Abmahnungen sind der Schrecken jedes gewerblichen Ebay-Händlers - und oft der Auftakt einer Justiz-Horror-Show. In den Hauptrollen: gerissene Anwälte und verzweifelte Kleinunternehmer. Ein Blick hinter die Kulissen des Millionengeschäftes. Von Christoph Henn

Angriff der Abmahnungs-Vampire© Reinhard Kleist
Als Kim Graf Anfang des Jahres Post von einer Rechtsanwaltskanzlei bekam, ahnte er gleich, dass das nichts Gutes bedeutet. Wie die meisten gewerblichen Online-Händler hatte er schon von Abmahnungen gehört. Und nun, nachdem er seit drei Jahren zusammen mit einem Geschäftspartner als diebayernprofis.de bei Ebay aktiv war, hatte es auch ihn erwischt: "Der Anwalt bemängelte im Auftrag der Firma E-tail GmbH, dass wir unsere Speicherkarten unerlaubterweise mit dem Slogan 'lebenslange Garantie' bewerben." Dabei hatten sie das einfach vom Hersteller der CompactFlash-Karten übernommen. "Lifetime Warranty" prangt schließlich unübersehbar auf den Originalverpackungen des Speicherkartenherstellers Transcend. Nur: In Deutschland dürfen Händler nicht mit einer Garantie von mehr als 30 Jahren werben. "Davon hatten wir natürlich keine Ahnung", sagt Kim Graf. "Wir hörten durch die Abmahnung zum ersten Mal von dieser Regelung."

An sich erfüllte das Schreiben damit genau den Zweck einer Abmahnung: Anstatt sofort vor Gericht zu ziehen, weist ein Unternehmer - meist über seinen Anwalt - einen Konkurrenten darauf hin, dass er gegen ein Gesetz verstößt, quasi "unfair" handelt. Zugleich verlangt er, dass der Verstoß beendet und nicht wiederholt wird. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, soll der Abgemahnte in der Regel eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Darin verpflichtet er sich, an den Abmahner eine Vertragsstrafe zu zahlen, wenn er das beanstandete Verhalten wiederholen sollte. Wer also einen Fehler gemacht hat, kann ihn korrigieren und hat nichts weiter zu befürchten - das klingt vernünftig. Woher rührt dann die ganze Aufregung um das Thema Abmahnung?
Das Beispiel von Kim Graf liefert auf diese Frage gleich mehrere Antworten. Zum einen wären da die Kosten, die mit fast jeder Abmahnung verbunden sind. Der Anwalt stellt für seinen Aufwand Gebühren in Rechnung, die der Abgemahnte tragen muss. Diese bemessen sich nicht etwa nach dem Zeitaufwand, den der Jurist mit dem Schreiben hatte, sondern nach dem so genannten Gegenstands- oder Streitwert der Angelegenheit - den der Anwalt erst einmal selbst festlegt. In der Unterlassungserklärung, die Graf und sein Partner mit ihrer Abmahnung bekamen, war von einem Gegenstandswert von 25.000 Euro die Rede. Aus dieser Summe hätten sich - nach einem im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegten Schlüssel - Anwaltsgebühren von fast 1000 Euro ergeben. "Das war total absurd", sagt Kim Graf, "weil wir zu dem Zeitpunkt höchstens 30 Speicherkarten verkauft hatten." Immerhin schaffte er es, den Anwalt auf einen Gegenstandswert von 5000 Euro herunterzuhandeln. "Damit mussten wir noch 411,30 Euro an Gebühren und Auslagenpauschale zahlen."
Was die beiden Jungunternehmer zu dem Zeitpunkt jedoch mehr wurmte als die 400 Euro Verlust, war der unbestimmte Verdacht, Opfer eines Abzock-Systems geworden zu sein. "Auf den Community-Seiten von Ebay stieß ich auf einen Club von 18 Leuten, die von der Firma E-tail abgemahnt wurden", sagt Graf. Bis September ist dieser Ebay-Club mit dem Namen "Anti E-Tail GmbH, Norskit" (als Norsk-It betreibt die Firma einen eigenen Online-Handel) schon auf mehr als 100 Mitglieder angewachsen. Und auch bei der Forschungsstelle Abmahnwelle e.V. ist die Firma keine Unbekannte. Der Verein, der seit fünf Jahren die Abmahnpraxis in Deutschland untersucht, registrierte seit 2006 mehr als 200 Fälle von Ebay-Händlern, die durch die E-tail GmbH oder die Bug AG abgemahnt wurden. Zwischen diesen zwei Unternehmen gibt es bemerkenswerte Verbindungen: Beide sitzen in Alfeld, bei beiden fungiert ein Mann namens Christian Böhme als Geschäftsführer oder Vorstand. Bei vielen Betroffenen drängte sich der Verdacht auf, E-tail und Bug ginge es nicht in erster Linie darum, Konkurrenten auf Fehler aufmerksam zu machen - sondern diesen möglichst viel Geld abzunehmen.
Offizieller Gewinner einer solchen Taktik wären die beauftragten Rechtsanwälte: "Wenn Abmahnungen wie Serienbriefe erstellt werden, liegt der Aufwand im Minutenbereich und der Stundenlohn steigt ins Astronomische", sagt Wolf-Dieter Roth von der Forschungsstelle Abmahnwelle. Inoffiziell jedoch profitieren bei Vielfachabmahnungen neben den Anwälten oft auch deren Auftraggeber. "Eine Kanzlei kann nur abmahnen, wenn sie von einem Wettbewerber dazu beauftragt wurde", erklärt Roth. "Unter der Hand bekommen diese Unternehmen dann mitunter auch von der Kanzlei einen Anteil an den Abmahn-Einnahmen." Und die können beträchtlich sein: Mahnt eine Kanzlei 100 Firmen wegen desselben Vergehens ab, resultieren daraus leicht 100.000 Euro Gebühren. Es gibt keine Beweise dafür, dass auch die E-tail GmbH sich Abmahngebühren mit ihren Anwälten teilte. Für Kim Graf ist das auch unerheblich - denn bei dieser einen Zahlung blieb es nicht. Kurz nachdem er die Abmahnung akzeptiert und eine Unterlassungserklärung unterschieben hatte, bekam er wieder Post von der E-tail GmbH. Diese hatte ein Ebay-Angebot von diebayernprofis.de entdeckt, in der immer noch mit der beanstandeten lebenslangen Garantie geworben wurde - und forderte jetzt die in der Unterlassungserklärung festgelegte Vertragsstrafe von 5001 Euro ein.
Wie konnte es so weit kommen? "Natürlich hatten wir alle Auktionen mit der abgemahnten Garantie unverzüglich rausgenommen", sagt Graf. "Aber wir dachten nicht an unser Listerprogramm, das einen nicht verkauften Artikel automatisch wieder einstellte." Doch auch diese Forderung, die laut Graf "fast die Hälfte unseres Quartalsumsatzes" ausmachte, war noch nicht die letzte. Nachdem die Vertragsstrafe bezahlt war, meldete sich E-tail im Juli erneut: Durch den Bruch der Unterlassungserklärung sehe man Wiederholungsgefahr und müsse deshalb die Vertragsstrafe auf 7001 Euro anheben - und für den Aufwand 411 Euro Anwaltsgebühren erheben. Wenn es nur einem Teil der offensichtlich mehreren Hundert von der Bug AG oder der E-tail GmbH abgemahnten Ebay-Händlern ähnlich erging wie Graf und seinem Partner, dürfte insgesamt ein mindestens sechsstelliger Betrag an Anwaltskosten und Vertragsstrafen entstanden sein. Dass es hier also neben der Wahrung des Wettbewerbsrechts um eine Menge Geld geht, ist inzwischen auch der Justiz aufgefallen.
Gefunden im ... ... Ebay-Magazin, Ausgabe 3/2007
So teuer kann Abmahnen sein Hier finden Sie eine Übersicht mit Preisen, die Sie als pdf herunterladen können.