Geschiedene Frauen sollen mehr von der Altersversorgung ihrer Ex-Männer profitieren. Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der vor allem Nachteile für Frauen mit nur geringen eigenen Rentenansprüchen beseitigen soll.

Geschiedene Frauen sollen im Alter besser dastehen© Andreas Kröner/DPA
Das Kabinett hat eine Reform des Versorgungsausgleichs beschlossen. Ziel der Novelle ist es, vor allem Frauen nach einer Scheidung gerechter an den gemeinsamen Rentenansprüchen aus der Ehe teilhaben zu lassen. "Künftig sind Chancen und Risiken der erworbenen Versorgungen gleichermaßen auf beide Ehegatten verteilt", sagte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) in Berlin. Ansprüche sollen nicht mehr mit Hilfe von Prognosen aufgerechnet, sondern wirklich geteilt werden. Dies soll nicht nur für die gesetzliche Rente gelten, sondern auch für die betriebliche und private Altersvorsorge. Ehepartner, die etwa zu Hause bleiben und Kinder erziehen, können derzeit nach einer Scheidung ihre Ansprüche erst bei Eintritt ins Rentenalter geltend machen. In der Regel werde das aber nicht eingefordert, vor allem, wenn die Trennung schon lange zurückliegt, erklärte Zypries. Familiengerichten werde die Orientierung an den tatsächlichen Werten zum Ende einer Ehe die Aufspaltung erleichtern.
Jeder kriegt von allem die Hälfte
Künftig wird sofort bei einer Scheidung geteilt. Jeder kriegt von allem die Hälfte. Das beuge späteren Konflikten vor und vermeide Wertverzerrungen. Wenn ein Ehepartner ein Betriebsrentenkonto bei seinem Unternehmen hat, erhält der Ex-Partner dort auch ein Konto - mit jeweils den halben Ansprüchen. Allerdings können sich Mann und Frau auch abfinden lassen; bei Ehen, die höchstens zwei Jahre dauerten, fällt der Versorgungsausgleich völlig weg. Paare können damit schneller geschieden werden, die Gerichte werden entlastet.
Die Reform sei besonders wichtig, weil Zusatzversorgungen etwa aus Betriebsrenten oder privaten Versicherungen immer mehr zur Absicherung im Alter beitrügen, sagte Zypries. Bislang würden die während der Ehezeit erworbenen Ansprüche bei der Scheidung hochgerechnet und dann über die gesetzliche Rentenversicherung verrechnet. Diese Verrechnung soll weggefallen. Stattdessen werden die Ansprüche direkt bei den Versorgungsanbietern geteilt, so dass etwa die Ehefrau eine eigene Rente von einer privaten Versicherung bekommt, die vom Vertrages ihres Mannes abgezogen wird.
Einmalige Abfindung soll möglich werden
Bagatellansprüche sollen nicht mehr ausgeglichen werden. Zudem sollen Abfindungen per Einmalzahlung möglich sein, um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen. Bei Ehen, die bereits nach weniger als zwei Jahren geschieden werden, entfällt der Ausgleich nach den Plänen ebenfalls. Die Anbieter der Versorgung sollen die Kosten der Teilung auf die Geschiedenen umlegen können.
Die Arbeitgeber warnten vor einem zu großen bürokratischen Aufwand für die betriebliche Altersversorgung. So müssten Betriebe die geschiedenen Ehepartner ihrer Mitarbeiter immer abfinden können, um sie nicht teuer ins eigene Versorgungssystem aufnehmen zu müssen. Auch dürfe es keinen Versorgungsausgleich geben, solange die Anwartschaften eines Mitarbeiter noch verfallen können, falls er aus dem Betrieb ausscheidet.
Reform soll Mitte 2009 kommen
Damit auch der Normalverbraucher den Text versteht, arbeitete das Ministerium bei der Formulierung mit der Gesellschaft für deutsche Sprache zusammen. Ein visuelles Computerprogramm half bei der logischen Strukturierung. Die Reform soll dem Ministerium zufolge Mitte nächsten Jahres in Kraft treten, zeitgleich mit der Reform des familiengerichtlichen Verfahrens (FGG-Reformgesetz).
spi/DPA/AP