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9. Februar 2009, 15:23 Uhr

Geld zurück trotz schlechter Bewertung

Wieder wird eine Ebay-Auktion vor Gericht: Nachdem eine Käuferin einen Laptop ersteigert hatte, der ihr defekt geliefert wurde, gab sie der Verkäuferin eine schlechte Bewertung. Das Amtsgericht München entschied jetzt, dass die geschädigte Käuferin trotzdem Anspruch hat, ihr Geld zurück zu bekommen.

Ebay, Gericht, Urteil, Laptop

Wer bei Ebay defekte Ware verschickt, muss dem Käufer das Geld zurückzahlen© Jeff Chiu/AP

Bei Mängeln an einer im Internet ersteigerten Ware muss der Verkäufer den Kaufpreis auch zurückzahlen, wenn der Käufer eine schlechte Bewertung über ihn online gestellt hat. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München hervor. Das Gericht gab damit einer Käuferin Recht, die im Juni 2007 für 1214 Euro ein Notebook ersteigert hatte. Beim Erhalt stellte sie einen Riss sowie Kratzer an dem Gerät fest. Daraufhin widerrief sie den Kaufvertrag, sandte das Notebook zurück und verlangte den Kaufpreis zurück. Außerdem gab sie eine negative Bewertung über die Verkäuferin beim Internetauktionshaus Ebay ab.

Daraufhin weigerte sich die Verkäuferin, das Geld zurückzuzahlen. Durch die - aus ihrer Sicht - falschen Bewertungen habe sie erhebliche Gewinneinbußen erlitten. Die Käuferin müsse diese widerrufen. Das Amtsgericht München urteilte, dass der Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund der Mängel berechtigt gewesen sei. Ein Zurückbehaltungsrecht der Verkäuferin wegen der Bewertungen bei Ebay bestehe nicht, da es keine direkte Verbindung zu den Ansprüchen gebe. Eine Aufrechnung angeblicher Gewinneinbußen mit der Rückzahlungsforderung komme nicht in Betracht, da die behaupteten Einbußen nicht ausreichend belegt worden seien.

DPA
 
 
KOMMENTARE (3 von 3)
 
mister-mister (10.02.2009, 10:29 Uhr)
Alles halb so wild - ehrlich!
@ gelegenheitsposter und corazito: ganz so pauschal würde ich das Thema nicht abhaken. Nach mittlerweile ca. 1300 Deals (1/3 Verkauf, 2/3 Kauf habe ich komischerweise die Erfahrung gemacht, dass in den allermeisten Fällen (99%?) ein Super-Miteinander möglich ist.
Dazu gehören aber auch: Umgangston und Respekt, pünktliche Bezahlung, sofortige Rückkopplung wenn was schief geht, etc. Wer negativ bewertet, ohne dem Verkäufer eine Chance zu geben, seinen Fehler gutzumachen, verdient es nicht besser als im Artikel beschrieben. Das als "typischen" eBay-Käufer zu bezeichnen, der gleich "die Fresse aufreisst" - hallo Kollege, wo sind wir denn?? Asse oder wat?? ist völlig daneben.
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Ebay hat die Plattform zu stellen, sonst nichts! Dazu noch ein paar kleine Tools, um die Kommunikation zu vereinfachen, Forum, FAQs, Listprogramme - wer braucht mehr? Mit seinem Verkäufer muss man sich schon selbst einigen, statt gleich nach BigBrother zu rufen und rumzunölen.
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Und wenns dann doch mal vor Gericht geht - auch in einem meiner drei Problemfälle war mal ein Anwalt eingeschaltet - dann ist's eben so. Und wie man sieht, können auch nachvollziehbare und gerechte Urteile gesprochen werden.
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Also wo ist das Problem...?? Höchstens da - hier stimme ich zu - dass sich Käufer und verkäufer nicht mehr auf Augenhöhe gegenüberstehen. Nur noch positiv bewerten zu können ist Bullshit und sicher einer der größeren Fehler in der jüngeren eBay-Geschichte.
Corazito3333 (09.02.2009, 20:19 Uhr)
sind viele Betrüger in diesem ebay
Freund von mir hat einen leeren Karton bekommen, anderer Grammophon ohne Nadel, zerbrochene Platte weil unzureichend verpackt, Parfüm war ein Fake - stellt man eine schlechte Kritik rein, dann wird versucht einen einzuschüchtern...... und von ebay kommt kaum hilfe, man muß sich gut rumstreiten mit den Typen. Freut mich, daß das Gericht dieser Frau zu ihrem Recht verholfen hat.
gelegenheitsposter (09.02.2009, 18:48 Uhr)
typisch Ebaykäufer

Das ist typisch für Ebaykäufer .... es geht was schief, statt die Reklamation abzuwarten, Rücktritt oder Austausch abzuwarten, wird die Fresse aufgerissen und eine negative Bewertung abgegeben .... als wenn niemals nirgendwo Fehler passieren können und sie selbst absolut total unfehlbar sind.
Die guten Funktionen von Ebay stossen an die Grenzen der User, da kann sich jemand einen Laptop für über 1000 EUR leisten, dazu muss man doch irgendwie an dieser Gesellschaft teilnehmen, trotzdem das total tumbe Verhalten.
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