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15. April 2011, 17:06 Uhr

Sechs Jahre Haft für abgeschnittene Hoden

Er schnitt dem 58-jährigen Liebhaber seiner minderjährigen Tochter ohne Betäubung die Hoden ab – nun erging das Urteil im Kastrationsprozess: Der Täter muss für sechs Jahre ins Gefängnis und eine hohe Geldstrafe zahlen. Die Anklage betonte die besondere Kaltblütigkeit des Verbrechens.

Kastration, Hoden abgeschnitten, Bielefeld

Der Angeklagte (M.) vor Gericht: Der 48-Jährige muss für seine grausame Tat für sechs Jahre hinter Gitter© Friso Gentsch/DPA

Er wollte nicht akzeptieren, dass seine 17-jährige Tochter einen deutlich älteren Liebhaber hatte - da überfiel der Vater des Mädchens dem 58 Jahre alten Mann und schnitt ihm kurzerhand die Hoden ab. Nun verurteilte das Landgericht Bielefeld den Vater zu sechs Jahren Haft wegen schwerer Körperverletzung. Außerdem muss der 48-Jährige dem Opfer 80.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Angeklagte habe etwas "schwer fassbar Grausames getan", sagte der Richter.

Ein solches Verbrechen sei in Deutschland so noch nie zur Anklage gekommen, sagten Nebenkläger und Verteidiger. Der 58-Jährige hatte über Monate eine sexuelle Beziehung mit der 17-Jährigen gehabt. Im Zorn hatte der Vater den Mann schließlich ohne Betäubung die Hoden abgeschnitten, um ihn gefesselt und geknebelt zurückzulassen. Das Opfer hatte damals schwer verletzt überlebt, weil der Täter anschließend den Notarzt verständigt hatte. Als die Retter die Tür aufbrachen, fanden sie den Mann nackt in einer großen Blutlache.

Opfer weiter in therapeutischer Behandlung

Das Opfer, das selbst fünf Kinder und neun Enkel hat, ist durch die Verletzung zeugungsunfähig geworden. Der entmannte Mann sei immer noch in therapeutischer Behandlung und müsse bis an sein Lebensende künstliches Testosteron einnehmen, sagte sein Anwalt, Harald Schlüter. "Das ist ein außergewöhnlicher Fall von Selbstjustiz." Ankläger Christoph Mackel hatte zuvor die besondere Brutalität und Kaltblütigkeit des angeklagten Gebäudereinigers hervorgehoben. "Die Tat diente insbesondere zur Erniedrigung des Mannes."

Die Verteidigung sprach von einem seelischen Ausnahmezustand und plädierte für eine Bewährungsstrafe. Zugleich bezweifelten die Anwälte die angebliche Liebesbeziehung zwischen dem Mädchen und dem Mann. Er war der Großvater ihrer besten Freundin, sie nannte ihn jahrelang "Opa". Der 58-Jährige hatte dagegen von der großen Liebe gesprochen. Die junge Frau, die den kurz vor Prozessbeginn erhobenen Vorwurf der Vergewaltigung inzwischen wieder zurückgezogen hat, sagte in dem Prozess nicht aus. Der Angeklagte, der fünf Kinder hat, bat in seinem Schlusswort um Entschuldigung, er habe überreagiert. "Mir ging es nur darum, mein Kind zu schützen."

Der 58-Jährige, der für das Mädchen nach 36 Jahren Ehe seine Frau verlassen hatte, hatte eine Entschädigung von 150.000 Euro verlangt. Die Verteidigung übergab als Zeichen des guten Willens am Freitag außerhalb des Gerichtssaals einen Vorschuss von 15.000 Euro in bar.

be/DPA
 
 
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