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1. Februar 2012, 13:00 Uhr

Parkplatzmörder muss lebenslang in Haft

Die Beweislast war erdrückend: Ein Frührentner aus Esslingen wandert für die sogenannten Parkplatzmorde an zwei Homosexuellen lebenslang hinter Gitter. Seine Motive bleiben jedoch auch nach dem Urteil im Dunkeln.

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Detlef S. (3.v.r.) muss für den zweifachen Mord lebenslang ins Gefängnis. Außerdem beantragte das Gericht Sicherungsverwahrung© Franziska Kraufmann/DPA

Für die sogenannten Parkplatzmorde muss ein 57 Jahre alter Frührentner aus dem baden-württembergischen Esslingen lebenslang in Haft - sein Motiv für die Morde an zwei Männern an bekannten Homosexuellentreffpunkten bleibt auch nach dem Urteil ein Rätsel. Das Stuttgarter Landgericht schloss in seinem Urteil am Mittwoch eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren aus und beantragte zudem Sicherungsverwahrung.

"Dass er die Taten begangen hat, steht zweifelsfrei fest", sagte die Vorsitzende Richterin Ute Baisch. Für die Kammer zeigten die Beweise eindeutig, dass Detlef S. Mitte 2010 zwei 30 und 70 Jahre alte Männer auf Parkplätzen erschossen hat, die als Homosexuellentreffpunkte gelten. Beide Opfer waren völlig arg- und ahnungslos, als sie mit Kopfschüssen aus unmittelbarer Nähe getötet wurden. Auch eine Messerattacke auf einen Touristen in Freudenstadt lastete das Gericht ihm an.

Richterin rätselt über Motiv

Was den ehemaligen Postangestellten zu den Taten trieb, bleibt aber ein Rätsel. "Die Frage ist am schwersten zu beantworten, weil er im Grunde keine Angaben gemacht hat", sagte Richterin Baisch. Klar sei, dass die Morde eine Affinität zum Homosexuellen-Milieu zeigen - in welcher Form, lasse sich aber nicht sicher sagen.

Beim seltenen Motiv der "Mordlust" folgte die Kammer der Staatsanwaltschaft nicht. Dafür gebe es zwar intensive Anhaltspunkte, doch sie hätten "nicht ganz gereicht", sagte Baisch. Sie sieht aber einen Vernichtungswillen und niedere Beweggründe.

swd/DPA
 
 
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