
Im Februar 2017 befand ein neuseeländisches Gericht, dass er in die USA ausgeliefert werden darf – nicht wegen Urheberrechtsverletzung, aber wegen Betrugs. Seither bestätigten zwei weitere Gerichte die Entscheidung. Dagegen wehrte sich Dotcom vor dem Obersten Gerichtshof. Seine Anwälte hatten Rechtsfehler geltend gemacht, woraufhin der Supreme Court eine Überprüfung angeordnet hatte.
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