Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch ein entsprechendes Gesetz zur Förderung von Elektroautos. Damit erhalten Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit, etwa Parkplätze an Ladesäulen für Elektrofahrzeuge zu reservieren, kostenlose Parkplätze anzubieten, Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen anzuordnen und einzelne Busspuren für gekennzeichnete Fahrzeuge zu öffnen. Das Gesetz soll im Frühjahr 2015 in Kraft treten, muss zuvor aber noch durch den Bundesrat.
Das Elektromobilitätsgesetz erlaubt Privilegien für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge, Hybridfahrzeuge mit einer rein elektrischen Mindestreichweite von mehr als 30 Kilometern und Brennstoffzellenfahrzeuge. Sie sollen über eine Kennzeichnung auf dem Kfz-Kennzeichen ab nächstem Jahr für jeden erkennbar sein.
Das Gesetz war von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) und Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) ins Kabinett eingebracht worden. "Mit dem Gesetz geben wir den Kommunen die Möglichkeit, die Elektromobilität so zu fördern, wie es vor Ort am meisten Sinn macht", erklärte Hendricks. Es setze "zusätzliche Anreise für Elektromobilität", teilte Dobrindt mit.
Die Bundesregierung will bis 2020 eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen bringen. Von diesem Ziel ist sie jedoch noch weit entfernt: Zu Beginn dieses Jahres waren laut Kraftfahrzeugbundesamt etwas mehr als 12.000 dieser Autos zugelassen.