Autofahrer haben künftig die Möglichkeit, bei einem Umzug ihr bisheriges Nummernschild zu behalten. Das wurde nach Angaben des hessischen Verkehrsministeriums auf der Verkehrsministerkonferenz der Länder beschlossen. "Wer seine Heimatverbundenheit ausdrücken oder schlicht Geld sparen will, kann das künftig auch bei einem Umzug über Ländergrenzen hinweg tun", erklärte Hessens Verkehrsminister Dieter Posch.
Bisher musste bei einem Umzug oder einem Verkauf das Fahrzeug nicht nur umgemeldet werden, es mussten auch neue Schilder beantragt und gekauft werden. Dieser Aufwand bleibt den Autofahrern in Zukunft erspart. In Hessen funktioniert das Verfahren schon jetzt.
Das Ende der Kennzeichen-Vorurteile
Autofahrer, die in eine andere Stadt umziehen, sollen in Zukunft beim Ummelden im Einwohnermeldeamt auch den Fahrzeugschein gleich umgeschrieben bekommen. Der Autofahrer muss dann nicht mehr zum Straßenverkehrsamt. Das einmal erworbene Kennzeichen kann am Auto bleiben, auch beim Weiter-Verkauf. Allerdings erst, wenn die neue Regelung überall greift, bislang ist sie nur beschlossen. Wer dagegen sein eigenes Wunschkennzeichen haben will, muss weiterhin zum Amt, um neue Schilder zu bekommen.
Die Polizei benötigt die Zuordnung der Autos nach Landkreisen schon lange nicht mehr, um ein Fahrzeug in der Datenbank aufzuspüren. Ganz so liberal wie etwa in Frankreich ist die deutsche Regelung allerdings nicht. Im Nachbarland kann sich jeder sein Lieblingsdepartement für das Nummernschild aussuchen. Von lieb gewordenen Vorurteilen müssen sich die Autofahrer leider trennen: Die etwa in Hamburg beliebte Übersetzung des Kürzels "WL" für Winsen Luhe mit "Wilder Landwirt" hat mit der Reform wohl ausgedient.