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5. Juli 2005, 15:10 Uhr

Küblböck muss Schadensersatz zahlen

Mit einem Vergleich endete der Schadensersatz-Prozess gegen Daniel Küblböck. Eineinhalb Jahre nach seinem Gurkenlaster-Unfall muss er der Frau, die im Wagen mitfuhr, nur einen kleinen Betrag zahlen.

Küblböck bei der Präsentation seines Films "Daniel der Zauberer", der ein Flop wurde© DPA

Eineinhalb Jahre nach seinem Zusammenstoß mit einem Gurkenlaster muss Medienstar Daniel Küblböck 1700 Euro an die Besitzerin des Unfallautos zahlen. Die Frau habe Küblböck auf insgesamt 11 000 Euro Schadenersatz verklagt, sagte ein Justizsprecher. Bei einem Zivilprozess vor dem Landgericht im bayerischen Landshut einigten sich beide Seiten am Montag auf einen Vergleich. Der 19-Jährige muss nun nur einen Teil der geforderten Summe zahlen.

Küblböck hatte im Februar 2004 mit dem Auto der Frau einem mit Gurken beladenen Laster die Vorfahrt genommen. Bei dem Zusammenstoß entstand ein Schaden von 150 000 Euro. Außerdem wurde der 19-Jährige schwer an der Schulter verletzt, eine seiner beiden Mitfahrerinnen und der Lastwagenfahrer wurden ebenfalls verletzt. Die Klägerin, die selbst mit im Unfallauto saß, hatte den Medienstar fahren lassen, obwohl er damals noch keinen Führerschein besaß.

Strafverfahren bereits abgeschlossen

Das Amtsgericht in Küblböcks Heimatstadt Eggenfelden hatte den 19-Jährigen vor einem Jahr wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 25.000 Euro und acht Stunden Sozialarbeit verurteilt.

DPA
 
 
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