Die Väter von MTV sind auf Youtube nicht gut zu sprechen. Wenn die Topmanager des New Yorker Mediengiganten Viacom bei der populären Onlinevideoseite vorbeischauen, sehen sie immer wieder Clips, die von ihren eigenen Fernsehsendern stammen - neben MTV auch VH-1, Comedy Central und der Kinderkanal Nickelodeon. Mehr als 160.000 Copyright-Verletzungen will Viacom ausgemacht haben; deshalb verklagte der Konzern, der im vorigen Jahr 13 Milliarden Dollar einnahm, die Youtube-Mutter Google auf mehr als eine Milliarde Dollar Schadenersatz. Nun entschied ein Richter: Google muss Viacom Einblick in alle gespeicherten Nutzerdaten gewähren, damit das Medienhaus prüfen kann, wie groß der Schaden an seinem Urheberrecht ausfällt.
Das Urteil versetzt das Internet in Aufruhr, weil die Auswirkungen noch nicht zu überblicken sind. Laut Richterspruch ist Google verpflichtet, zu jedem Video, das je zu sehen war, sämtliche verfügbaren Daten herauszugeben - einschließlich der Nutzernamen, mit denen Youtube-Fans sich anmelden, sowie Webseiten, die Youtube-Videos zeigen. Neben aktiven Mitgliedern sind auch reine Surfer betroffen, denn Google muss Informationen über alle Menschen weiterreichen, die jemals ein Youtube-Video angesehen haben.
"Überzogenes Verlangen"
"Wir sind enttäuscht, dass das Gericht dem überzogenen Verlangen von Viacom nach Nutzerdaten stattgegeben hat", klagte Google-Anwältin Catherine Lacavera in einer offiziellen Stellungnahme. "Wir werden Viacom bitten, die Privatsphäre unserer Nutzer zu respektieren und uns zu erlauben, die Protokolle zu anonymisieren, ehe wir sie entsprechend der Anordnung des Gerichts weitergeben."
Zeitleiste: Googles Geschichte
Die Daten, die Youtube für jedes Video sammelt, betreffen im wesentlichen die Nutzernamen (die meistens - aber nicht immer - nicht identisch sind mit den wahren Namen, sondern aus Kunstbegriffen wie "iglotz123" bestehen) und die IP-Adresse - also die Kennzahl des PCs im Internet, die für sich genommen allerdings meist nicht ausreicht, um einen Nutzer namentlich zu identifizieren. E-Mail-Adressen werden in der Youtube-Datenbank nach Informationen des "Wall Street Journal" nicht gespeichert. Google möchte die Nutzernamen und IP-Adressen löschen, ehe die Informationen - mehrere Terabyte an Daten - an Viacom weitergegeben werden.
Der Medienkonzern wiederum versicherte eilends, kein Youtube-Fan müsse um seine Privatsphäre fürchten - oder gar Angst haben, nun wegen Copyright-Verletzung vor dem Kadi zu landen. "Viacom hat keinerlei Informationen verlangt, die Nutzer persönlich identifizieren können", erklärte das Unternehmen in einer Stellungnahme und betonte, sämtliche Daten, die Google überreiche, würden "hoch vertraulich behandelt" und dienten lediglich dazu, "unsere Klage gegen Youtube und Google zu untermauern". Ohnehin erhalte Viacom nicht selbst Einblick in die Nutzerdaten, sondern alle Informationen würden von außenstehenden Beratern untersucht, sagte Viacoms Chef-Anwalt Michael Fricklas der "New York Times". "Wir werden nichts von dem, was wir erfahren, dazu nutzen, Endverbraucher rechtlich zu verfolgen", versicherte er.
Trotz dieser Aussagen des Unternehmens bleiben Datenschützer skeptisch: "Es handelt es sich um interessante und wirtschaftlich bedeutsame Daten, die zu allen möglichen Zwecken ausgewertet werden können. Wenn Viacom sagt, keine Privatnutzer aufs Korn zu nehmen, müssen sie erstmal die Privatnutzer feststellen. Das bedeutet, bis dahin sind sie in der Auswertung mit drin", sagt Marit Hansen. Die Stellvertretende Landesbeauftragte für den Datenschutz in Schleswig-Holstein führt weiter aus: "Selbst wenn Viacom sich korrekt verhält, gibt es den Transfer von Google an Viacom, bei dem vermutlich auch mehrere Hände beteiligt sind. In jedem Fall haben wir nach der Weitergabe der Daten mehr Zugriffsberechtigte auf die Daten als vorher."
180-Grad-Wende in der Argumentation
Google selbst hatte dem Richter die entsprechende Munition geliefert. Denn bisher hatte der Suchmaschinenbetreiber immer argumentiert, dass die Daten über das Nutzungsverhalten der User gar nicht personenbezogen seien und daher auch problemlos über einen langen Zeitraum gespeichert und ausgewertet werden könnten. "Dass dies so nicht haltbar ist, hatte schon der Fall von AOLSearch aus dem Jahr 2006 gezeigt, bei dem von einem Teil der ins Internet gestellten Suchmaschinen-Logfiles auf reale Personen geschlossen werden konnte", erinnert sich Datenschützerin Hansen. Gegenüber dem Gericht versuchte Google nun die umgekehrte Argumentation: Die Daten seien sehr wohl personenbezogen und dürften deshalb nicht herausgegeben werden. Das Gericht folgte dieser neuen Sichtweise nicht.
Die Stimmung im Netz brodelt. "Richter Stanton ist ein Schwachkopf", grollte der einflussreiche Techcrunch-Blogger Michael Arrington mit Blick auf den New Yorker Richter Louis Stanton, der den umstrittenen Urteilsspruch gegen Google gefällt hatte. Und Arringtons Leser forderten: "Verklagen wir den Richter!" Auf diversen Seiten wurde die Rechtmäßigkeit der Anordnung in Frage gestellt, und tatsächlich meldeten sich umgehend Experten, die in dem Richterspruch einen Verstoß gegen Datenschutzgesetze sehen. "Die Nutzer sollten die Möglichkeit haben, gegen die Weitergabe dieser zutiefst privaten Informationen Widerspruch einzulegen", fordert Kurt Opsahl von der Electronic Frontier Foundation, denn die Daten seien durch den "Video Privacy Protection Act" geschützt und dürften nicht an Viacom überreicht werden.
Kommt Angst vor dem Web 2.0?
Der Streit, wie auch immer er ausgeht, könnte weitreichende Folgen für Web 2.0-Dienste ganz allgemein haben, da viele von ihnen - von Facebook über Flickr bis hin zu StudiVZ - auf die rege Beteiligung ihrer Nutzer angewiesen sind. Was passiert, wenn die sich nun einschüchtern lassen? "Normalerweise denkt niemand daran, dass seine Daten einmal an Dritte weitergereicht werden könnten", sagt Aaron Perzanowski, Internetexperte an der Universität Berkeley. Sollte das Viacom-Urteil hohe Wellen schlagen, "werden die Leute sich womöglich stärker zurückhalten". Mehr Bewusstsein für Datenschutz im Internet sei allerdings grundsätzlich zu begrüßen, argumentiert der kalifornische Professor. "Auf jeder Webseite hinterlassen wir eine lange Spur von persönlichen Informationen, vielleicht ist es ganz gut, wenn das nun einmal zum Thema wird." Besonders Google sitze auf einem "enormen Berg an Informationen", sagt Perzanowski, "und das ist vielen Leuten normalerweise gar nicht bewusst".
Und die Deutschen?
Unter den Daten, die an Viacom gegeben werden sollen, sind auch solche deutscher Youtube-Nutzer. Marit Hansen: "Die Folgen für deutsche Nutzer sind noch nicht klar: Es besteht die Möglichkeit, dass die Daten nicht nur für die Verfolgung von Copyright-Verletzungen, sondern auch darüber hinaus analysiert und verwendet werden." Es könnten Klagen erhoben werden, so die Datenschutzbeauftragte, oder werden die Daten nur für gezielte Werbung ausgewertet. Aber auch schlimmere Folgen kann Hansen sich vorstellen: "Möglicherweise geraten deutsche Nutzer auf die Liste derjenigen, die nicht in die USA einreisen dürfen."
Die Technik bleibt geheim
In einer Hinsicht immerhin errang der Suchmaschinen-Riese vor Gericht einen Sieg: Anders als von Viacom verlangt, muss Google nicht offenlegen, wie seine Software genau funktioniert, mit der Nutzer Videos auf Youtube finden. Viacom habe keine hinreichenden Beweise vorgelegt, dass Googles geheimer Programmcode zwischen urheberrechtlich geschützten und nicht geschützten Videos unterscheiden könne, urteilte der Richter. Deshalb solle die Firma nicht gezwungen werden, Geheimnisse preiszugeben, "nur um Spekulationen aus dem Weg zu räumen". Dass seine Anordnung an Google, die Nutzerdaten weiterzugeben, die Privatspäre von Millionen verletzten könnte, wies Richter Stanton dagegen selbst als "spekulativ" zurück.