Es nervt und kostet unter Umständen viel Geld: Tausende Bundesbürger werden von SMS-Werbebotschaften belästigt. Nun verhandelt das Bundesgerichtshof über die Frage, ob sich Verbraucher den Handy-Spam gefallen lassen müssen. stern.de gibt Tipps, wie Sie sich jetzt schon schützen können. Von Pia Röder

Wenn das handy nur noch zum Werbe-Vermittler wird, zehrt das an den Nerven und am Geldbeutel© Colourbox
Und schon wieder piepst das Handy. Nachts um viertel nach zwei. Mittlerweile zum dritten Mal steht Sebastian K.* auf, schaut auf das Display und liest wieder die gleiche Nachricht, gesendet von der Nummer 90500: "Zur Erinnerung: Es befinden sich noch 2 Bildmitteilungen auf ihrer Mobilbox! Zur Abfrage antworten Sie mit SMS oder MMS 1,99 Euro/SMS". Jetzt ist Schluss. Sebastian K. ist genervt und antwortet auf die Nachricht mit der Bitte, die nächtliche Ruhestörung zu unterlassen. Er habe wissentlich keine Bildmitteilungen auf der Mailbox und es müsse sich um ein Missverständnis handeln. Genutzt habe ihm diese Revolte nichts, wie er in einem Internet-Forum berichtet.
Jeden Tag erreichen unzählige dieser Werbe-SMS - so genannter Handy-Spam - die deutschen Mobilfunk-Nutzer. Die genaue Anzahl ist nicht zu ermitteln, auch der Bundesverband der Verbraucherschutzzentralen (VZBV) kann nur mutmaßen. "Viele Betroffene melden sich überhaupt nicht. Die Dunkelziffer ist sehr hoch. Dabei ist mit Mobil-Spam nicht zu spaßen", sagt Simone Wander zu stern.de
Werbe-Terror aus dem Briefkasten
Werbe-SMS sind gefährlicher als unerwünschte E-Mails, denn wer auf die Kurzmitteilungen antwortet, muss zahlen. So war es auch bei Sebastian K. - der sich allerdings weigerte, die Kosten zu übernehmen. Stattdessen recherchierte er in Internetforen, wem die Nummer 90500 gehört.
Eine umfangreiche Plattform für Werbe-SMS-Geschädigte ist zum Beispiel das Internet-Portal antispam.de. 1999 wurde der Verein gegründet, als das Geschäft mit der unerwünschten elektronischen Post noch in den Kinderschuhen steckte. Jetzt vereint es detaillierte Informationen für genervte Verbraucher, die den unerwünschten Werbeterror nicht mehr länger dulden wollen. Allein in der Kategorie "SMS-Spam" stehen mehr als 4000 die Forumsbeiträge. Die Gemeinschaft der Betroffenen gibt Tipps und nennt Namen der Anbieter, die mit Spam Geschäfte machen. "Wir leuchten mit Taschenlampen in die Rattenlöcher", sagt der Vorsitzende des Vereins Marko Nassenstein.
"Rattenlöcher" - damit meint Nassenstein jene Anbieter, die sich als undurchsichtige Briefkastenunternehmen entpuppen. Nicht selten haben sie Geschäftsadressen im Ausland, die nur schwer zu ermitteln sind. Und zum Teil existieren nur die Adressen, mehr nicht.
So auch im Fall von Sebastian K.: Die fünfstellige Absendernummer ließ sich dem Mobil-Serviceanbieter "MindMatics" zuordnen. Das Unternehmen stehle sich als rein "technischer Anbieter" aus der Verantwortung und unterstütze offenbar die "Sitcom AG", die den Spam versendet habe, sagt K.. Die "Sitcom AG" allerdings hat keinen Geschäftssitz in Deutschland, sondern Adressen rund um den Globus: von Neuseeland über England bis zu den Vereinigten Staaten. Wer dort anruft, bekommt niemananden an die Strippe.
Der Fall, der derzeit vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird, ist ähnlich gestrickt. Der Kläger hat ebenfalls unerwünschte Werbe-SMS auf seinem privaten Handy empfangen. Im Unterschied zu Sebastian K. konnte er den Urheber der Belästigung nicht ausmachen und klagt deshalb Informationen über Name und Adresse des Absenders ein. Diese Informationen benötigt er, um seinen Unterlassungsanspruch später vor Gericht durchzusetzen.
Große Unterschiede bei Handy-Spam
Werbe-SMS lassen sich nach ihrer Herkunft grob in drei Kategorien einteilen. Ist die Absendernummer fünfstellig, lässt das auf eine so genannte Premium-SMS schließen. Normalerweise nutzen Handy-Besitzer diesen Mobilservice, um aktuelle Wetter-, Stau- oder Börsen-Informationen zu erhalten. Ist der Anbieter dieser Informaitonen unseriös, verschickt er möglicherweise auch unerwünschte Werbung als Premium-SMS. Verbraucherschützer raten deshalb dazu, den Vertragspartner, bei dem man ein Premium-SMS-Abo abschließen möchte, genau zu prüfen. Gibt der Anbieter eine Geschäftsadresse im Ausland an, ist es ratsam, die Finger wegzulassen - oder das Abo schnellstmöglich zu kündigen.
Trickreicher sind SMS, die scheinbar von einer normalen Mobilnummer gesendet werden. Irreführende, persönliche Inhalte wie "Hi. Hier ist Chris. Wir haben gestern geflirtet. Melde dich doch mal!" verleiten Neugierige dazu, auf die Nachricht zu reagieren. Doch das wäre ein Fehler. "Auf keinen Fall auf solche SMS antworten", rät Simone Wander. Denn die Antwort würde dem Spamer bestätigen, dass die Handy-Nummer tatsächlich aktiv ist. Danach trudeln womöglich erst recht viele ungewünschte Botschaften ein.
Wer wissen will, wer die scheinbar persönliche SMS geschickt hat, kann im Internet recherchiern, welche Vorwahl unter welchem Netzbetreiber geschaltet ist. Dann kann der Geschädigte den Anbieter anrufen und Auskunft verlangen. Stellt sich der Anbieter beim Nachhaken quer, hilft der Hinweis auf das Unterlassungsklagegesetz. Wer sich die Nachforschungen ersparen will, hat es noch einfacher: Die SMS umgehend löschen.
Der dritte Typ unerwünschter Textnachrichten bittet dringend um Rückruf einer bestimmten Nummer. "Kann man machen", rät Marko Nassenstein von "Antispam". "Aber das würde ich nur machen, wenn der Anruf weniger als zwölf Cent pro Minute kostet." Bei einer angegebenen Festnetznummer empfiehlt es sich die kostenlose Rückwärtssuche zu nutzen. Handelt es sich allerdings um eine fünfstellige Sonderrufnummer, sollte man einen anderen Weg wählen: die direkte Beschwerde bei der Bundesnetzagentur.
Sie hilf Spam-Opfern, die sich anders nicht mehr zu helfen wissen. Die Bundesnetzagentur nimmt Beschwerden entgegen, führt Ermittlungen durch und ergreift Maßnahmen nach Paragraph 67 Absatz eins des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Spamern, die regelmäßig auffallen, untersagt die Bundesnetzagentur die Geschäftstätigkeit. Entweder werden Bußgelder verhängt, oder die betroffene Nummer wird abgeschaltet.
Der Verbraucher kann eigentlich nichts ausrichten
Sebastian K. hält von den Sanktionsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur nicht viel. "Kontaktiert man die Bundesnetzagentur, kann diese nur eine Rüge für die jeweils 'bespamte' Rufnummer aussprechen. Das macht sie aber nicht für den gesamten Rufnummernblock", so seine Begründung. Mit anderen Worten: Die Agentur kann nur jene Nummer sperren, über die der Spam verschickt wurde. Hat der Anbieter noch weitere Nummern, kann er problemlos weitermachen.
Sebastian K. ist deshalb den direkten Weg gegangen und hat gegen den Versender der Werbe-SMS Anzeige erstattet. Ohne Erfolg. Schließlich habe er die Kosten selbst verursacht, da er auf die Spam-SMS mehrfach geantwortet habe, begründete die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung. Dass die Antworten die Aufforderung enthielten, die nächtlichen Belästigung zu unterlassen, spielte keine Rolle. Eine Abbestellung der unerwünschten Werbung sei nur über den Postweg oder via Telefon möglich, ließ das Unternehmen "MindMatics" mitteilen.
Diese Dreistigkeit nervt auch Marko Nassenstein von "Antispam". Er empfiehlt Verbrauchern, die unter massiven Spam-Attacken leiden, den harten Schnitt - also den Netzbetreiber zu wechseln oder sich eine andere Nummer geben zu lassen. Doch diese Maßnahme hilft auch nur zeitlichlich begrenzt.
Denn irgendwann piepst es wieder. Nachts um viertel nach zwei.
* Name der Redaktion bekannt