Straßburg

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

15-Jähriger tötete Schülerin: Verfahren verstieß nicht gegen Menschenrechtskonvention

Ein Verfahren gegen einen Berliner, der 2018 im Alter von 15 Jahren eine 14-jährige Mitschülerin erstach, hat nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Es liege keine Verletzung von Artikel sechs der Konvention vor, hieß es in einem am Dienstag in Straßburg veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Der Verurteilte hatte Beschwerde eingelegt, weil er sich in seinem Recht auf ein faires Verfahren eingeschränkt sah.