Oberlandesgericht Köln erlaubt Meta Verwendung von Nutzerdaten für KI-Training
Verbraucherschützer sind mit einem Eilantrag gescheitert, um den Meta-Konzern daran zu hindern, Nutzerdaten auf seinen Plattformen Facebook und Instagram zum Trainieren seiner KI-Modelle zu verwenden. "Nach vorläufiger und summarischer Prüfung" liege kein Verstoß von Meta gegen EU-Gesetze vor, erklärte das Oberlandesgericht Köln am Freitag. "Meta verfolgt mit der Verwendung zum Training von Systemen Künstlicher Intelligenz einen legitimen Zweck." Die Verwendung der Daten stelle sich daher "auch ohne Einwilligung der Betroffenen als rechtmäßig" dar.