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4. August 2009, 11:30 Uhr

Tipps gegen unerlaubte Telefonwerbung

Verbraucherschutz

Telefonwerbung kann für Verbraucher nicht nur nervtötend sein, sondern auch teuer werden. Dabei sind ihr in Deutschland enge Grenzen gesetzt. Nun tritt ein Gesetz in Kraft, das die Rechte der Verbraucher nochmals stärkt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Spam übers Telefon.

Unerlaubte Telefonwerbung kann künftig teuer werden. Durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird der Verbraucherschutz ausgebaut. Diese Änderung tritt am Dienstag in Kraft. Verstöße werden nun von der Bundesnetzagentur verfolgt und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Damit können sie mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden, wie die Behörde in Bonn mitteilte. "Die unerwünschte Telefonwerbung ist inzwischen für die meisten Bürger mehr als nur ein Ärgernis", erklärte Behördenpräsident Matthias Kurth. "Wir alle möchten nicht in unserer kostbaren Freizeit belästigt werden, wenn wir nicht ein Interesse an Kontakten bekundet haben."

Mit dem neuen Gesetz haben Verbraucher auch mehr Möglichkeiten, telefonisch abgeschlossene Verträge zu widerrufen. Anders als bisher gibt es ein Widerrufsrecht ab sofort auch für Zeitungs- und Zeitschriftenabos sowie Lotto-Verträge. In diesen Bereichen kommt es laut Justizministerium besonders häufig zu unerlaubter Telefonwerbung.

stern.de beantwortet alle wichtigen Fragen zum Thema der unerlaubten Telefonwerbung.

AFP/AP/san

Welche Unternehmen betreiben Telefonwerbung und was bieten sie an?

Meist handelt es sich um Lottoanbieter, Telekommunikationsfirmen und Zeitschriftenverkäufer. Besonders bei den Telefon- und Internetanbietern herrscht ein harter Wettbewerb, weswegen die Unternehmen intensiv um Kundschaft kämpfen.

Welches Risiko besteht bei Werbeanrufen?

Telefonwerbung kann den Verbraucher regelrecht überrumpeln. Oft bleibt kaum Zeit zu überlegen, ob der Kauf eines Produkts oder der Vertrag über eine Dienstleistung sinnvoll und der Preis angemessen ist.

Ist Telefonwerbung grundsätzlich verboten?

Werbeanrufe sind nur zulässig bei ausdrücklicher Einwilligung des Verbrauchers. Mit dem neuen Gesetz ist nun verbindlich vorgeschrieben, dass diese Erlaubnis schon vor dem Anruf vorliegen muss. Sie darf nicht erst zu Gesprächsbeginn eingeholt werden. Auch dürfen sich Anrufer nicht auf eine in einem völlig anderen Zusammenhang gegebene Einwilligung des Verbrauchers berufen. Oft geben Verbraucher unwissentlich eine solche Zustimmung ab - etwa bei Preisausschreiben. Diese können sie jedoch jederzeit widerrufen.

Wie kann ich mich vor Werbeanrufen schützen?

Gegen die Anrufe selbst gibt es kein Mittel, sofern die eigene Rufnummer im Umlauf ist. Verbraucherschützer raten bei unerlaubten Anrufen, den Anrufer offensiv zur Rede zu stellen. Betroffene sollten den Namen des Anrufers und seiner Firma sowie den Grund des Anrufs erfragen. Zudem sollte der Angerufene darauf hinweisen, dass weitere Anrufe unerwünscht sind, und die Löschung seiner Daten verlangen. Verbraucherzentralen sammeln Beschwerden, um gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Bieten die Telefongesellschaften Schutz vor Werbeanrufen?

Telefonkunden können bei ihren Anbietern beantragen, dass Anrufe mit unterdrückter Nummer nicht durchgestellt werden. Gerade bei Telefonwerbung wurde bislang häufig die Rufnummer nicht angezeigt. Dem neuen Gesetz zufolge ist die Rufnummernunterdrückung künftig allerdings verboten.

Darf der Werbeanrufer seine Telefonnummer unterdrücken?

Bei Werbeanrufen darf der Anrufer seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern. Viele unerwünschte Werbeanrufe werden bislang nicht verfolgt, weil sich nicht feststellen lässt, wer angerufen hat. Denn die Unternehmen machen in der Regel von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Rufnummer zu unterdrücken. Dies wird nun durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) verboten. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro.

Können am Telefon abgeschlossene Verträge rückgängig gemacht werden?

Grundsätzlich besteht ein Widerrufsrecht. Verbraucher können innerhalb von zwei Wochen bis vier Wochen ohne Angabe von Gründen am Telefon geschlossene Verträge widerrufen. Die gilt nun auch für Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie für Lotto- und Wettangebote, die bislang ausgenommen waren. Die Frist beginnt erst, wenn der Verbraucher schriftlich über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Wird er darüber nicht informiert, kann er auch noch später widerrufen.

Was kann ich tun, wenn einfach Geld von meinem Konto abgebucht wurde?

In der Vergangenheit kam es vor, dass nach Werbeanrufen Geld ohne vorherige Zustimmung vom Konto abgebucht wurde. In diesem Fall sollten sich Verbraucher an ihre Bank wenden. Die Kreditinstitute machen die Buchung wieder rückgängig. Unternehmen dürfen Geld von fremden Konten nur abbuchen, wenn deren Inhaber vorher eine entsprechende Einzugsermächtigung unterschrieben haben. Der Bankenverband empfiehlt Verbrauchern, auf ihren Kontoauszügen die Abbuchungen regelmäßig zu kontrollieren.

Wo kann ich unerlaubte Telefonwerbung melden?

Verstöße gegen das Verbot verfolgt die Bundesnetzagentur in Bonn, die die Verbraucher um Mithilfe bittet. Auf einem im Internet abrufbaren Formblatt können Datum und Uhrzeit eines unerlaubten Anrufs, Name und möglichst auch Rufnummer, Name des Unternehmens und den Grund des Anrufs eingetragen werden. Nur mit detaillierten Beschwerden könne die Agentur Fälle unerlaubter Telefonwerbung aufdecken und letztlich Bußgelder verhängen.

Eine weitere Möglichkeit ist, die Informationen an eine Verbraucherzentrale weiterzuleiten.

KOMMENTARE (10 von 13)
 
H.Brand (05.08.2009, 22:10 Uhr)
@McGhosty
Hallo McGhosty!
Mit Ihrer Ansicht, dass man einfach in die Telefonanlage eine falsche Nummer einprogrammiert und diese dann beim Angerufenen angezeigt wird, liegen Sie absolut falsch. Dies ist technisch nicht möglich. Die Rufnummer wird immer nur vom Netzbetreiber aus übermittelt und entspricht daher der echten Rufnummer. Nur mit kriminellen Mitteln ist es möglich, eine falsche Rufnummer anzeigen zu lassen.
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In Ihrer Schilderung muss daher ein Fehler sein!
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- Horst Brand -
faustjucken_de (05.08.2009, 13:14 Uhr)
Deutsche... für jeden Scheiß ein Gesetzt
Ist der Deutsche wirklich so dumm und hat so wenig Arsch in der Hose, dass er nicht nicht kommentarlos auflegen kann? Muss man ihn davor auch noch schützen, am Telefon Rheumadecken zu kaufen?
Kann man Dummheit gesetztlich schützen?
PS. Man kann die Leute auch einfach schön beleidigen am Telefon. Dann a) rufen die nicht mehr an und b) kommt man sich endlich mal nicht mehr verarscht vor
faustjucken_de (05.08.2009, 13:11 Uhr)
Wirkungsvolle Tipps gegen unerwünschte Telefonanrufe
1. Seine eigene Nummer nicht auswendig kennen. Das praktiziere ich schon seit Jahren und habe seitdem NULL unerwünschte Anrufe erhalten. Wer seine Nummer nicht auswendig kennt, kann sie auch nirgends angeben, besonders nicht bei Bestellungen im Internet.
2. Verwandte und Freunde bekommen meine Festnetznummer natürlich mitgeteilt. Warum auch nicht? Hauptsache, ich merke sie mir nicht.
3. Wenn mir tatsächlich jemand einen guten Grund nennt, warum er meine Nummer braucht, z.B. Vermieter, Hausarzt, Handwerker, bekommt der ausschließich meine Handy-Nummer. Da halten sich die Leute auch gleich schön kurz.
4. Sollte ein Internet-Formular eine Festnetztnummer verlangen, tippe ich einfach irgendwas ein, Hauptsache die Vorwahl stimmt.
5. Wenn alle Stricke reißen, habe ich für meinen ISDN-Anschluss noch mehrere ungenutzte Nummern, die kann ich per TK-Anlage in wenigen Sekunden auswählen und die alte Nummer stilllegen.
6. (aber da bin ich wohl ein harter Fall) gehe ich grundsätzlich nicht ans Telefon, wenn die Anrufer-Nummer nicht übertragen wird.
7. Abends (20:00 – 08:00) schaltet meine TK-Anlage alle Anrufe auf stumm. Da habe ich keine Lust mehr zu telefonieren.
8. Den AB habe ich auch längst abgeschafft. Meistens gibt es nur Anrufe wie “Du, ich bin’s, ruf mich doch mal eben zurück.” Dazu habe ich meist keine Lust. Also lass ich erst gar nicht zu, dass mich jemand zu einem Rückruf zwingt. Für dringende Fällt gibt es das Handy.
Nana_Xiaojie (05.08.2009, 12:12 Uhr)
Endbenutzer
Was die "Erlaubnis" angeht, die wird wohl meistens online erteilt, z.B. bei Gewinnspielen, wo die vollständigen Kontaktdaten eingegeben werden und die Nutzungsbedingungen (Anruf-Einwilligung) akzeptiert werden müssen, um teilzunehmen.
Erwin_Schlonz (05.08.2009, 11:37 Uhr)
Schiebung!
Ich vermisse im Artikel Tipps, die dem Titelbild gerecht werden!
endbenutzer (05.08.2009, 11:27 Uhr)
@MadDoubleF:
"...Das stimmt so nicht ganz. Auch bei Analog-Telefonen ist es seit ein paar Jahren (2-3) möglich, die Nummer mitzusenden. Jedoch wird das vom Provider gemacht. Ich habe kein ISDN und sehe trotzdem die Nummern der anderen (sofern mitgeschickt) und werde auch gesehen..."
.
Das wusste ich nicht. Danke für den Hinweis. Wieder was gelernt.
MadDoubleF (05.08.2009, 10:21 Uhr)
@endbenutzer
"Außerdem unterstützt...
...nicht jedes Telefon die Rufnummernanzeige. Bei analogen Anschlüssen (die gibt es tatsächlich noch) geht das z.B. nicht."
Das stimmt so nicht ganz. Auch bei Analog-Telefonen ist es seit ein paar Jahren (2-3) möglich, die Nummer mitzusenden. Jedoch wird das vom Provider gemacht. Ich habe kein ISDN und sehe trotzdem die Nummern der anderen (sofern mitgeschickt) und werde auch gesehen.
Aber zurück zum Thema. Wenn ein Callcenter werbetechnisch unterwegs ist, dann nennen sie in der Regel auch den Auftraggeber (wär sonst keine Werbung). Und den würde ich dann angeben. Erstes Gebot ist allerdings generell darauf zu achteten, Werbungsklauseln abzulehnen. Meist sind das kleine Optionsfelder, die man nicht "anhaken" muss.
Parvis (05.08.2009, 08:50 Uhr)
Wenig Lücken
Weil der Vertrag eine 14 tägige Widerspruchsfrist vorsieht, die erst dann abzulaufen beginnt, wenn man schriftlich darauf hingewiesen wurde. Damit aber ist der Vertragspartner bekannt und dieser kennt in der Regel auch den Namen des Call-Center, das er beauftragt hat.
endbenutzer (05.08.2009, 08:39 Uhr)
Außerdem unterstützt...
...nicht jedes Telefon die Rufnummernanzeige. Bei analogen Anschlüssen (die gibt es tatsächlich noch) geht das z.B. nicht.
.
Überhaupt: Nach der neuen Richtlinie müssen Call-Center vorher um Erlaubnis fragen, ob sie einen Werbeanruf tätigen dürfen. Wie soll das gehen? Sobald mich jemand anruft, ist das bereits ein Werbeanruf - der mich ziemlich nervt, insbesondere abends um 21:30 Uhr oder sonntags. Also ginge nur eine Postkarte mit Rückantwort, in der mich das Call-Center fragt, ob ich mit einem Werbeanruf einverstanden bin. Wer macht denn sowas?
McGhosty (05.08.2009, 08:15 Uhr)
Bringt bloß nicht viel...
Leider bringt das neue Gesetz nicht wirklich viel bei cleveren CallCentern: Erstens wen will man anzeigen wenn der Anrufer sein Unternehmensnamen einfach nicht presgeben will?Man kommt einfach nicht an die benötigten Daten und der Auftraggeber des CallCenters streitet natürlich alles ab und kann auch nicht helfen wenn man den Namen des Call-Centers nicht weiß. Antwort vom Auftraggeber: Wir beauftragen nicht nur ein Call-Center, wir haben verschiedene.
Zweitens kann man das Call-Center auch nicht über die angezeigte Rufnummer nicht greifen wenn die Rufnummer einfach falsch in die Telefonanlage einprogrammiert wurde. Wenn einfach irgendeine Nummer einprogrmmiert wird, die nicht bekannt ist, kann auch kein Anschlußinhaber ermittelt werden.
Und das ist mir erst gestern so passiert bei einem Call-Center, daß mich angeblich im Namen des Haftpflichtverbands der deutschen Industrie anruft und unter der Nummer 017663282630 und vorgibt für Rentenvorsorge von Arbeitnehmern das Beste tun zu wollen und private Daten haben wollte. Die Frau, die anrief, weigerte sich strikt den Namen des Call-Centers zu nennen und die angezeigte Rufnummer war auch falsch. Und beim Haftpflichtverband der deutschen Industrie weiß man von nichts.
Also schönes Gesetz, nur leider lückenhaft und damit unnütz sobald jeder die Lücken kennt.
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