnahmten Autos ist auch eine Deutsche, allerdings mit Wohnsitz in Südtirol.

Umstrittene Rechtslage

Für den ADAC-Juristen Michael Nissen ist diese Maßnahme ein Schnellschuss, und eine Art Notverordnung, wie es die Italiener in ähnlicher Form schon früher versucht haben. "Das Gesetz wird zwar bereits angewendet, muss aber noch vom italienischen Parlament abgesegnet werden", sagt Nissen. Und dort könnte es auch wieder zu Fall gebracht werden. Die Rechtslage ist umstritten. Konfisziert werden dürfen nämlich nur Autos, die dem Alkoholsünder gehören. Leasingautos, Leihwagen und Geschäftswagen sind davon ausgenommen. Wer also mit dem eigenen Auto erwischt wird, den trifft es härter. Touristen also, die mit einem Mietwagen durch das Land kurven und zuvor beim Essen dem Rotwein zu sehr zugesagt haben und erwischt werden, dürften davon verschont bleiben. Nicht jedoch von einer Strafe wegen einer Fahrt unter Alkoholeinfluss.

Wertverlust während der Prozessdauer

Ein anderes Problem sind die langen Prozesszeiten der überlasteten italienischen Gerichte. Legt man Einspruch ein, kann es gut sein, dass sich die juristische Auseinandersetzung in die Länge zieht und währenddessen das Auto eventuell sogar über Jahre irgendwo festsitzt. Ungeklärt ist, wer dann für den Wertverlust des Wagens aufkommt. Anders als sein Kollege Axel Bisignano hält Cuno Tarfusser, Leitender Staatsanwalt in Bozen, das Gesetz für kritisch und das Strafmaß für unverhältnismäßig. Er befürchtet, dass es weder den Autofahrern noch dem Staat etwas bringt und nur zu einer zusätzlichen Belastung der Gerichte führt. ADAC-Jurist Nissen empfiehlt in solch einem Fall, sich sofort einen Anwalt in Italien zu nehmen.

Die Beschlagnahmung von Autos, sie gilt auch für Fahrten unter Drogeneinfluss, ist nur die Spitze einer juristischen Rundum-Verschärfung. Neu ist ferner, dass man bereits ab 0,8 Promille mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft werden kann. Liegt der Blutalkoholwert unter 1,5 Promille, darf man das Auto behalten. Im Extremfall jedoch ist das Auto weg und der Fahrer landet im Knast.

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Von Georg Weindl
 
 
KOMMENTARE (10 von 12)
 
tagora-sagittara (03.07.2008, 12:16 Uhr)
Entlich mal einer der Nägel mit Köpfen macht!!
drogensüchtige haben absolut nichts hinter dem Lenkrad zu suchen!!
Sollte man hier unbedingt auch einführen,... die Witwen und Waisen werden es danken!!
vubler (02.07.2008, 12:39 Uhr)
Aprilscherz?
Ist Italien noch ein Rechtsstaat oder sind die dort auch im Mittelalter angelangt?
Verkehrssünder gehören bestraft und zwar nach den Gesichtspunkten, was Sie angestellt haben!
Sie gehören verurteilt und haben die Strafe zu zahlen (oder abzusitzen!)!Es sollte keine Rolle spielen, ob jemand einen Mercedes Benz besitzt, einen Sportwagen oder einen Fiat! Diese Enteignung ist Willkür und Diebstahl!
Dudu (02.07.2008, 12:32 Uhr)
colle Sache
füllt berlusconis Taschen auf. Wenn man wirklich auch die Cars der Top 10 so versteigern würde, wäre es in Ordnung.
@steuer-otto
Natürlich fällt die Strafe unterschiedlich Hoch aus. Ist doch bei uns nicht anders, bei 1,5 Promill gibt es kein Bußgeld in Höhe x, sondern einen Strafbefehl nach Tagessätzen und die richten sich nach dem individuellen Einkommen
mister-mister (02.07.2008, 12:27 Uhr)
@steuer-otto
Ich sehe die Ungerechtigkeit eher relativ. Ein verlorener Pandaschmerzt den Studenten ebenso wie den Wohlhabenderen sein Ferrari. Warum also nicht...?
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Ein weiterer Aspekt wäre ab sofort (und für Alk-Täter als Nachrüstpflicht - selbstverständlich selbst zu zahlen) ein Alkoholtest im Auto, ohne dessen Bestehen sich der Wagen nicht starten lässt.
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Alles in allem sehe ich da mal was Nachahmenswertes in Bella Italia.
trouby (02.07.2008, 12:18 Uhr)
StVO...
ich glaube, die Italiener sollten lieber erstmal die StVO befolgen. Mir sind da Ampelszenen überliefert wurden - holla, die Waldfee...
Würde der Unfallstatistik auch guttun.
Administrator (02.07.2008, 12:00 Uhr)
@Dragono
Liebe/r Dragono,
vielen Dank für den Hinweis. Die bejahende Antwort ist die dritte.
Herzliche Grüße,
Ihre stern.de-Admins
endbenutzer (02.07.2008, 11:48 Uhr)
@steuer-otto:
"...(ein Fiat und ein Ferrari haben nun mal nicht den gleichen Preis)..."
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Stimmt! Aber es schmerzt in beiden Fällen gleichermaßen.
steuer-otto (02.07.2008, 11:34 Uhr)
Ungerecht
Die Versteigerung soll eine Strafe sein, doch die fällt ja dann unterschiedlich hoch aus (ein Fiat und ein Ferrari haben nun mal nicht den gleichen Preis), das wäre dann ungerecht. Aber für die Zeit des Führerscheinentzugs auch das Tatfahrzeug wegzuschliessen, das wäre doch auch mal ein Gedanke für unsere Gerichte.
chb74 (02.07.2008, 11:33 Uhr)
@endbenutzer
Die angeblich so hohe Steuerbelastung in Deutschland besteht auch eher nur auf dem Papier und in den Köpfen einiger FDP-Politiker. In Wahrheit liegen wir europäisch betrachtet eher im Mittelfeld, und das bei einer trotz aller Einsparungen der letzten Jahre immer noch sehr guten öffentlichen Infrastruktur, die ja irgendwie bezahlt werden muss.
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Die Maßnahme ist zweifelsohne drastisch, aber anscheinend wird man dem Problem anders nicht mehr Herr. Dass Fahren unter Alkoholeinfluß ein Problem darstellt wird niemand bestreiten, der noch ernst genommen werden will. Ob eine Beschlagnahmung des Autos rechtmäßig ist, erscheint mir allerdings zweifelhaft - in Deutschland wäre das jedenfalls so nicht durchsetzbar. Eine technische Stillegung für die Zeit des Fahrverbots vielleicht schon eher...
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Es sollten allerdings auch hier eher härtere Fahrvervbote als Erziehungsmaßnahme ausgesprochen werden und vor allem mehr Kontrollen durchgeführt werden. Der Anteil von alkholbedingten Toten im Straßenverkehr ist noch zu hoch, weil es absolut vermeidbare Tote sind: kein Suff -> keine verlängerte Reaktionszeit -> höchstwahrscheinlich kein Unfall -> kein Toter
endbenutzer (02.07.2008, 11:17 Uhr)
Da sage nochmal einer....
...in Deutschland würde der Autofahrer abgezockt. In Wahrheit befinden wir uns hier in einem Autofahrerparadies..
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