
Auch im Fernverkehr dürfen Polizisten kostenlos mitfahren. Aber nur zweite Klasse.© Volker Hartmann/ddp
"Wir haben diese Diskussion vor zwei Jahren breit geführt", erzählt Sandra Pfeifer, Pressesprecherin der Bundespolizei in Potsdam. "Schon damals haben wir den Kollegen ganz deutlich gesagt, dass sie nicht in der ersten Klasse sitzen dürfen, selbst wenn der Zugbegleiter sie ausdrücklich dazu auffordert. Die Kollegen dürfen die erste Klasse nur betreten, wenn sie dort einen Einsatz haben. Oder sie kaufen sich eine reguläre Fahrkarte." Pfeifer selbst ist schon vom Zugbegleiter eingeladen worden, in der ersten Klasse Platz zu nehmen. "Ich habe verzichtet, obwohl ich nur einen Stehplatz hatte. Aber wir dürfen es einfach nicht und daran halte ich mich."
Auch Oberkommissar F., der jeden Tag mit dem Zug zum Dienst fährt, setzt sich "selbstverständlich" in die zweite Klasse. "Wir müssen schon den Anschein der Vorteilsnahme vermeiden", sagt er. "Man stelle sich nur mal vor, ein Polizist erwischt den Zugbegleiter, der ihn in die erste Klasse eingeladen hat, ein paar Tage später bei einer Verkehrskontrolle." Für das "versnobte" Verhalten seiner Kollegen hat F. "nicht das geringste Verständnis". "Da verderben einige, wenige schwarze Schafe das Image der Polizei."
Dass Schwarzfahrer in Uniform das Image der Polizei nicht gerade aufpolieren, sieht auch Ralfmartin Meyer, Sprecher Hamburger Polizei: "Die Polizei Hamburg hat ein hohes Interesse daran, dass die Regelung eingehalten wird", sagt der Kriminaldirektor. "Wir haben alle Mitarbeiter über die betreffende Regelung umfassend informiert, auch darüber, dass ein Verstoß, also zum Beispiel das Fahren in der 1. Klasse, den Tatbestand des Erschleichens von Leistungen gemäß § 265a Strafgesetzbuch erfüllen könnte." Darüber hinaus sei die Regelung, nur in der zweiten Klasse zu fahren, "Teil der Polizeidienstvorschrift". Polizeibeamte, die dagegen verstießen, riskierten nicht nur disziplinarrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.
Die Staatsanwaltschaften tun sich allerdings schwer, Schwarzfahrer in Uniform zu belangen. Einige Juristen verneinen das "Erschleichen von Leistungen", weil sich die Polizisten nicht der Kontrolle durch die Bahn entziehen würden. "Es kämen aber unter Umständen Betrugs- oder Korruptionsdelikte in Betracht", sagt Wilhelm Möllers, Sprecher der Staatsanwaltschaft Hamburg.
In Hamburg sind zwei Polizisten wegen vermeintlichen Schwarzfahrens in Uniform angezeigt worden. Beide Ermittlungsverfahren wurden eingestellt. Bei einem der Beamten war die Beweislage unklar. Der andere Beamte war in Uniform in der zweiten Klasse gefahren, allerdings nicht zum Dienst, sondern nach Süddeutschland in den Urlaub. Hamburger Polizisten ist dies - im Gegensatz zu den Beamten einiger anderer Bundesländer - verboten. Dennoch erkannte der ermittelnde Staatsanwalt keine Straftat, schloss allerdings ein "Dienstvergehen" nicht aus. Mit anderen Worten: Die Polizei muss selbst in den eigenen Reihen durchgreifen.
Ob sich die Freifahrt in Uniform im Vergleich zu den Polizeieinsätzen in den Zügen rechnet, vermag die Bahn nicht zu beantworten. "Es gibt diesbezüglich keine Statistik bei der DB, die eine belastbare Hochrechnung erlauben würde", sagt Bahn-Sprecher Sommer. "Die Kundenbefragungen zeigen aber, dass die Anwesenheit von uniformierten Beamten das subjektive Sicherheitsgefühl der Reisenden steigert."
Doch auch in der zweiten Klasse gibt es Fahrgäste, die sich über uniformierte Polizisten ärgern. Die Beamten dürfen hier zwar umsonst fahren - allerdings ohne Anspruch auf einen Sitzplatz. Sie haben ihren Platz sogar "ohne Aufforderung für zahlende Kunden der DB freizumachen". Doch einige Beamte setzen offenbar auch hier auf die autoritäre Wirkung ihrer Uniform. "Die Verkümmerung sozialer Instinkte in den Personenwagen der Deutschen Bahn zeigt sich auch in dem Verhalten der uniformierten Passagiere", klagte "Fernpendler" Herbert J. aus Bad Hersfeld kürzlich in einem Leserbrief an die Frankfurter Allgemeinen Zeitung. "Kaum einer gibt seinen einmal eroberten Sitzplatz ohne Aufforderung her, obwohl nicht er selbst, sondern der Steuerzahler seine Fahrkarte bezahlt hat", schrieb der Fernpendler, der seit sechs Jahren zweiter Klasse fährt. "Die Hemmschwelle, einen Polizisten oder Bundesgrenzschutz-Beamten zum Aufstehen aufzufordern, ist eben für viele Menschen zu hoch."