stern.de für unterwegs
. .
Online-Neuigkeiten und Internet-Trends
RSS Mobil Wetter stern.de Blogs Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Günther Jauch
sternTV - Information und Unterhaltung mit Günther Jauch

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

 
4. August 2008, 18:08 Uhr
Urheberrecht

Abkupfern kann teuer werden

Wer ohne zu fragen Texte, Fotos, Musikstücke, Filme oder Software anderer kopiert und benutzt, oder wer sonst wo was abkupfert, den kann das ganz schön teuer zu stehen kommen. Egal, ob ganze Werke oder nur Teile daraus kopiert wurden. Geklaut bleibt geklaut. Die Gerichte kennen meist kein Pardon. Von Ralf E. Geiling

Zoom

Es ist ist verlockend: Im Internet liegen Texte und Musik einfach so rum - doch das kopieren der Daten kann teuer werden© Alexander Stein/JOKER

Josef F. betreibt von Hannover aus eine Internetplattform zur Schuldnerberatung. Mit den dort bereitgestellten Informationen will er, so steht's dort geschrieben, vor Schuldenfallen und Pleiten bewahren. Dazu sammelt er nicht nur die Adressen von Interessenten ein, er sucht auch auf fremden Internetseiten nach Nachrichten, Berichten und Tipps rund um das Thema Unternehmens- und Privatinsolvenz. Diese Infos bietet er registrierten Usern über seine Plattform mit entsprechenden Beratungsangeboten an. So weit so gut.

Der Verfasser eines Berichts zum Thema Altersversorgungs-Fallen fand zufällig seinen eigenen Text auf dieser Internetseite zur Pleitevorsorge wieder. Über so viel soziales Engagement zunächst erfreut, sah sich der Verfasser das "Internet-Service-Angebot" aus Hannover dann genauer an und entdeckte dabei, dass das Portal im Wesentlichen dazu diente, Klicks zu generieren, Bannerwerbung zu verkaufen und die Adressen von Ratsuchenden an entsprechende Dienstleister zu vermitteln. So fand sich dort auch ein Hinweis auf das Service-Angebot einer Mietwagenfirma, bei der der Betreiber des Portals als Geschäftsführer tätig war.

Auf Rückfragen des Verfassers, warum sein Text, ohne ihn zu fragen, veröffentlicht wurde, reagierte Josef F. überhaupt nicht und war auch telefonisch nicht erreichbar. Erst der vom Urheber beauftragte Anwalt hatte mehr Glück und es kam zum Gerichtstermin. Die Richter des Amtsgerichts Hannover verurteilten den uneinsichtigen Schutzrechtsverletzer zur Schadenersatzzahlung sowie zur Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten und ordneten an, den Text von der Website des Beklagten entfernen zu lassen. Für den Fall der Wiederholung kündigte das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR an, ersatzweise Ordnungshaft.

Urheberrechtschutz verschärft

Weil die unberechtigten Nutzung von geistigem Eigentum zugenommen hat, hatten sich einige Berufsverbände gemeinsam mit den Verwertungsgesellschaften und Urheberorganisationen beim Gesetzgeber für ein neues Urheberrecht stark gemacht. Mit Erfolg. Um die Rechte von Verlagen, Medien, Autoren, Fotografen und Künstlern besser vor einer unberechtigten Nutzung durch Dritte zu schützen, hat der Gesetzgeber das Urheberrecht seit Jahresbeginn 2008 verschärft.

Hinweis auf Quelle kein Freibrief

Dessen ungeachtet mehren sich die Fälle, in denen Texte oder Abbildungen aus fremden Quellen heraus rechtswidrig übernommen und gewerblich genutzt werden. Allein der deutliche Hinweis auf die Quelle der "Entnahme" oder auf den Verfasser oder den Verwertungsberechtigten genügt nicht. Auch ist es einerlei, ob ganze Werke oder nur Teile daraus kopiert werden. Diebstahl von geistigem Eigentum ist kein Kavaliersdelikt und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Selbst Juristen beweisen gelegentlich beim Thema Urheberrecht keine glückliche Hand. Ein Hamburger Rechtsanwalt wurde von einem Kollegen ertappt, nachdem er von dessen Website Textpassagen einer Pressemitteilung für eigene Zwecke übernahm. Die Richter des Landgerichts Hamburg entschieden mit Urteil vom 31.01.2007 (Az.: 308 O 793/06), dass die ungefragte Übernahme wesentlicher Teile der Pressemitteilung eines Anderen ebenso eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Privatkopie eingeschränkt erlaubt

Das neue Urheberrechtsgesetz sieht vor, dass das Kopieren von geschützten Werken zu kommerziellen Zwecken verschärft bestraft wird. Die Kopie zum privaten Gebrauch bleibt weiterhin erlaubt, sofern zuvor kein Kopierschutz geknackt werden musste. Wenn der Rechtsinhaber (Urheber oder Verwertungsberechtigte) ausdrücklich eine honorarfreie (kostenlose) Verwertung gestattet, ist man auch auf der sicheren Seite. Die Rechtsinhaber müssen künftig ihr geistiges Eigentum, wollen sie Raubkopien verhindern, durch Kopierschutzmaßnahmen selbst schützen. Wer dann den Schutz umgeht und trotzdem für private Zwecke kopiert, wird in Zukunft ebenso eine "kriminelle" Handlung begehen, wie derjenige, der beispielsweise mit Raubkopien Geld verdient. Damit ist durch die Hintertür das "Recht auf eine private Kopie" deutlich eingeschränkt."

Illegale Tauschbörsen verboten

Vor allem wurde die private Nutzung von Werken über illegale Tauschbörsen klarer geregelt: Wenn für den Nutzer einer Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich bei dem angebotenen Text, Bild, Film oder Musikstück um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt, dann darf er keine Privatkopie davon herstellen. So erschwert der Staat einerseits den Zugang zu Informationen für den Privatmann, wenn er nicht dafür bezahlen möchte, und andererseits reicht die staatliche Kontrolle "bis in die Wohnzimmer der Bürger". Damit wird jeder Privatmann, vor allem auch jeder Schüler und Student, künftig kriminalisiert.

Vergütungsgebühren im Kaufpreis

Vergütungspflicht soll künftig für alle Geräte und Speichermedien gelten, die für erlaubnisfreie Vervielfältigungen benutzt werden (können). Welche Geräte dazu zählen, wird noch überprüft. Die Gebühren werden dann im Kaufpreis der Geräte enthalten sein. Der 1. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Urteil vom 6.12.2007 (Az: I ZR 94/05) entschieden, dass es auch weiterhin keine pauschale Urheberrechtsabgabe auf Drucker geben wird. Demnächst wird sich der BGH mit der Frage der Vergütungshöhe bei Multifunktionsgeräten, sowie der Frage der Vergütungspflicht von Kopierstationen und PCs befassen. Scanner hingegen sind vergütungspflichtig, so das BGH-Urteil vom 5. Juli 2001 (I ZR 335/98, GRUR 2002, 246), "…weil diese innerhalb einer solchen Gerätekombination am deutlichsten dazu bestimmt sind, zusammen mit den anderen Geräten wie ein Vervielfältigungsgerät eingesetzt zu werden".

Das ist geschützt

Sprachwerke (wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme) Werke der Musik pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art (wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen)

Zweitverwertung

Auch wer die Werke eines Autoren oder Künstlers legal erworben hat, kann diese in der Regel nicht ungefragt uneingeschränkt gewerblich nutzen. Seit dem 01.01.2008 muss ein Verwerter den Urheber künftig über eine geplante weitere Nutzung seines Werks informieren, beispielsweise für eine zusätzliche Veröffentlichung über andere, als über das vereinbarte Medium.

Deutsches Urheberrecht

Die Entwicklung des deutschen Urheberrechts hat eine lange Geschichte hinter sich. Das gegenwärtige Urheberrechtsgesetz (UrhG) stammt aus dem Jahr 1965. Es wurde seitdem mehrfach novelliert. In Fällen der Rechtsverletzung begründet es insbesondere Unterlassungs-, Auskunfts-, Vernichtungs- und Schadenersatzansprüche. Dem Verletzen stehen damit unterschiedliche Möglichkeiten zur Seite, entstandene Schäden zu beziffern.

Im Einzelnen beinhaltet das UrhG eine Vielzahl von Bestimmungen über geschützte Werke, über Urheber und deren Rechte, über Vergütungsansprüche für Urheber- und Leistungsschutzberechtigte, Nutzungsrechte, Schranken des Urheberrechts - so auch zugunsten der Presseberichterstattung und zugunsten der Nutzung zu privaten Zwecken. Hinzu kommen Spezialvorschriften für Computersoftware, Bestimmungen zugunsten ausübender Künstler, Tonträgerhersteller, Sendeunternehmen, Filmhersteller und anderer Leistungsschutzberechtigter. Ferner finden sich dort Regelungen zum Schutz technischer Maßnahmen gegen unberechtigte Vervielfältigungen und Bestimmungen über die Rechtsfolgen von Urheberrechtsverletzungen.

Kein einheitlicher Schutz

Beim Urheberecht gilt kein einheitliches, weltweit gültiges Recht, sondern vielmehr ein Bündel von nationalen Urheberrechten, die sich nach den Gesetzen der jeweiligen Länder richten. Dies kann dazu führen, dass sich die einzelnen Urheberrechte in den einzelnen Ländern unterscheiden oder auch Lücken aufweisen. Allerdings gibt es eine Reihe internationaler Abkommen über den Urheberrechtsschutz, so auch das Welturheberabkommen von 1952. Auch ist das Urheberrecht in der EU in Teilen harmonisiert. Auch dies führt jedoch nicht zu einem international oder gar weltweit einheitlichen Urheberrecht, sondern zu einer Angleichung der jeweiligen nationalen Regelungen.

Wer Verletzungen feststellt

Wer unverhofft im Internet oder sonst wo seine Texte, Bilder oder Musikstücke findet, die dort nicht hingehören, sollte diese Seiten kopieren und die Schutzrechtverletzung genau dokumentieren. Wer rechtssicher ist, kann den Verletzer selbst auffordern, diese Dinge sofort zu entfernen und für die bisherige Nutzung Schadenersatzzahlungen zu leisten (evtl. auch als Spende an eine gemeinnützige Einrichtung). Wer unsicher ist, welche Rechte er hat, sollte in jedem Falle juristischen Rat einholen.

Wer erwischt wird

Wer beim "Klauen geistigen Eigentums" erwischt wird, dem helfen auch keine Ausflüchte. Ausreden lassen den Urheber wie auch die Richter meist kalt. Abmahnung, Schadensersatzforderung und strafbewehrte Unterlassungserklärung (häufig im Rahmen von Schadenersatz- und Unterlassungsklagen) sind meist die Folge. So summieren sich zu den eigentlichen Nutzungsgebühren zusätzliche Kosten für Anwälte, Gutachter und Gerichtsverfahren. Im Wiederholungsfall wird's dann richtig teuer. Wer dann nicht zahlen kann, sitzt die Strafe ab.

Unnötige Kosten vermeiden

Wer eine fremde Veröffentlichung künftig für sich selbst gewerblich nutzen möchte, sollte die schriftliche Zustimmung bei dem jeweiligen Inhaber der Urheber- und Verwertungsrechte einholen. Dass dafür Gebühren oder Lizenzen zu entrichten sind, liegt in der Natur der Sache.

Wurde der Urheber ausfindig gemacht, nennen Sie ihm Zweck und Umfang ihres Vorhabens und dann lassen Sie sich das Recht zur Zweitverwertung schriftlich geben. Wer bereits unerlaubt verwertet, sollte dies möglichst umgehend dem Urheber anzeigen und mitteilen, was er seit wann und wo benutzt. Gleichzeitig kann er um das Recht zur künftigen Verwertung bitten. Wer allerdings meint, dass mit dem Löschen von Dateien auf der eigenen Website das Problem gelöst sei, der irrt. Im Internet bleiben stets verräterische Spuren zurück. Wer bei einer unerlaubten Verwertung ertappt wurde, sollte nicht erst versuchen, die geforderte Auskunfts-, Zahlungs- oder Unterlassungserklärung aus dem Bauchgefühl heraus zurückzuweisen. Dann beginnt der Ärger erst richtig. Fängt man sich eine Abmahnung ein, ist es wichtig rechtlichen Rat einzuholen. Manchmal werden auch Unterlassungserklärungen, Abmahngebühren oder Schadenersatz gefordert, die unberechtigt oder überzogen sind.

KOMMENTARE (10 von 14)
 
kralli19 (05.08.2008, 13:45 Uhr)
@ nony
Danke, den Nagel auf en Kopf getroffen.
Wenn ich daran denke, wie oft ich mich schon die pest geärgert habe, weil mein neugekauftes Originalspiel dank Kopierschutz nicht lief...jeder Kopierer war da besser dran....
manndernichtdaist (05.08.2008, 13:17 Uhr)
@Xizorius
Die Qualität der Musik ist weiterhin hervorragend. Es kommt halt darauf an was man hört.
Und wenn ich von Ihnen lese, dass sie CDS wieder kaufen würden wenn die Qualität besser ist, dafür aber mit 128kb Qualität bei mp3s zufrieden sind - dann bin ich mir 1000%ig sicher, dass sie a) von Musik keine Ahnung haben und b) trotzdem noch alles runterladen würden.
Desweiteren kann man über viele Online-Plattformen Musik online kaufen und direkt herunterladen. Und das völlig legal.
Zu behaupten man müsse 20 Euro (nur in Deutschland so teuer, das liegt aber NICHT an der Musikindustrie - in den USA kosten die meisten 10 Dollar) für eine CD hinblättern ist somit absoluter Humbug. Und wenn einem ein paar Lieder nicht gefallen, kauft man sie nicht. So hat man eine schöne Festplatte voll mit bezahlter Musik, legal und exakt das was man hören will.
Es geht legal, aber illegal ists eben einfacher. die ganze CD als zip Datei geladen und dann irgendwo abgespeichert und evtl. 2 mal angehört, dann auf der Platte liegen gelassen. Ich kenn doch eure lächerlichen Angewohnheiten. Das fängt bei Musik an und hört bei PC Spielen auf. 300 Spiele im Schrank, bei denen 20 gespielt wurden. Hauptsache man hats. Aber dann jammern und meckern, wenns nur noch Konsolenportierungen für den PC gibt, weil keine Firma mehr Profit bei reinen PC Versionen macht.
Ihr schaufelt euer eigenes Grab und merkt es nichtmal.
WENN MAN SICHS NICHT LEISTEN KANN, KAUFT MAN ES AUCH NICHT!
nony (05.08.2008, 12:32 Uhr)
kriminell die 2.
JuergenDI zeigt ja schön auf, dass er von der Herstellung irgendwelcher Produkte lebt und entsprechend dagegen ist, dass sie kopiert werden. Was würde er wohl davon halten, wenn die Bäcker künftig hingingen und die heimische Produktion von Graubrot aus urheberrechtlichen Gründen untersagen lassen würden?? Immerhin wird hier ihr geistiges Eigentum und ihre Arbeitskraft in genau dem gleichen Masse nicht gewürdigt.
Ist es überhaupt noch legal möglich zu fotografieren? Mache ich ein Bild von meinem Auto, dann mache ich ja eine Kopie von dem zugrunde liegenden Design - müsste also dem Designer dafür was zahlen.
Ach ja, bevor ich es vergesse. JuergenDI, denkst du eigentlich auch daran, regelmässig Tantiemen an deine Lehrer und Ausbildner, ggf. auch Professoren zu zahlen. Einen Grossteil dessen was du weist und kannst, hast du ihrer Arbeit zu verdanken.
Und ja. Das hier ist polemisch. Soll es auch sein. Anders kann man diesem Unfug auch nicht mehr begegnen.
nony (05.08.2008, 12:22 Uhr)
kriminell
Wenn ich eine Musik CD kaufe, meinen CD Player aber nur mit Tricks dazu bringen kann, diese auch abzuspielen bin ich kriminell. Wenn ich aber eine CD herstelle und verkaufe, die sich nicht abspielen lässt, Schadsoftware auf dem PC hinterlässt und die Daten innerhalb weniger Jahre nicht mehr lesbar sind, dann bin ich ein ehrenwertes Mitglied der Gesellschaft. Wie pervertiert muss man eigentlich sein, um dieser Logik folgen zu können und zu wollen? Ein weiteres schönes Beispiel ist die Schliessung des Online Musikhandels von Yahoo. Dort legal gekaufte Songs werden dank DRM in Zukunft nicht mehr auf einen anderen Player kopiert werden können. D.h. - gibt der MP3 Player mal seinen Geist auf, ist die teuer eingekauften Musik endgültig weg.
Für mich gibt es daraus nur eine logische Schlussfolgerung. Da ich ja sowieso kriminalisiert werde, weil ich meine gekaufte CD hören will, bzw. meinen Besitz durch eine Sicherungskopie vor dem Totalverlust retten will, kann ich auf den Umweg des Kaufs auch von vornherein verzichten. Ich werde nicht krimineller durch das "illegale" Herunterladen, wie durch das Aushebeln eines Kopierschutzes.
Xizorius (05.08.2008, 10:37 Uhr)
preise-hoch; Qualität runter
diese ganzen diskusionen sind doch eigentlich völlig sinnfrei...ich lade mir lieber einen song in 128kb umsonst herrunter als bis zu 20€ für eine CD auszugeben deren soundqualität unter aller sau is...völlig übersteuert und einfach nur laut auf gedreht hatt für mich nix mit klangqualität zutun....
die ganze diskussion is reine augenwischerei der musikindustrie....
wenn die qualität der cd´s wieder ansteigt und die preise auf ein normales niveau sinken werden die cd´s auch wieder gekauft...
manndernichtdaist (05.08.2008, 08:02 Uhr)
Tja....
In Sachen Ipod bin ich ganz glücklich, dass mir ich die Musik billig kaufen kann und dann auch nur die Lieder die ich hören mag. Mittlerweile sind doch auf einer CD sowieso nur noch 1 bis 2 Lieder wirklich gut.
Ich kauf mir weder Filme noch Musik in den Kaufhäusern. Ausser TV Serien. Die kauf ich, wenn sie heruntergesetzt sind, bei amazon.
Es ist doch so: Die Möglichkeit besteht alles umsonst über Tauschbörsen zu bekommen. Früher ging das nicht und die Leute haben sich CDs und Platten gekauft. Gut, man hatte eine kleine Sammlung von 40-50 Platten, aber es reichte. Mittlerweile lädt doch jeder alles von A-Z runter, ohne dass es jemals angesehen/angehört wird. Raffen was das Zeug hält.
Das neue Urheberrecht musste zwangsläufig umgeschrieben werden, um das ganze einzudämmen. Nicht die Lobbyisten sind schuld, dass die eingeschränkt werden, die sich das Zeug legal kaufen, sondern einzig und allein diejenigen die illegal downloaden. Und das muss einfach in die Köpfe der Leute rein. Anders bringts nichts. Es ist zwar bescheiden für uns ehrlichen Leute, aber was will man machen?
Nochwas: Der Konsum, liebe Musik- und Filmindustrie, wird sich dadurch nicht steigern. Es wird weiterhin genausowenig gekauft. Denn in Zeiten von Ebay kommt auf eine CD immer 3-4 Leute. Ist so, wird immer so sein.
sjm2000 (05.08.2008, 02:36 Uhr)
Unnoetige Kriminalisierung
Das neue Urheberrecht ist in einigen Passagen Schwachsinn, vermutlich von Mitarbeitern der Musik und Filmindustrie direkt in den beteiligten Ministerien sitzend selbst geschrieben. Nachdem die Polit-Manager einen dicken Scheck der einschlaegigen Lobby eingesteckt haben, haben Sie denen freie Bahn gelassen.
Da wo Urheberrechte verletzt werden, um sie kommerziell zu nutzen, sollte hart durchgegriffen werden, dagegen einen Schueler zu kriminalisieren nur weil der mal einen Song runtergeladen hat, um zu checken ob er sich die CD kaufen soll oder nicht ist hirnrissig.
Gerade bei den professionellen Piraten ist die Industrie viel zu lasch. Wenn die Industrie vorrechnet, dass Tausende von Euros verlorengingen, weil einer 100 Songs auf seinem computer hat, ist das eine Luege, denn wenn es ein downloading nicht gaebe, haette der sich die 100 Songs auch nicht gekauft. Dort wo die CDs und DVDs zu tausenden hergestellt und illegal verkauft werden sollten die feinen Herren taetig werden, aber dazu sind die viel zu faul. Sich das Honorar auch den Taschen von Omas und Enkeln zu klauen ist ja viel bequemer. Wie ueblich haben sich die Bonzen in Berlin wieder von der Lobby einseifen lassen. Die sind ja auch so beschaeftigt, Steuergelder ueber Landesbanken in dubiosen Anleihen zu verheizen oder sich die Koepfe einzuschlagen wer denn nun aus welcher Partei rausfliegen muss oder nicht, dass sie fuer so unbedeutende Dinge wie dem Schutz der Buerger vor einer aggresiven Medien Industrie keine Zeit haben.
schlotti (04.08.2008, 23:02 Uhr)
Zuviel schwarz-weiss
Ich halte es für völlig unbestreitbar, dass Leute, die Zeit und Geld darin investieren, irgendeine Publikation anzufertigen um damit Geld verdienen, dann auch das Recht haben, für diese Arbeit bezahlt zu werden.
Im geschilderten Fall handelt es sich darum, dass ein Trittbrettfahrer versucht hat, mit der Arbeit anderer Menschen eine schnelle Mark zu machen. Ich halte es für richtig, solchen Gestalten diesen Zahn zu ziehen.
Ganz anders sieht die Sache aus, wenn harmlose und ahnungslose Leute bei Ebay Photos verwenden, welche erstens ohnehin frei verfügbar sind und zweitens den abmahnenden Unternehmen nicht schaden.
Im Gegenteil! Diese Unternehmen profitieren doch sogar noch davon. Die bei Ebay beworbenen Waren müssen ja schließlich zunächst mal von diesen Unternehmen hergestellt und (mit Gewinn) verkauft worden sein.
Dies riecht doch verdächtig nach Abzocke.
Auch die Abmahnungen der Musik- und Filmindustrie, die irgendwelchen Teenagern ins Haus flattern, die eine Tauschbörse benutzt haben, richten bei den Rechteinhabern keinen Schaden an. Jedenfalls nicht in der behaupteten Höhe. Das ist ebenfalls Abzocke.
Wo liegt der Schaden, wenn ich mir ein Stück anhöre, welches ich sowieso nicht gekauft hätte?
Ich meine, es müsste vom Gesetz(geber) und den Gerichten stärker zwischen der privaten und der gewerblichen Nutzung urheberrechtlich geschützer Werke unterschieden werden.
Eine rein private Nutzung sollte - wenn überhaupt - moderat bestraft werden. Gewerbliche Nutzung dafür umso mehr.
Damit könnten alle leben.
MfG,
Schlotti
salz63 (04.08.2008, 22:17 Uhr)
@papaleo2000
Das Unrechtsbewußtsein der Urheberrechtsverletzer ist die Quelle vieler Abmahnungen. Urheber haben keine Zeit ewig mit irgendwelchen selbstgerechten A... rumzudiskutieren, daß man a) für die Nutzung und b) für den Extraaufwand (Verursacher ermitteln, Brife schreiben etc.) zu zahlen hat, da nimmt man lieber einen Anwalt, Abmahnung und Ruhe im Karton.
JuergenDI (04.08.2008, 19:22 Uhr)
@papaleo2000
Als jemand der davon lebt, unterschiedlichste Inhalte zu produzieren, kann ich nur sage, dass diese Einstellung, ein Berufsfeld, in dem eine Menge Leute ihr Geld verdienen, mit Füßen tritt. Ich investiere Zeit ja nicht aus Spaß meine Zeit auf Filmdrehs, investiere Geld, schreibe Drehbücher, etc, und lebe von Luft und Liebe. Ich und viele andere auch verdienen damit ihr Geld. In all diesen Texten, Bilder, Videos, etc steckt Arbeit und Geld drinne. Schliesslich geht man ja auch nicht zum Autohändler, nimmt sich einfach einen der Wagen und denkt sich, der hat ja noch so viele. Was solls also.
MEHR ZUM ARTIKEL
Urheberrechtsverfahren Bei Youtube in der Datenfalle

Copyright-Streit mit Folgen: Google muss dem Medienkonzern Viacom die Daten von Millionen Youtube-Nutzern übergeben. Der Fall zeigt, wie riesig die Informationsmengen sind, die über uns gesammelt werden. Schaut das Web 2.0 bald in die Röhre, weil die Nutzer Angst um ihre Daten haben? mehr...

Europäischer Gerichtshof Dämpfer für Raubkopierer-Jäger

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat den Datenschutz über das Urheberrecht gestellt. Er erklärte eine Klage einer spanischen Plattenlabel-Vereinigung für nichtig, die einen Internet-Anbieter zur Herausgabe von Kundenadressen zwingen wollte. Aber: Nationale Gesetze können anders aussehen. mehr...

Urheberrecht Finger weg von zweifelhaften Quellen

Eine Verschärfung des Urheberrechts ist in Kraft getreten: Von nun an ist das Nutzen "offensichtlich rechtswidriger" Angebote strafbar. Das Gesetz zielt besonders auf Downloads von Filmen und Musik aus dem Internet. Und auch wer selbsterstelltes Material online veröffentlicht, muss vorsichtig sein. mehr...

 
Partnerangebot DSL-Vergleich DSL-Vergleich Sparen bei DSL-Flatrates

Sparen Sie bares Geld. Vergleichen Sie aktuelle Internetanbieter und erfahren Sie welche DSL-Flatrate wirklich zu Ihnen passt. mehr

 
 
 
stern.de in Social Networks
 
Mobil
 
Widgets
 
 
Adobe Flash Player