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Bundespolizist bei Grenzkontrolle

Urteil: Kontrolle an deutscher Grenze zu Luxemburg rechtswidrig

Eine Identitätskontrolle an der deutsch-luxemburgischen Grenze im Juni 2025 ist laut einem Urteil rechtswidrig gewesen. Die Verlängerung der Grenzkontrollen in diesem Zeitraum verstieß gegen EU-Recht, wie das Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz am Montag mitteilte. Die Bundespolizei könne zwar die Identität eines Menschen feststellen - das gilt aber nur, wenn die Binnengrenzkontrollen innerhalb der EU rechtskonform wiedereingeführt oder verlängert wurden. (Az.: 3 K 650/25.KO).