28. November 2012, 10:40 Uhr

Lokführer muss nicht ins Gefängnis

Zehn Menschen starben bei dem Zugunglück von Hordorf, weil der Lokführer eines Güterzuges zwei Haltesignale überfahren hatte. Nun hat das Landgericht Magdeburg das Urteil über Titus S. gesprochen.

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Der Angeklagte Titus S. wurde vom Landgericht in Magdeburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt©

Nach dem schweren Zugunglück von Hordorf in Sachsen-Anhalt mit zehn Toten ist der Lokführer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Magdeburg befand den 41-Jährigen am Mittwoch der fahrlässigen Tötung in 10 Fällen, fahrlässigen Körperverletzung in 22 Fällen sowie fahrlässigen Gefährdung des Bahnverkehrs für schuldig. Titus S. hatte mit einem Güterzug im Januar 2011 auf eingleisiger Strecke zwei Haltesignale überfahren und damit den Zusammenstoß mit dem entgegenkommenden Personenzug ausgelöst.

Das Gericht folgte mit dem Strafmaß den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die beide eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung gefordert hatten. Der Angeklagte hatte vor Gericht nicht auf Fragen geantwortet und nur in einer schriftlichen Erklärung mitgeteilt, er wisse nicht, warum er die Signale damals nicht wahrgenommen habe. Bei den Familien der Opfer und den Verletzten entschuldigte er sich.

Am 29. Januar 2011 war der schwer beladene Güterzug auf eingleisiger Strecke mit vollem Tempo in einen entgegenkommenden Personenzug gerast. Unter den Toten im Harz-Elbe-Express (HEX) waren vier Mädchen und Frauen im Alter von zwölf bis 61 Jahren sowie sechs Männer zwischen 33 und 74 Jahren. Auch der Lokführer des Personenzuges und eine Zugbegleiterin starben. Nebel hatte die Sicht laut Zeugenaussagen stark behindert.

mlr/DPA/AFP
 
 
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