Täuscht Opel seine Kunden? Diesen Vorwurf erhebt die Wettbewerbszentrale und verlangt, dass der Autobauer den Begriff "lebenslang" nicht mehr verwendet. An seinem lebenslangen Garantieprogramm für Neuwagen will Opel dennoch festhalten. Alain Visser, Geschäftsführer für Verkauf, Marketing und Aftersales bei Opel, bekräftigte i>stern.de gegenüber, dass der Hersteller an der Werbekampagne mit lebenslangen Garantieversprechungen nichts ändern werde. Visser verteidigte den strittigen Begriff "lebenslang", weil die Opel-Garantie, anders als die Garantieleistungen der Konkurrenz, keine zeitliche Begrenzung kenne. Einschränkungen der Garantie mit Kilometerbegrenzung seien im Automobilgeschäft üblich.
Asiaten nicht abgemahnt
Tatsächlich werben auch die asiatischen Hersteller Kia und Hyundai mit einer Sieben-Jahres-Garantie (Kia) bzw. einer Fünf-Jahres-Garantie. Sie wurden nicht abgemahnt, obwohl ihre Garantie ebenfalls von einer Kilometerbegrenzung limitiert wird. Die Kampagne mit der Opel bei den Kunden verlorenes Vertrauen zurückgewinnen will, hat für den Autobauer eine zentrale Bedeutung. Genaue Zahlen nannte Visser nicht, sagte aber, dass der Aufwand für diese Werbekampagne ebenso hoch sei, wie der zur Einführung eines neuen Fahrzeugs.
Die "lebenslange" Opel-Garantie
Dass Wettbewerbshüter am Begriff "lebenslang" Anstoß nehmen, war zu erwarten. Tatsache ist, dass Opel mehr Garantieleistung anbietet als alle Mitbewerber. Richtig ist, die Opel-Garantie ist zeitlich unbegrenzt ("lebenslang") aber auf eine Laufleistung von 160.000 Kilometer limitiert. In der Praxis bedeutet es, dass Opel bei einem Corsa mit 8000 Kilometer Laufleistung 20 Jahre lang Garantieleistungen anbietet. Wollte man für einen Kleinwagen eines Mitbewerbers 18 Jahre lang eine ähnliche Leistung zukaufen, müsste man dafür 9000 Euro einplanen. Sollte ein Geschäftsmann seinen Insignia 30.000 Kilometer im Jahr bewegen, reicht die Garantie immerhin noch für fünf Jahre. Die Einschränkungen der Opelofferte im Kleingedruckten finden sich so oder so ähnlich auch bei den Garantieleistungen anderer Autohersteller. Im Wesentlichen ist der Kunde gezwungen, Wartungen und Service ausschließlich in der Vertragswerksatt vorzunehmen, Verschleißteile sind von der Garantie ausgenommen. Außerdem zahlt Opel bei steigenden Kilometerständen zwar immer noch alle Lohnkosten, aber nur einen Teil der Materialkosten.
Relevant für den Kunden sind folgende Punkte. Die Garantie greift nicht nur beim eigentlichen Neuwagenkauf, sie gilt auch im vollen Umfang für Opelwagen, die beim Opelhändler als Tages oder Kurzulassungen erworben werden und für junge Gebrauchte vom Opelhändler (Grenze: Zulassung von einem Jahr bzw. 30.000 Kilometer). Die Konditionen für die Übertragung der Garantie beim Weiterverkauf stehen zur Zeit noch nicht endgültig fest. Geplant ist, dass die Garantie bis zu einem Fahrzeugalter von sechs Jahren bzw. einer Laufleistung von 100.000 Kilometer auf den Neukäufer übertragen werden kann. Über eventuell anfallende Kosten ist noch nicht entschieden. Da die lebenslange Garantie auf eine Initiative der Opelhändler zurückgeht, liegt die Vermutung nahe, dass die Übertragung beim Gebrauchtwagenkauf beim Opelhändler simpel gestaltet wird. Denkbar aber, dass die Übertragung beim Kauf von Fremdhändlern und Privatanbietern etwas komplizierter und auch teuerer werden kann.
Die Top-Garantien von Kia und Hyundai
Sehr viel mehr Leistung als die anderen Hersteller bieten zur Zeit auch Kia und Hyundai an. Die Kia-Garantie läuft über sieben Jahre oder 150.000 Kilometer. In den ersten drei Jahren gibt es keine Kilometerbegrenzung. Anders als bei Opel ist das Kia-Angebot auf sieben Jahre beschränkt. Allerdings sind einzelne Leistungen großzügiger. Sollte das Fahrzeug wegen eines Schadens, der durch die Garantie abgedeckt ist, liegen bleiben, kann der Kunde zusätzlich die Kia-Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen. Außerdem beteiligt Kia den Kunden nicht an Materialkosten bei höheren Kilometerständen. Ähnlich arbeitet die Fünf-Jahres-Garantie von Hyundai, sie ist auf fünf Jahre beschränkt, deckt aber zusätzlich die Wartungskosten ab.
Die Standard-Garantie
Beim Autokauf liegt die normalerweise gewährte Garantie in Deutschland bei zwei Jahren. Neben dieser Garantie gilt die gesetzliche Gewährleistung, die zusätzliche Garantie bietet dem Kunden allerdings mehr Leistungen. Im Rahmen spezieller Imagekampagnen werden von vielen Herstellern regelmäßig umfangreichere Garantieleistungen angeboten, darauf kann sich der Kunde aber nicht blind verlassen. Beim Abschluss eines Vertrages muss immer explizit nach der Garantie für den einzelnen Kauf nachgefragt werden. Ungefragt wird der Verkäufer nicht darauf hinweisen, dass die groß gefahrene Werbungsaktion vor zwei Monaten ausgelaufen ist oder für das ausgesuchte Modell ohnehin nicht gilt. Weitere Probleme kann es bei Änderungen der Konditionen in der Zeit zwischen Bestellung, tatsächlichem Kauf und Zulassung geben. Auch ist es nicht selbstverständlich, dass Sondergarantien für Neuwagen auch für Kurz- und Tageszulassungen gelten. Wichtig also, beim Kauf die tatsächlichen Bedingungen genau nachzufragen und schriftlich als Vertragsbestandteil zu fixieren. Nachlässigkeit kann teuer werden, ein zusätzliches Jahr Garantie kann man bei einem Mittelklassemodel einen Gegenwert von etwa 300 Euro ansetzen.
Die gesetzliche Sachmängelhaftung
Autokäufer haben bei einem Neuwagenkauf zwei Jahre lang ein Recht auf die sog. Sachmängelhaftung gegenüber dem Autoverkäufer. Das muss nicht der Hersteller sein. Der Verkäufer muss die Fehlerfreiheit des Neuwagens gewährleisten. Wenn das neue Auto bereits fehlerhaft geliefert und verkauft worden ist, hat der Käufer das Recht auf kostenlose Reparatur, Ersatz, Minderung des Kaufpreises und auf Rücktritt vom Kaufvertrag. Dabei gelten folgende Bedingungen. In den ersten sechs Monaten nach Kauf trägt der der Verkäufer die Beweislast. Er muss beweisen, dass der Mangel beim Verkauf noch nicht bestand. In den nächsten 18 Monaten liegt die Beweislast beim Autokäufer. Interessant: Wenn es dem Verkäufer nicht gelingt, den Mangel wirksam abzustellen, hat der Käufer bei der Sachmängelhaftung die Möglichkeit, den Wagen zurückzugeben.
Aufstocken der Normalgarantie
Die normale Neuwagengarantie läuft über zwei Jahre und gilt ohne Kilometerbegrenzung. Einzelne Marken stocken ihre Leistung auf drei Jahre auf, dann allerdings meist mit einer Begrenzung der Laufleistung auf 100.000 Kilometer. Viele Hersteller bieten allerdings an, die ursprüngliche Garantie freiwillig und kostenpflichtig zu verlängern. So etwas firmiert unter Wortschöpfungen wie "Neuwagenanschlussgarantie". Wird sie direkt beim Kauf abgeschlossen, ist sie meist günstiger. Der Preis variiert je nach Hersteller und Fahrzeug, für die beiden Jahre drei und vier sollte man etwa 350 Euro einplanen, weitere Jahre werden teurer. Achtung: Diese Anschlussgarantien haben meist einen besseren Leistungsumfang als eine normale Gebrauchtwagengarantie. Um sie abschließen zu können, müssen Fristen und Formalitäten beachtet werden. Nachlässigkeit hier kann teuer werden.
Was ist eine Mobilitätsgarantie?
Eine Mobilitätsgarantie ist nicht das gleiche wie eine Garantie auf den Wagen. Eine Mobilitätsgarantie sichert die Mobilität, für den Fall, dass der versicherte Wagen ausfällt. D.h. hier werden die Kosten für einen Leihwagen übernommen, eventuell die Rechnungen für Übernachtungen und den Transport des beschädigten Wagens an die Heimatadresse. Die Standardgarantie übernimmt diese Kosten nicht. Den Wert einer Mobilitätsgarantie muss jeder Kunde selbst abschätzen. Für jemanden, der beruflich sehr viel und auch im Ausland unterwegs ist, ist diese Garantie mehr wert als für jemanden, der den versicherten Wagen nur gelegentlich in der Stadt benutzt.
Üble Tricks beim Gebrauchtwagenkauf
Beim Kauf eines Neuwagens muss sich der Kunde nicht sorgen, dass man ihn hereinlegen will. Bei Gebrauchtwagen kann das anders aussehen. Zunächst ist Garantie nicht Garantie, der Kunde muss also das Kleingedruckte für seine Gebrauchtwagengarantie studieren. Für ihn werden die Passagen wichtig, in denen der Anteil der Assekuranz je nach Kilometerstand abnimmt. Ein bekannter Trick ist es, einen detaillierten Mängelreport eines Sachverständigen vor dem Kauf auszuhändigen. Die meisten Kunden wissen nicht, dass die Mängel, die in dem Report aufgeführt sind, von der gesetzlichen Gewährleistung des Händlers ausgenommen sind und auch von der Garantie nicht erfasst werden. Wer wissentlich einen Wagen mit Schäden akzeptiert, muss diese Schäden auch tragen.
Wann kann eine Garantie erlöschen?
Wichtigster Punkt: Wer keinen endlosen Streit riskieren will, muss jeden Service und jede Reparatur in einer Vertragswerkstatt vornehmen lassen. Wird der Service verschoben oder in einer freien Werkstatt vorgenommen, erlischt die Garantie. Auf Kulanz ist hier kaum zu hoffen, denn Kulanz gewährt man den guten und treuen Kunden und nicht denen die der Marke und der Werkstatt untreu werden. Do-it-yourself Lösungen gefährden die Garantie erst recht.
Auch Veränderungen am Fahrzeug müssen ordnungsgemäß bei der Vertragswerkstatt vorgenommen werden. Nachträgliche Umbauten und Tuning vertragen sich daher nicht mit einer Garantie. Wer den Motor per Chip frisiert, muss auf Garantie verzichten.
Eine ursächliche Verknüpfung von eigenmächtigen Arbeiten und Schaden muss nicht vorliegen. Der Verstoß gegen die Vertragsbedingungen führt zum Ende des Versicherungsschutzes.
Probleme mit der Garantie kann es beim Verkauf ins Ausland geben, insbesondere beim Verkauf in ein Nicht-EU-Land. Der Verkauf des Wagens kann stets Probleme bereiten, immer muss er aber der Versicherung mitgeteilt werden. Die gewerbliche Nutzung insbesondere als Taxi oder Leihfahrzeug kann ein Sonderfall sein.
Die "untypische" Nutzung des Wagens ist meist ausgeschlossen. Ein Klassiker wäre die Teilnahme an Rennveranstaltungen. Aber auch Schäden durch Überladung sind nicht durch die Garantie abgedeckt. Einerseits ist es nachvollziehbar, dass Schäden nach einer Offroad-Rallye nicht vom Hersteller übernommen werden. Anderseits liegt hier Konfliktpotenzial bei Gebrauchtwagen. Ein Käufer, der Probleme mit seinem Gebrauchten hat, wird nicht begeistert sein, wenn die Garantie nicht greift, weil ein Vorbesitzer den Wagen über Stock- und Stein geprügelt hat.
Welche Probleme deckt eine Garantie nicht ab?
Eine Fahrzeuggarantie bezieht sich auf die Funktionsfähigkeit der technischen Bauteile. Schäden durch Unfälle, Vandalismus, Steinschlag, Verschmutzung und Ähnliches deckt sie nicht ab. Dabei können die Übergänge im Einzelfall fließend sein. Wer etwa den Bezug seinen Autositz mit Nietengürtel oder Schlüsselbund mürbe macht, wird leer ausgehen.
"Verschleißteile" sind zumindest bei normalem Verschleiß nicht versichert. Hierunter fallen Bremsbeläge und Bremsscheiben, aber auch die Kupplung.
Wer seinen Wagen unsachgemäß behandelt ebenso. "Unsachgemäß" kann man schon handeln, wenn man nicht vom Hersteller freigegebenes Öl oder Kühlmittel nachfüllt. In der Vergangenheit hat es immer wieder Ärger wegen Bio-Diesel geben. Mit dem Bio-Diesel läuft jeder Motor eine Zeitlang, aber nicht alle Maschinen sind für den Diesel freigeben. Wer sorglos getankt hatte und mit dem günstigen Sprit den Motor ruinierte, blieb auf dem Schaden sitzen. Ebenfalls ein Problem: Bio-Sprit wurde auch in einer Qualität verkauft, der nicht der DIN-Norm entsprach. Auch hier mauert die Garantie. Ist minderwertiger Treibstoff im Tank, könnte der Geschädigte nur die Tankstelle verklagen.