Ein Häftling in Baden-Württemberg klagt gegen seine Haftanstalt, weil das Gefängnis ihm nur einen Minilohn von knapp zwei Euro pro Stunde gezahlt hat. Rechtswidrig, sagt ein Experte. Sollte der Mann vor Gericht Erfolg haben, drohen dem Land Millionennachzahlungen - und bundesweit weitere Prozesse. Von Malte Arnsperger

Ein ehemaliger Häftling klagt vor Gericht gegen den niedrigen Lohn, den er als Freigänger von seiner Haftanstalt bekommen hat© colourbox
Sie drehen Kugelschreiber zusammen, lösen Nägeln von Holzplatten oder schneiden Pappkartons zurecht: Rund die Hälfte aller Gefangenen in Deutschland arbeiten während ihrer Haftzeit. Der bundeseinheitliche Verdienst für diese Pflichtarbeit liegt bei rund zehn Euro pro Tag - neun Prozent des Durchschnittverdienstes eines normalen Arbeitnehmers. Das ändert sich erst, wenn ein Häftling außerhalb der Gefängnismauern unbewacht als so genannter Freigänger in einem Betrieb arbeitet. Dann steht ihm grundsätzlich das übliche Tarifgehalt zu. Eigentlich. Nicht jedoch in der JVA im baden-württembergischen Ulm.
Sie speist auch ihre Freigänger mit einem Mini-Lohn ab und zahlt nur 1,85 statt 10,51 Euro pro Stunde. Nun wird sie deshalb von einem ehemaligen Häftling verklagt. Verliert das Land Baden-Württemberg, drohen Nachzahlungen in Millionenhöhe, denn es sind möglicherweise mehr als 500 Strafgefangene betroffen. Nach Ansicht von Rechtsexperten könnte dies bundesweit einen Rattenschwanz an Klagen von Häftlingen nach sich ziehen.
Dezember 2006. Der gebürtige Münchner Christian Ewald (Namen geändert, d. Red) gab auf. Er kehrte aus dem Exil in England zurück. Seit Jahren war er wegen Steuerhinterziehung und Betrugs in Deutschland gesucht worden, nun zeigte er sich selber an. Der heute 33-Jährige wurde zu einer 32-monatigen Haftstrafe verurteilt. Die Gefängnisstrafe trat er in Mannheim an, dann wurde er nach Ulm verlegt. Vom 24. Januar 2008 an durfte der gelernte Druckermeister bei der Firma EvoBus arbeiten, der Omnibus-Tochter des Daimler-Konzerns. Eine tolle Sache für Häftling Ewald: Abwechslung vom Gefängnisalltag, mal wieder die Welt außerhalb der Mauern sehen und vor allem ein normales Gehalt verdienen. Schließlich wollte er seine Frau und die zwei Kinder finanziell unterstützen.
Doch Ewald hatte sich zu früh gefreut: Als Stundenlohn für seine Arbeit in den Lagerräumen der Firma bekam er lediglich 1,85 Euro ausgezahlt. Dabei erhält die JVA für die Häftlinge 10,51 Euro pro Stunde. Und das, obwohl die Häftlinge dort ohne jegliche Aufsicht gearbeitet haben, also Freigänger waren, wie Ewald in einem Schreiben an stern.de versichert. Er protestierte gegen dieses Gebaren. Doch statt einer Gehaltserhöhung verlor Ewald Ende Februar seinen Job - er soll während der Arbeit auf einem Stapel geschlafen haben.
Nun will er gegen das Land Baden-Württemberg Klage erheben. Denn: "Das Gesetz stellt klar, dass ein Gefangener, der außerhalb der JVA permanent ohne Aufsicht von Vollzugsbeamten arbeitet, von der Firma normal entlohnt werden muss", meint Ewald.
Der Häftling bekommt Rückendeckung von einem Experten auf dem Gebiet des Strafvollzugs. "Der unechte Freigang, den man in Ulm offenbar entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts praktiziert, ist rechtswidrig", sagt der Jura-Professor Johannes Feest von der Universität Bremen. Das Bundesverfassungsgericht habe in einem Urteil von 1998 den "unechten Freigang", also Freigänger zu Pflichtarbeit mit geringem Lohn zu verdonnern, als unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, wenn sie nicht bewacht werden. Feest, der das Strafvollzugsarchiv der Bremer Uni leitet, gibt Ewald gute Chancen mit seiner Klage: "Das Gericht in Ulm kommt meiner Meinung nach nicht an dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vorbei. Und dann müsste dem Häftling auch das Arbeitsentgelt nachgezahlt werden."