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20. November 2009, 17:14 Uhr

Staatsanwalt fordert sechs Jahre Haft für Schülerin

Der Prozess um den geplanten Amoklauf an einer Schule in St. Augustin steht kurz vor dem Abschluss: Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrem Plädoyer eine sechsjährige Jugendstrafe für die angeklagte 16-Jährige. Die Verteidigung verzichtete auf ein konkretes Strafmaß.

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Schü,lerin, Mordversuch, Schwert, Molotowcocktail, Augustin

Die angeklagte Schülerin gab im Prozess schulische und familiäre Probleme als Motiv an© Foto: Polizei

Im Prozess um einen gerade noch verhinderten Amoklauf an einer Schule in St. Augustin bei Bonn hat die Staatsanwaltschaft für die 16-jährige Angeklagte eine Jugendstrafe von sechs Jahren gefordert. Sie will eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Vorbereitung einer Sprengstoffexplosion und Verstoß gegen das Waffengesetz erreichen.

Die Verteidigung forderte die Kammer auf, die Schülerin nur wegen gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes zu verurteilen. Ihrer Ansicht nach ist die 16-Jährige vom Mordversuch zurückgetreten. Die Verteidigung verzichtete bei ihrem Plädoyer am Freitag vor dem Bonner Landgericht allerdings darauf, ein konkretes Strafmaß zu beantragen, und verlangte nur, gegen ihre geständige Mandantin eine erzieherisch angemessene Strafe zu verhängen.

Laut Anklage plante die 16-Jährige im Mai zunächst einen Lehrer mit einem Schwert niederzustechen und ihm danach die Schlüssel für die Klassenräume zu stehlen. Anschließend sollten die Klassenzimmer durch selbst gebaute Molotow-Cocktails in Brand gesetzt und die Türen dabei von außen verschlossen werden. Der Plan wurde in letzter Minute vereitelt, weil eine Mitschülerin die 16-Jährige in der Schultoilette überraschte. Die Angeklagte griff die Mitschülerin mit einem Schwert an und verletzte das Mädchen dabei an Händen und Armen. Erst als ein Lehrer hinzukam, gelang dem Opfer die Flucht aus der Toilette.

Probleme im schulischen und häuslichen Umfeld

Nach einem misslungenen Selbsttötungsversuch flüchtete die 16-Jährige vom Schulgelände, stellte sich aber am Abend in Köln der Polizei. Sie wurde danach in einer Jugendpsychiatrie untergebracht.

Das Mädchen selbst hatte in dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindenden Prozess alle Vorwürfe eingeräumt und Probleme im schulischen und häuslichen Umfeld als Motiv genannt. Die Staatsanwaltschaft geht von massiven Schwierigkeiten mit Mitschülern, Lehrern und ihren Eltern aus. Eine verminderte Schuldfähigkeit sei bei der 16-Jährigen nicht auszuschließen, aber auch nicht sicher feststellbar, erklärten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung. Das Urteil wird für kommenden Dienstag erwartet.

AP
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