Ein iPhone kann viel mehr als telefonieren. Die mobilen Multimediageräte dienen als Internetzugang und als E-Mail-Empfänger. Mit ihnen kann man Musik hören oder Filme schauen. Kann man, darf man aber nicht, wenn man am Steuer sitzt. Der Gesetzgeber hat kein Herz für diese Multimedia-Spielereien, für ihn ist ein iPhone genau wie jedes andere Multimedia-Handy vor allem eins: Ein Mobil-Telefon. Und in Deutschland ist die Handynutzung während der Fahrt untersagt. Die Ausrede "Ich wollte doch nur Musik hören" fruchtet bei einer Kontrolle nicht. Die Benutzung des Multimedia-Handys ist generell verboten, ganz egal, was damit gemacht wird. Telefonieren, Navigieren oder auch das bloße Ablesen der Uhrzeit ist nicht erlaubt.
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Mit Informationen von straffrei-mobil.de. Die Seite bietet Orientierung im verwirrenden Dickicht des Verkehrsrechts und des Strafrechts. Die Seite wird von Rechtsanwalt Christian Demuth, Düsseldorf, und Rechtsanwalt Uwe Lenhart, Frankfurt, betrieben.
Eine "Nutzung" liegt vor, sobald das Gerät in die Hand genommen wird. Dass man mit dem iPhone keine Kurznachrichten versenden sollte, leuchtet ein. Kaum jemand ist aber bewusst, dass auch die Verwendung als MP3-Player verboten ist. Und anders als die Werbung suggeriert, ist die Nutzung eines Handys als Navigationsgerät in Deutschland nicht erlaubt, wenn der Fahrer das Gerät hierfür in die Hand nimmt. Einmal Antippen reicht für das Bußgeld.
Die Rechtsprechung zeigt sich beim Handy-Tabu sehr kreativ. Bereits die Vorbereitung der Nutzung ist tabu. Daher darf auch ein ausgeschaltetes Mobiltelefon nicht in Hand genommen werden. Gleiches gilt, wenn die Telefon-Features durch den "Flugzeug-Modus" deaktiviert werden. Geahndet werden Verstöße mit einem Bußgeld von 40 Euro sowie einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Dem Bußgeld entgeht man nur, wenn der Wagen steht und der Motor nicht läuft. Selbst Kurztelefonat vor der Ampel ist verboten. Denn auch wenn der Motor abgeschaltet wird, nimmt man weiter am Verkehr teil. Wer sein Mobiltelefon legal nutzen möchte, muss daher in eine Freisprecheinrichtung investieren. Aber auch mit Freisprecheinrichtung, darf das Gerät nicht in die Hand genommen werden, etwa um einen Kontakt aus dem Adressbuch zu suchen. Das Handy muss entweder über die Fahrzeugelektronik oder über Sprachbefehle gesteuert werden.
Elektronische Geräte ohne Mobilempfang darf der Fahrer dagegen durchaus benutzen. Der Einsatz eines einfachen Mp3-Players wird nicht von einem Bußgeld geahndet. Sollte es jedoch zu einem Unfall kommen, weil der Fahrer während der Fahrt am Navigationsgerät herumspielt, wird die selbstverschuldete Ablenkung allerdings als grobe Fahrlässigkeit gewertet.
Ergänzung: "Antippen" meint die Bedienelemente. Sollte das Handy ohne jede Bedienabsicht berührt werden, etwa beim Griff in die Aktentasche, liegt keine Nutzung vor.