"Werner Eiskalt" abgefilmt und hochgeladen YouTube muss keine Nutzerdaten herausgeben

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München ist das Videoportal YouTube nicht verpflichtet, Nutzerdaten herauszugeben - auch dann nicht, wenn ganz klar gegen Urheberrechte verstoßen wurde.

Das Videoportal YouTube muss keine Daten über einen Nutzer herausgeben, der große Teile des Kinofilms "Werner Eiskalt" ins Internet gestellt hatte. Zwar habe der Nutzer eindeutig gegen das Urheberrecht verstoßen, urteilte das Oberlandesgericht München in zweiter Instanz. Auskünfte über denjenigen, der das Video veröffentlichte, könnten dem Gesetz nach aber nur dann vom Rechteinhaber eingefordert werden, wenn der Nutzer das "in gewerblichem Ausmaß" getan habe. Dies sei im vorliegenden Fall nicht zu erkennen. Damit scheiterte der Filmverleih Constantin mit seiner Klage auf eine einstweilige Verfügung gegen YouTube. Zuvor hatte bereits das Landgericht München ebenso entschieden.

Der Nutzer hatte die Videos vermutlich im Kinosaal aufgenommen und sechs Sequenzen aus dem erfolgreichen Comic-Film beim Portal hochgeladen; das sei "über die Hälfte des Films" gewesen, sagte Constantin-Anwalt Björn Frommer. YouTube hatte die Videos im Sommer auf Verlangen des Filmverleihs unverzüglich aus dem Netz entfernt. Darüber hinaus wollte Constantin aber wissen, wer gegen das Urheberrecht verstoßen hat und verlangte von YouTube Auskunft.

Gegen die OLG-Entscheidung im Eilverfahren gibt es kein weiteres Rechtsmittel. Die beiden Parteien erwägen nun, die Frage im sogenannten Hauptsacheverfahren umfassend prüfen zu lassen.

DPA
kgi/DPA

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