Nach dem Streit um eine Nacktszene mit Schauspielerin Nastassja Kinski soll der Film „Falsche Bewegung“ von Regisseur Wim Wenders vorerst nicht mehr gezeigt werden. Der Film werde aus allen aktuellen Auswertungsformen zurückgezogen, teilte die Wim Wenders Stiftung mit. Streaming-, TV- und Vertriebspartner würden dazu angewiesen, den Film nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen.
In der Mitteilung bat Wenders um Entschuldigung. „Als einziger der damals für „Falsche Bewegung“ handelnden Verantwortlichen, der noch da ist, sehe ich, dass Nastassja Kinski damals hätte besser beschützt werden müssen. Dafür bitte ich Dich um Entschuldigung, Nastassja, ohne Wenn und Aber“.
„Die vielen Reaktionen, Hinweise und Gespräche der vergangenen Tage haben wesentlich dazu beigetragen, meinen Blick auf die damaligen Ereignisse weiter zu schärfen. Dafür bin ich dankbar.“ Es sei nötig, dass die Gesellschaft angemessene Umgangsweisen für strittige Filmwerke des 20. Jahrhunderts finde und sich neuen Lernprozessen und Perspektiven stelle.
Worum es bei dem Fall geht
„In dieser wichtigen Debatte werden wir einen breiten Austausch suchen – mit der Deutschen Filmakademie, dem DFF – Deutsches Filminstitut & Filmmuseum, mit weiteren Filmerbe-Institutionen und anderen generationsübergreifenden Gruppen“, hieß es weiter. „Erst danach, auch wenn es länger dauern sollte, und nachdem wir eine einvernehmliche Lösung, auch in Absprache mit Nastassja Kinski, haben vorlegen können, werden wir den Film wieder freigeben.“
Hintergrund ist ein Streit um eine Szene im Film „Falsche Bewegung“ aus dem Jahr 1975, in der die damals 13-jährige Kinski mit nacktem Oberkörper gezeigt wird. Ein Mann ohrfeigt sie und streichelt dann ihr Gesicht. Kinski trägt in dieser Szene lediglich eine Unterhose.
Die Schauspielerin bittet Wenders laut eigenen Angaben seit Jahren, die rund zweiminütige Szene zu entfernen. Der „Süddeutschen Zeitung“ sagte sie kürzlich: „Obwohl ich mit 13 noch nicht so viel wusste, habe ich schon gemerkt, dass das nicht in Ordnung war“.
Was Wenders bisher sagte
Wenders hatte vergangene Woche beim Deutschen Filmpreis gesagt, er würde die Szene „heute nie mehr so machen“. Seinem damaligen jungen Ich könne er aber keinen Vorwurf machen. Er habe einen Film in seiner Zeit gemacht. Doch es ergebe sich eine Frage, die alle Filmschaffenden angehe: „Wie geht man mit Filmerbe um?“
Dürfe und solle man eine Szene schneiden, wenn sie einer Schauspielerin - „die ich sehr verehrt habe und verehre“ - weh tue? „Kann man einen Film im Nachhinein kürzen?“, fragte Wenders bei der Gala in Berlin. Der Regisseur bat die Deutsche Filmakademie auch damals um eine Debatte.
Kinskis Anwalt Christian Schertz hatte gesagt, dass Wenders ein persönliches Gespräch mit Kinski zu der Szene „bereits seit Jahren verweigert“ habe. Vor der jetzigen Mitteilung von Wenders hatte er den Übergang zu formalen juristischen Schritten angekündigt.
Die Mitteilung des Filmemachers begrüßte er nun. „Sie ist allerdings auch längst überfällig gewesen“, sagte Schertz. „Ich bedauere zudem, dass das erst in Folge des öffentlichen Drucks erfolgte, nachdem er in seiner Rede auf dem Deutschen Filmpreis zunächst versucht hat, die Verantwortung abzugeben, und das Ansinnen von Nastassja Kinski indirekt als Zensur bewertete, was wirklich infam war.“
„Man muss an dieser Stelle nochmal betonen, dass zuvor sämtliche Bemühungen von Frau Kinski und mir über mehr als zehn Jahre gescheitert waren, sie hierzu anzuhören“, fuhr er fort. „Zudem muss man natürlich abwarten, was jetzt konkret das Gesprächsangebot beinhaltet.“
„Schneide diese verdammten zwei Minuten raus“
Der Umgang mit der Szene und Wenders' Rede führte zu Debatten in der Filmbranche und darüber hinaus. Feministin Alice Schwarzer etwa forderte den Filmemacher auf, die Szene aus dem Film zu entfernen. „Wim: Höre auf zu reden – und handle! Schneide endlich diese verdammten zwei Minuten raus aus deinem Film!“, schrieb sie in der Zeitschrift „Emma“.
Mit Filmen wie „Der Himmel über Berlin“, „Buena Vista Social Club“ und „Perfect Days“ ist Wenders einer der angesehensten Filmemacher Deutschlands geworden. Mit Kinski hatte er auch das Roadmovie „Paris, Texas“ gedreht. Die Deutsche Filmakademie verlieh ihm den diesjährigen Ehrenpreis.
Welche Szenen noch umstritten sind
Kinski war schon beim Tatort „Reifezeugnis“ aus dem Jahr 1977 gegen eine Nacktszene vorgegangen. Damals verkörperte sie als Jugendliche eine Schülerin, die ein Verhältnis mit ihrem Lehrer hat. Ihr Anwalt Schertz bestätigte, dass es bei dem Film von Wolfgang Petersen eine Einigung mit dem NDR gab, ohne Details zu nennen. Auch der NDR äußerte sich nicht weiter.
Es ist nicht das erste Mal, dass Schauspielerinnen und Schauspieler im Nachhinein problematische Dreharbeiten und sexualisierte Darstellungen kritisieren. Als große Entgleisung gilt bis heute eine Sexszene zwischen Marlon Brando und Maria Schneider in Bernardo Bertoluccis Film „Der letzte Tango in Paris“ (1972). Später sagte Schneider: „Ich fühlte mich verletzt und, um ehrlich zu sein, ein wenig fühlte ich mich auch vergewaltigt, und zwar durch beide, Marlon und Bertolucci.“
Ein weiteres prominentes Beispiel ist die US-amerikanische Schauspielerin Brooke Shields, die im Alter von 14 Jahren in „Die blaue Lagune“ (1980) einen Teenager verkörperte, der zum ersten Mal Sex hat. Später kritisierte sie in einer Doku, dass der Film damals ihr sexuelles Erwachen ausgenutzt habe.