Bis Ende des Jahres muss Volkswagen seine Nachbesserung beim Kraftfahrbundesamt vorstellen. Für einen Teil der Motoren soll es ein Software-Update tun, für die anderen soll die Abgasreinigung durch den Einbau anderer Bauteile verbessert werden. Das Kraftfahrbundesamt wird entscheiden, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichend sind. Sollte sich der Mangel nicht abstellen lassen, würde Volkswagen eine Katastrophe in der Katastrophe durchleben. Gehen wir einmal davon aus, dass es den Ingenieuren gelingt, eine befriedigende Lösung vorzuschlagen, die das Amt akzeptiert.
Der Zeitplan
Ist die Nachbesserung abgesegnet, wird ein Zeitplan erarbeitet. Der Konzern wird auf eine Jahresfrist drängen, nur so können die Vertragswerkstätten die große Zahl an Reparaturen bewältigen. Außerdem ist es möglich, den größten Teil der Fahrzeuge während der normalen Inspektion abzuarbeiten. Da die betroffenen Autos relativ jung sind, dürften sie häufig bei einem Vertragshändler gewartet werden. Aufwändig ist dabei nur die Montage neuer Bauteile, das Aufspielen der Software geschieht quasi neben der Inspektion.
Der erste Schritt für den Kunden
Viele Wagenhalter sind bereits angeschrieben worden und haben so erfahren, ob der eigene Wagen betroffen ist oder nicht. Der Volkswagenkonzern hat zudem Internetseiten bereitgestellt, auf der man sein Fahrzeug überprüfen kann, wenn man die Papiere zur Hand hat. Für einen Teil der Jahrgänge wurde Entwarnung gegeben.
Abwarten
Gehört der eigene Wagen zu den Schummel-Dieseln, muss man zunächst gar nichts weiter machen. Auch die eigene Werkstatt wird kaum mehr wissen, als das, was man auch in der Zeitung lesen kann. Im Rahmen der Rückrufaktion wird jeder Kunde angeschrieben, um einen Termin zu vereinbaren. Den sollte man allerdings auch einhalten. Die Kosten für die Nachbesserung wird auf jeden Fall der VW-Konzern tragen. Wobei das Aufspielen eines Sofwareupdates im Rahmen der üblichen Inspektion keine nennenswerten Kosten verursacht. Sollte die Reparatur länger dauern, oder außerhalb eines regulären Service stattfinden, wird sicher ein Ersatzfahrzeug gestellt. Bei einer Inspektion ist das ohnehin üblich.
Drücken geht nicht
Da das Kraftfahrbundesamt den Rückruf angeordnet hat, muss der Kunde ihm Folge leisten. Einfach nicht hingehen, ist keine Option. Es ist auch bei hartnäckigen Verweigerern eher unwahrscheinlich, dass die Polizei den Wagen beschlagnahmt. Eine Stilllegung durch einfaches Abkratzen der HU-Plakette ist aber durchaus vorstellbar. Ohne Nachbesserung wird man weder eine Haupt-Untersuchung noch eine Abgasuntersuchung bestehen können, früher oder später wird der Wagen also auf jeden Fall stillgelegt. Auch dürfte das Auto nicht verkäuflich sein. Kunden, die alle vorgeschlagenen Termine abgelehnt haben und später durch den TÜV gezwungen werden, die Nachbesserung doch noch vornehmen zu lassen, können nicht darauf vertrauen, dass Volkswagen dann noch die Kosten übernimmt.
Faule Kompromisse möglich
Die Anordnung des KBAs nimmt nicht nur Volkswagen an die Leine, sie kann der Hebel sein, Autofahrer zu Eingriffen zu zwingen, die diese freiwillig nicht akzeptieren würden. Was passiert, wenn Volkswagen das Wunder nicht gelingt, mit einem Softwareupdate die Abgasreinigung zu perfektionieren, ohne dass andere Eigenschaften des Autos leiden? Was, wenn es nur zu einem halbgaren Kompromiss kommt? Das wäre so eine Lösung: Die Abgase sind okay, aber der Verbrauch erhöht sich und die Motorleistung sinkt. Ein Ergebnis, dass vielen Kunden nicht gefallen wird. Einen freiwilligen Rückruf würden sie einfach boykottieren. Aber durch die Anordnung des KBAs müssen sie den Eingriff vornehmen lassen, auch wenn ihr Auto so verschlimmbessert wird. Über eine Entschädigung müssten dann die Gerichte entscheiden.
Ärger für Tuner
Neben Querulanten, die den Rückruf aus Prinzip boykottieren, werden alle Autofahrer Probleme bekommen, deren Antriebsstrang sich nicht mehr im Werkszustand befindet. Anzunehmen ist, dass Volkswagen bei eingetragenen, legalen Änderungen eine individuelle Lösung suchen wird - aber auch dann kann es zu Kosten für den Halter kommen. Bei illegalen Eingriffen - wie einem nicht-eingetragenen Chip-Tuning - haben die Besitzer ein Problem. Sie müssen aller Voraussicht nach, den Wagen zunächst auf eigene Kosten in einen legalen Zustand versetzen.
Meldeprobleme
Aufmerksam sollten Fahrer sein, die schwer zu erreichen sind. Etwa weil ihre Meldedaten nicht korrekt sind oder weil sie sich nicht oder selten an der offiziellen Adresse aufhalten. So etwas kann etwa vorkommen, wenn das Studenten-Auto auf den Opa zugelassen ist, der sich meist in Spanien aufhält.