Im Prozess um den angeblichen Missbrauch einer 14-Jährigen in einem Schwimmbad in Schleswig-Holstein hat ein Schöffengericht beide Angeklagte vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Einen "Kuss auf die Hüfte" einer 18-Jährigen, den der ältere Angeklagte eingeräumt hatte, werteten die Richter als sexuelle Nötigung im minderschweren Fall. Dafür verurteilten sie ihn zu acht Monaten Bewährungsstrafe. Sie folgten damit der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.
Angeklagt waren die 14 und 34 Jahre alten Männer, weil sie sich Ende Februar in einem der größten Schwimmbäder Norddeutschlands an den Mädchen vergangen haben sollen. Das Schöffengericht sah nach der Beweisaufnahme aber keinen dringenden Tatverdacht mehr.
Zeugin leidet unter Borderline-Erkrankung
Die Aussagen der beiden Hauptbelastungszeuginnen, darunter das angebliche Opfer, waren nach Ansicht des Gerichts nicht verwertbar. Die angeblich vergewaltigte 14-Jährige hatte ihre Nebenklage während des Prozesses zurückgezogen. Die zweite Zeugin, eine 18-Jährige, leidet nach Angaben ihrer Anwältin unter einer Borderline-Erkrankung. Die beiden Mädchen hätten sich in einer Klinik kennengelernt.
Der Fall hatte nach den Silvester-Übergriffen in Köln und Hamburg für Aufsehen gesorgt, da es sich bei den Angeklagten um Flüchtlinge aus Afghanistan handelt. Unter anderem Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) hatte daraufhin früh einen ausgewogenen Umgang mit tatsächlichen oder vermeintlichen Übergriffen von Flüchtlingen angemahnt. Das Erlebnisbad hatte nach dem Vorfall seine Sicherheitsvorkehrungen verschärft.