Die Inhaltslisten auf Lebensmitteln müssen längst nicht alles nennen, was wirklich drin steckt. Und was sie angeben, ist für Kunden oft nur schwer zu verstehen. Aber das muss ja nicht so bleiben. Lesen Sie sich schlauer!

Nur äußerlich gleicht ein Ei dem anderen. Ob die Henne Öko-Futter bekommen hat und auf welchem Hof es gelegt wurde, muss spätestens ab Januar ein Stempel verraten© Volker Wenzlawski
Ein Erdbeerjoghurt ist Joghurt mit Erdbeeren? Schön wär's! Er schmeckt bloß so. Jedenfalls, wenn auf dem Becher steht: "Joghurt mit Fruchtzubereitung". Dann nämlich verschweigt der Hersteller geschickt, mit welcher Frucht da zubereitet wurde. Entdeckt man beim Löffeln ein Stückchen, das irgendwie nach Erdbeere aussieht, sollte man sich von der Illusion verabschieden, dass es sich wirklich um eine handelt. Sehr viel wahrscheinlicher ist, dass man auf einer Imitation kaut, zusammengepresst aus Wasser, Zitronensäure und wertlosen Rückständen von Früchten.
Und der Geschmack? Hat ziemlich sicher genauso wenig mit dem roten Obst zu tun. Erdbeeren verlieren nämlich während der harten, industriellen Verarbeitung ihr Aroma und schmecken nur noch fade. Deshalb helfen die Hersteller mit Ersatzstoffen aus dem Labor nach. Sollte er auf dem Becher als "natürlich" bezeichnet sein, könnte er beispielsweise von Pilzen stammen oder aus Sägespänen. "Natürlich" heißt nur, dass der Rohstoff von Naturprodukten stammt. Und weitere Zutaten sind nicht drin? Nicht gesagt, ein paar Helfer dürfen drinstecken, auch wenn sie nicht genannt werden: Geschmacksverstärker zum Beispiel, Konservierungs-, Verdickungs- und Farbstoffe.
Inhaltsangaben auf Lebensmitteln, das soll dieses Beispiel zeigen, muss man mindestens so kritisch lesen wie euphorische Reisekataloge: Viele Hersteller nutzen die Lücken im Gesetz und kaschieren die dunklen Seiten ihres Angebots. Zutaten, die weniger als 25 Prozent des Gesamtgewichts ausmachen, dürfen die Hersteller - von Ausnahmen abgesehen - verschweigen. Ebenfalls heimlich mitverkauft werden dürfen so genannte technische Hilfsmittel wie Enzyme, die bei der Herstellung zum Klären, Trennen oder Entfärben benutzt werden. Zwar werden sie grundsätzlich entfernt, wenn sie ihren Zweck erfüllt haben, aber Reste können dennoch ins fertige Lebensmittel gelangen. Für einige Produkte sind überhaupt keine Zutatenlisten vorgeschrieben, etwa für Wein, Schnäpse und Schokolade. Auch unverpackt verkaufte Ware darf oft ohne nähere Angabe über den Ladentisch gehen, beispielsweise Käse von der Frischetheke sowie Fleisch und Wurst beim Schlachter. Nur manchmal muss zusätzlich ein Hinweis in der Auslage gegeben werden, etwa auf Phosphat in Bratwürsten.
Die Schlupflöcher bei der Kennzeichnungspflicht bergen für gesunde Menschen kein Risiko - schließlich dürfen keine gefährlichen Lebensmittel verkauft werden. Für Allergiker und Asthmatiker sieht es schon anders aus, denn sie reagieren mitunter bereits auf kleinste Mengen bestimmter Inhaltsstoffe - für sie kann der Einkauf zum Glücksspiel werden.

E's sind europäische Einheitsnummern für Zusatzstoffe. In diesen Süßigkeiten sorgen sie für Farbe© Volker Wenzlawski
Damit der Kunde eine Chance hat, unerwünschte Nebenwirkungen aus dem Supermarkt zu vermeiden, fordern Konsumentenschützer vollständige Zutatenlisten auf allen Lebensmitteln. "Beim Kauf eines Computers erfährt man mehr über das Produkt als bei Nahrungsmitteln", klagt Silke Schwartau von der Hamburger Verbraucherzentrale. Anfang dieses Jahres haben die Verbraucherzentralen eine "Rote-Karte-Aktion" gestartet, verbunden mit der Forderung: "Ich will wissen, was drin ist."
Mittelfristig ist Besserung in Sicht: Der Ministerrat der Europäischen Union hat eine Richtlinie verabschiedet, nach der spätestens 2005 auch alle Inhaltsstoffe aus zusammengesetzten Zutaten auf die Packung gedruckt werden müssen, sofern sie mehr als zwei Prozent ausmachen. Für den Erdbeerjoghurt heißt das, dass dann alle Konservierungs- und sonstigen Zusatzstoffe aus der "Fruchtzubereitung" einzeln aufgeführt werden müssen. Eine Reihe Allergien auslösender Stoffe können bald mit einem Blick aufs Etikett identifiziert werden. Und auch Lebensmittel, die mit gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden, müssen künftig gekennzeichnet werden, wenn der Anteil mehr als 0,9 Prozent ausmacht - das betrifft zum Beispiel Produkte mit Soja, Mais und Rapsöl.
Was Allergikern und gut informierten Skeptikern hilft, kann die Masse der Verbraucher allerdings auch verwirren. Schließlich liest sich bereits jetzt so manche Zutatenliste wie ein Chemiebuch. "Kein Verbraucher will wirklich zwei Seiten Inhaltsstoffe lesen", warnt Thomas Kühn vom Hamburger Institut für Hygiene und Umwelt. Hersteller, die es gut meinen und freiwillig mehr angeben, als sie müssen, erreichen möglicherweise das Gegenteil: Der Verbraucher schaut gar nicht mehr hin oder lässt sich von Produkten mit langer Zutatenliste abschrecken.
Dabei ist die Menge kryptischer Bezeichnungen auf der Packung kein Anhaltspunkt dafür, wie riskant der Inhalt ist. Denn längst nicht alles, was auf Fachchinesisch gefährlich klingt, ist es auch. Riboflavin zum Beispiel ist schlicht und einfach Vitamin B2, Alpha-Tocopherol beschreibt künstlich hergestelltes Vitamin E.