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22. Oktober 2010, 11:00 Uhr

Post vom Anwalt

stern.de-Kolumnist Carsten Scheibe bekommt E-Mail-Post vom Anwalt: Er soll sich illegal Musik in einer Tauschbörse besorgt haben und muss nun blechen. Das Problem: Scheibe holt sich seine Songs aus ganz anderer Quelle, es gibt noch keine Stöhn-Hörbücher und der Anwalt kennt keine Umlaute.

 

Ich bekomme einen Schreck. In meinem Postfach liegt plötzlich eine E-Mail von einem deutschen Anwalt. Er wirft mir vor, in einer Tauschbörse Multimedia-Dateien heruntergeladen und via Peer-to-Peer-Netzwerk weiterverbreitet zu haben. In der Mail heißt es:

"Guten Tag,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma xxxx an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen Nutzungs- und Verwerrungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht. Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden."

Das Hantieren mit den vielen Paragraphen schüchtert ein. Auch wird mir genau belegt, mit welcher IP ich die Urheberrechtsverletzung durchgeführt haben soll. Als die Panik gerade so richtig hochkocht, erfahre ich zum Glück, dass ich noch glimpflich davonkommen kann:

"Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.

"Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot: Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten aussergerichtlich zu loesen. Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 22.10.2010 sicher und unkompliziert mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben."

Normalerweise wäre das jetzt genau der richtige Zeitpunkt, um sofort einen Hunderter zu zücken. Doch ich entdecke ziemlich schnell, dass es sich bei der Mail um Spam handelt, um den Versuch, illegal Geld abzuzocken. Hier meine eigene kleine Checkliste:

  • 1. Die Mail geht an eine fremde Domain, von der aus nur eine passive Weiterschaltung auf meinen E-Mail-Account besteht. Ich kann gar nicht gemeint sein.
  • 2. Im Anschreiben fehlt die namentliche Anrede meiner Person. Die Mail ist zu unpersönlich.
  • 3. Anwälte würden ein solches Schreiben immer nur per Post versenden und nicht per Mail.
  • 4. Die Logik stimmt nicht. Als Auftraggeber wird eine Firma genannt, die Pornofilme herstellt. Ich soll aber MP3-Dateien heruntergeladen haben. Hörbücher aus dem Stöhngewerbe sind mir aber unbekannt.
  • 5. Meine IP-Adresse stimmt gar nicht. Außerdem fehlt die Angabe von Datum und Uhrzeit. Ohne diesen Zeitstempel ist die IP-Adresse nichts wert.
  • 6. Im Schreiben fehlen deutsche Umlaute. Das legt den Schluss nahe, dass die Mail im Ausland aufgesetzt wurde.
  • 7. Die Mail ist voller Tippfehler. Anwälte legen großen Wert auf eine korrekte Rechtschreibung.
  • 8. Kein Anwalt setzt beim Bezahlen seiner Rechnung auf eine UKASH-Karte.
  • 9. Es fehlt die strafbewehrte Unterlassungserklärung, die ansonsten immer Teil jeder anwaltlichen Abmahnung ist.
  • 10. Es fehlen die Kontaktdaten des Anwalts. Bei Geschäfts-Mails ist es aber Pflicht, die gleichen Kontaktdaten zu benennen wie in einem Geschäftsbrief auf Papier.

Also kann ich die Mail beruhigt löschen. Generell gilt: Wer keine Tauschbörsen nutzt, kann deswegen auch nicht abgemahnt werden. Es gibt genügend legale Möglichkeiten, um im Web Musik und Filme herunterzuladen. Gerade Eltern sollten sich den kostenlosen PDF-Leitfaden "Handbuch Filesharing - ein Leitfaden" von Rechtsanwalt Christian Solmecke besorgen, der alle Fragen zum Thema beantwortet.

Eine Glosse von Carsten Scheibe, Typemania

Lesen Sie dazu auch bei unserem Partner in der Schweiz, 20 Minuten Online: "Mulve - wie sich Millionen Songs gratis herunterladen lassen"

Mehr von Carsten Scheibe Carsten Scheibe betreibt die Pressebüro Typemania GmbH (www.itpressearbeit.de) und kümmert sich täglich für 650+ Firmen um die Pressearbeit aus den Bereichen Computer, Internet, Golf & Buch. Niedrige Preise, eine packende Schreibe, solide Erfolge: Öffentlichkeitsarbeit kann richtig Spaß machen, wenn man sie nicht so verkrampft betreibt.

 
 
Scheibes Kolumne

Seit 1990 lebe ich als freiberuflicher Journalist vom Schreiben. Das war schon immer ein Traum. Kurios: Als Diplom-Biologe mit Kernfach Bakteriengenetik hat es mich in den PC-Journalismus getrieben.

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