Diesel-Skandal Warum Sammelklagen in Deutschland längst überfällig sind

Sammelklagen sind in Deutschland bisher nicht möglich.
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Wenn der Einzelne gegen Großkonzerne klagen möchte, stehen die Chancen meist schlecht. Doch in Deutschland ist es bislang nicht möglich im Rahmen einer Sammelklage vor Gericht zu ziehen - dabei könnte sich der "kleine Mann" so gegen ungerechte, geradezu korrupte Machenschaften besser zur Wehr setzen kann.
Ein Gastbeitrag von Bernd Storm van's Gravesande

Im Sommer 2016 flog der Diesel-Skandal auf – jahrelang sollen sich alle großen deutschen Autokonzerne zu ihrer Abgastechnik abgesprochen haben. Nachdem alles mit VW begann, rücken nun auch Porsche, Audi und Daimler in den Verdacht, bei Dieselfahrzeugen geschummelt zu haben. Bereits im Dezember 2016 hatte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ein Gesetzesvorhaben für Deutschland vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass Verbände – etwa Verbraucherschutzorganisationen – Klage gegen ein Unternehmen erheben können, sodass Verbraucher sich einfach anschließen könnten, um nicht als Einzelperson klagen zu müssen. Die Vorlage scheiterte bisher am Widerstand der Union. Auch die EU-Kommissarin für Verbraucherschutz forderte bereits ein Recht auf europaweite Sammelklagen, bislang ohne Erfolg.

Im Ausland sind Sammelklagen möglich

In anderen Ländern existieren unterschiedliche Formen der sogenannten Sammelklage schon längst. Je nach Rechtssystem bestehen verschiedene Formen für unterschiedliche Herangehensweisen für Anwälte und Verbraucher. In den USA gehen die Betroffenen des Diesel-Skandals bereits mithilfe einer Sammelklage, die dort als class action bezeichnet wird, gegen die Autokonzerne vor. Und das mit Erfolg – alle Parteien haben sich bereits auf einen Vergleich geeinigt und VW muss etliche Milliarden Dollar für seine Schummelsoftware zahlen.

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Auf dem deutschen Heimatmarkt wird dagegen eine pauschale finanzielle Entschädigung für die Kunden nicht in Betracht gezogen. Aktuell werden nur Software-Updates kostenfrei angeboten – die Last wird also mal wieder auf die Verbraucher abgewälzt, denn eine staatliche Unterstützung wird den Verbrauchern auch nicht geboten. Vielmehr können die meisten der betroffenen Autofahrer es sich finanziell gar nicht leisten, gegen den Weltkonzern rechtlich vorzugehen.

Anwaltliche Gier als Kritikpunkt

Ein Kritikpunkt, der gegenüber der Einführung von Sammelklagen immer wieder geäußert wird, ist die Handhabung vieler Kanzleien und Anwälte bei solchen Prozessen. Gerade in den USA sehen viele Anwälte diese Art des Klagemodells vor allem als lukratives Geschäftsfeld an. Denn Anwälte können bei Sammelklagen die gleichen Honorarsätze pro teilnehmender Kläger fordern wie bei Einzelklagen, müssen jedoch nur einen Prozess führen.
Grundsätzlich geht es bei der Diskussion jedoch nicht darum, ein systemfremdes Klageinstrument aus einem anderen Land in unser bestehendes Rechtssystem einzugliedern, sondern die für uns passende Form eines Gruppenverfahrens in Deutschland zu etablieren. Die von Herrn Maas vorgelegte und viel diskutierte Form der Sammelklage ist eine Feststellungsklage, bei der, wie der Name schon sagt, ein Sachverhalt festgestellt wird. Etwa, ob ein Unternehmen seine Kunden vorsätzlich getäuscht hat oder ein Produkt offensichtliche Mängel aufweist – Beispiel Schummelsoftware. Bei einer Musterfeststellungsklage wird nicht geklärt, wie groß der individuelle Schaden jedes Betroffenen ist, sondern alleine der Fakt, dass die Kunden offensichtlich betrogen wurden. Diese Teilfrage über die Höhe des Schadens muss anschließend immer noch in einem gesonderten Prozess geklärt werden. Dieser Gerichtsgang wird in Folge der Feststellung aber für jeden einzelnen Betroffenen deutlich leichter. Daher ist die geforderte Musterfeststellungsklage mit einer amerikanischen Sammelklage auch nicht direkt vergleichbar.

Starke Verbraucherrechte

Ob schlechte Vertragsbedingungen von Mobilfunkanbietern oder undurchsichtige Klauseln beim Online-Dating: Für die Betroffenen würden sich die Chancen deutlich erhöhen, gemeinsam Recht zu bekommen, wenn sie sich gemeinsam Gehör verschaffen würden.
Vor allem bei geringeren Streitwerten kämpfen Verbraucher bislang selten um ihr Recht, da es Einzelklägern oftmals zu riskant ist, sich beispielsweise um zehn Euro zu streiten – die Konzerne wissen natürlich darum. Eine Sammelklage könnte hieraus aber einen lukrativen Fall machen und die Unternehmen müssten sich mehr in Acht nehmen und könnten sich nicht mehr hinter ihrem Regelwerk verstecken. Die Kostenlast pro Kopf ist für die Kunden dabei gering und jeder profitiert vom Wissen der anderen.
Bei großen Prozessen sind Sammelklagen ebenfalls mit einem geringeren Kostenrisiko für die Verbraucher verbunden und sie sind vor allem bei Verfahren gegen größere Konzerne vor Gericht erfolgsversprechender. Insgesamt wird dem Verbraucher durch die Einführung einer Sammelklage eine wirksamere Gegenwehr ermöglicht, wenn es um mangelhafte Produkte, undurchsichtige Vertragsbedingungen oder überhöhte Preise geht. Zudem werden die Gerichte durch solche Gruppenklagen deutlich entlastet.

Recht haben und auch Recht bekommen

Großunternehmen befinden sich in einer vergleichsweise ausgezeichneten Situation. Im Gegensatz zu anderen Ländern existieren in Deutschland nicht wirklich Gesetze, die illegales Verhalten von Großunternehmen unterbinden. Es gibt kein Unternehmensstrafrecht, kein Strafschadensersatz und eben auch keine Form der Gruppenklage. Zudem hat ein Geschädigter bei Streu- und Massenschäden oft weder die Mittel noch die geeigneten Kontakte zu Anwälten und die Erfahrung, einen Streitfall zu führen. Im Gegenteil zu den beklagten Großkonzernen, die oft über bessere rechtliche und finanzielle Ressourcen verfügen.

Dem sollte ein Gegengewicht entgegengesetzt werden. Denn durch die Möglichkeit einer Sammelklage wird den Verbrauchern der Zugang zum Recht deutlich erleichtert, indem Individualansprüche vereinfacht durchgesetzt werden können und die Rechtssicherheit erhöht wird. Der Zugang zu Gruppenklagen sollte für die Betroffenen möglichst unkompliziert sein und die Prozesskosten dabei begrenzt werden. Auch ein Mindeststreitwert sollte nicht notwendig sein und im Rahmen der Sammelklage sollte auch die Höhe der Ansprüche festgelegt werden.

Daher wäre die Einführung einer Sammelklage in Deutschland ein wichtiges Zeichen der Politik in Richtung der Verbraucher und würde Unternehmen ihrer Möglichkeit berauben, unlautere Methoden im großen Stil anzuwenden.

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