Schüler dürfen ihren Lehrern per Internet Zensuren erteilen - auch in Kategorien wie "sexy" oder "cool". Das hat das Landgericht Köln entschieden und damit die Klage einer Lehrerin aus Moers gegen die Betreiber der Internet-Seite "spickmich.de" abgewiesen.
Drei Kölner Studenten geben auf der Internetseite Schülern die Möglichkeit, zur Abwechslung einmal ihre Lehrer zu benoten. Kategorien sind unter anderem "sexy", "cool und witzig", "menschlich" oder "guter Unterricht". Veröffentlicht wurden im Fall der Klägerin auch Name und Schule sowie die von ihr unterrichteten Fächer. Die Frau hatte nach den Angaben des Gerichts in vier Kategorien Bewertungen einen Notenschnitt von 4,3 erhalten.
Die Richter sahen die Benotung von Lehrern vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Es handele sich nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um Werturteile. Das sei erlaubt, wenn die Grenze zur unsachlichen Schmähkritik nicht überschritten werde. Die Kammer hielt es auch für zulässig, bei einer solchen Bewertung Kategorien wie "sexy" oder "cool" zu verwenden. Ob jemand die in der Note gegebenenfalls abzulesende Kritik für falsch halte, sei nicht von Bedeutung.
Die Veröffentlichung der persönlichen Daten sei ebenfalls zulässig, da diese mit Einverständnis der Klägerin auf der Homepage der Schule von jedermann einzusehen seien, entschied das Gericht. Es wies allerdings darauf hin, dass die Betreiber der Internetseite verantwortlich gemacht werden könnten, würden beispielsweise in der Rubrik "Zitate" falsche Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik veröffentlicht. Das sei im vorliegenden Fall aber nicht gegeben gewesen. (Aktenzeichen: LG Köln 28 O 263/07).