Das EU-Parlament stimmt am Dienstag in Straßburg über seine Position zu einem EU-weiten Führerscheinentzug ab. Konkret geht es darum, dass etwa auch in Deutschland ein Fahrverbot gelten soll, wenn in einem anderen EU-Staat ein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Bevor die strengeren Vorgaben in Kraft treten können, muss mit den EU-Staaten noch ein Kompromiss gefunden werden.
Worum geht es genau?
Sommer, Urlaubsstimmung und dann möglicherweise zu viel Wein oder zu viel Grappa: Wer sich dann betrunken ans Steuer setzt und erwischt wird, verliert seinen Führerschein. Doch mit welchen Folgen? Bisher sind diese oft überschaubar. Denn: Bisher gilt ein Fahrverbot in der Regel nur in dem EU-Land, in dem es ausgesprochen wurde. Wird gegen einen deutschen Verkehrssünder also zum Beispiel in Italien ein vorübergehendes Fahrverbot verhängt, kann er sich schon hinter dem Brenner wieder ans Steuer setzen und heimfahren. Dies will das EU-Parlament nun ändern.
Wie ist die jetzige Rechtslage beim Fahrverbot?
Nach den geltenden Vorschriften kann ein schweres Straßenverkehrsdelikt, das zum Entzug der Fahrerlaubnis führt, jedoch nicht EU-weit durchgesetzt werden, wenn der Fahrer das Delikt in einem anderen Mitgliedstaat als dem begangen hat, in dem sein Führerschein ausgestellt wurde.
"Ein auferlegtes Fahrverbot gilt derzeit nur in dem Land, in dem es auch ausgesprochen wurde", fasst der ADAC zusammen. So führe ein in Italien verhängtes Fahrverbot von beispielsweise drei Monaten nur dazu, dass man in Italien nicht fahren dürfe – in Deutschland habe es keine Konsequenzen.
Warum soll sich die Rechtslage ändern?
Letztes Jahr verloren auf den Straßen der EU mehr als 20.000 Menschen ihr Leben – die überwiegende Anzahl der Opfer war zu Fuß, mit dem Rad, mit Rollern und mit Motorrädern unterwegs. Ein zentrales Anliegen der neuen Vorschriften ist die Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit. Für diese sei es laut EU-Kommissionsvorschlag von entscheidender Bedeutung, dass Personen, die Straßenverkehrsdelikte begangen haben, in allen Mitgliedstaaten zur Rechenschaft gezogen werden.
Diese acht Autos eignen sich für Fahranfänger

Wenn es ein wirklich kleiner Wagen sein soll, können Sie sich den Seat Mii ansehen. Er ist weitgehend baugleich mit den VW up und Skoda Citigo – aber gebraucht billiger. Den schickeren VW up gibt es weit häufiger, er ist aber auch gebraucht spürbar teurer. Seat Mii bietet Platz für zwei Personen mit Gepäck. Mit nur 3,56 Metern Länge lässt sich der Winzling leicht manövrieren. Der Parkplatzstress ist deutlich geringer als bei einem ausgewachsenen Auto.
Brauchbare Gebrauchte gibt es ab etwa 4000 Euro. Vorteil: Sie sind nicht uralt. Achten Sie auf den Tachostand. Manche Fahrzeuge haben wenig Kilometer auf der Uhr, aber ein Kleinstwagen, der im Einsatz eines Pflege- oder Lieferdienstes 150.000 Kilometer gelaufen hat, hat seine besten Tage lange hinter sich.
Preisbeispiel: Seat Mii Style – 60 PS – Erstzulassung 04/2013 – Kilometerstand: 82.400 - Preis: 4200 Euro
In ihrem EU-Politikrahmen genannten Paket für die Straßenverkehrssicherheit hat sich die Kommission dem Vorhaben verpflichtet, bis 2050 auf den Straßen der EU das Ziel "Vision null Straßenverkehrstote" zu erreichen und bis 2030 die Anzahl der Toten und Schwerverletzten um 50 Prozent zu senken.
Was soll in Zukunft gelten?
Fahren ohne gültigen Führerschein soll in die Liste der schwerwiegenden Verkehrsverstöße aufgenommen werden – so wie jetzt schon Alkohol am Steuer oder tödliche Verkehrsunfälle. Dadurch werden den Angaben zufolge Informationen zum Entzug des Führerscheins automatisch ausgetauscht.
Welche Auswirkungen hätte die geplante Neuregelung?
Wem der Führerschein entzogen wurde, dürfte in der gesamten EU nicht mehr hinter das Steuer.
Aus Sicht des ADAC ist die vorgesehene Regeländerung ein richtiger Ansatz. Dies trage zu mehr Sicherheit im Verkehr bei. Bis eine Richtlinie aber in nationales Recht umgesetzt werde, dauere es noch. Zudem seien noch Fragen offen.

Der SPD-Europaabgeordnete Thomas Rudner unterstützt die Regelverschärfung ebenfalls. "Rund 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsverstöße bleiben laut EU-Kommission derzeit ungeahndet", so der Politiker.
Quellen: EU, ADAC, SPD-Europa, mit Nachrichtenagentur DPA.