Schuldlose Opfer von Verkehrsunfällen sind zunehmend der gegnerischen Haftpflichtversicherungen ausgeliefert. Die versuchen sich aus der Verantwortung zu mogeln. Auf Kosten der Geschädigten sparen sie Milliarden. Von Peter Weyer

Wenn es nach einem Unfall ans Zahlen geht, mauern Versicherungen immer häufiger© Picture-Alliance
Für Dieter Schön* aus dem norddeutschen Plön ein klarer Fall: Der Unfallgegner hat die Kollision auf der Kreuzung eindeutig verschuldet. Das bestritt nicht einmal die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Reparaturkosten für Schöns böse zerdepperten Mercedes laut Gutachten rund 12.500 Euro. Zur Auszahlung fällig spätestens nach der Reparatur. So steht es in den üblichen Entschädigungsparagrafen, nach denen die Assekuranz den Fall abwickeln muss.
Dachte Dieter Schön. Doch die Itzehoer Versicherung zahlte lediglich einen "Vorschuss" von 8200 Euro. Der Rest werde erst überwiesen, "wenn der Geschädigte das Fahrzeug noch 6 Monate nach dem Unfall in seinem Besitz hat". Da geriet selbst der sonst eher kühle Schleswig-Holsteiner Schön in Wallung: "Das ist Willkür. Ich hab doch keine 4300 Euro so rumliegen." Zum Stopfen der Finanzierungslücke musste er deshalb sogar Sparverträge vorzeitig kündigen und auf die Zinsen verzichten. Nur so kam er an Bares für den Wiederaufbau seines Autos. Doch die "anfallende Zwischenfinanzierung", teilte die Itzehoer vorsorglich mit, "geht nicht zu Lasten des Versicherers". Zermürbend schleppende Auszahlung von Entschädigungen an schuldlose Unfallopfer, das Aushungern, ist nur eine von mehreren Maschen, mit denen Haftpflichtversicherer sich neuerdings aus der Pflicht mogeln wollen. Besonders angesagt ist derzeit die nachträgliche Prüfung von Schadensdokumenten durch externe Dienstleister.
Was hinter diesem bürokratischen Begriffsmonster steckt, musste Stefan Lemke* aus Bremen erfahren. Sein Citroën C4 wurde an der Fahrerseite durch eine Lenkrad-Schlafmütze an einem Stoppschild arg zerbeult. Obwohl die gegnerische Generali-Versicherung den Schaden voll anerkennt, zerpflückt sie nachträglich Lemkes vorgelegte Unfallgutachten. Eigentlich überflüssig, denn jeder Geschädigte hat Anspruch auf vollständige Wiederherstellung seines beschädigten Autos und Ersatz aller damit verbundenen Kosten. Grundlage dazu ist die Beurteilung eines unabhängigen Sachverständigen. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch, so haben die höchsten deutschen Gerichte entschieden. Trotzdem versuchen Versicherer zunehmend, am fälligen Schadensersatz zu knapsen. Dazu picken sie einzelne Rechnungspositionen heraus, die angeblich zu hoch oder unberechtigt sind. Die werden dann dreist gekürzt oder gleich ganz gestrichen, beispielsweise Werkstattstundenlöhne oder Arbeitsumfänge.
"Versicherer", so die Hamburger Fachanwältin Daniela Mielchen, "verstoßen klar gegen geltendes Recht und wissen das auch." Dagegen bietet die Juristin Erste Hilfe. Wer möglichst rasch nach einem unverschuldeten Crash mailt (www.autosms.de), erhält Kontakt zu einem unabhängigen Anwalt in der Nähe. Vermittlung und erste Beratung sind kostenfrei.
Die vorgelegten Gutachten zerpflückt die Versicherung meist nicht selbst, sondern reicht sie weiter an externe Helfer. Dahinter steckt eine neue Gattung williger Versicherungsdiener, die bundesweit arbeiten und zu großen Organisationen gewachsen sind. Deren gewiefte Spezialisten liefern oftmals Alibi-Fakten für die Zahlungsverweigerungen der Versicherer. Sogar die Dekra mischt da mit. Der TÜV-Konkurrent erzielt in dem Bereich nach eigenen Angaben bereits zwei Millionen Euro Umsatz, was nach stern-Schätzung jährlich etwa 20.000 bis 30.000 Fälle ausmacht, bei denen die Dekra Gutachten nachprüft. Insgesamt, so schätzen Insider, dürfte die Kostendrückerbranche die Vorlage für bis zu 500.000 illegale Sparversuche liefern.
Stefan Lemkes Gutachten durchleuchtete die "HP ClaimControlling GmbH" aus Leipzig und meldete der Generali rasch Vollzug. Man habe, schrieben die Controller an die Versicherung zurück, "auftragsgemäß" das Gutachten "überarbeitet". Mit teuren Folgen für das Crash- Opfer. Denn statt 5500 Euro, wie ursprünglich veranschlagt, zahlte die Versicherung nur etwa 4700 Euro. Die Schadensprüfer von Claim Controlling hatten andere Vorstellungen von einer kompletten Reparatur und zogen vom Kostenvoranschlag 800 Euro ab. Erst als der Citroën-Fahrer dagegen Klage einreichte, zahlte die Versicherung kurz vor dem Gerichtstermin. Aber nicht auf einen Schlag, sondern in zwei Etappen, die als Vergleichsangebote verbrämt wurden.
Platzhirsche im neuen Drückergewerbe sind "Control Expert" aus dem rheinischen Langenfeld oder die Eucon GmbH aus Münster mit "Check-it". Schadensmanagement heißen beide Verfahren. Klingt vornehm, seriös und modern. In Wahrheit steckt eine ausgetüftelte Methode dahinter, fällige Schadensersatzzahlungen automatisch zu kürzen. Das läuft so: Eingereichte Unfallgutachten werden in einen Rechner eingelesen, dort in alle Einzelposten zerlegt und danach Ziffer für Ziffer mit Konkurrenzpreisen verglichen. Finden die Suchmaschinen zu einem Kalkulationswert aus dem Gutachten das Dumping-Angebot einer billigeren Werkstatt, dann wird meist nur dieser geringere Betrag anerkannt.
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Stern
Ausgabe 04/2008