Sie schwirren durch Parks und manchmal auch über das eigene Grundstück: Drohnen und Kopter sind in Deutschland beliebt. Aber dürfen die Fluggeräte tatsächlich überall fliegen? Seit Oktober gelten neue Regeln für ihren Betrieb.
Neue Regeln für Kopter Das ist beim Fliegen von Drohnen in Deutschland erlaubt

Drohne Regeln
© Wochit
Immer mehr Drohnen surren durch unsere Parks und Städte.
Die Deutsche Flugsicherung rechnet bis Jahresende mit knapp einer Million unbemannten Fluggeräten.
Und mit ihnen mehren sich auch die Zwischenfälle:
Während 2015 Piloten nur rund 14 Begegnungen mit Drohnen meldeten, waren es in diesem Jahr schon mindestens 60.
Die neue Drohnenverordnung soll seit dem 1. Oktober dafür sorgen, dass so etwas in Zukunft vermieden wird.
Was muss man beim Start eines Fluggeräts beachten?
Entscheidend ist zunächst das Gewicht.
Personen, die eine Drohne mit mehr als zwei Kilogramm starten lassen wollen, brauchen einen so genannten „Kenntnisnachweis".
Bei einem Gewicht von über 5 Kilogramm ist eine gesonderte Erlaubnis der Luftfahrtbehörde erforderlich.
Fluggeräte ab 250 Gramm müssen allerdings gekennzeichnet werden, damit im Schadensfall der Halter ausfindig gemacht werden kann.
Name und Adresse des Eigentümers müssen auf einer Plakette stehen.
Grundsätzlich haftet der Besitzer für Schäden durch sein Gerät. Deshalb ist eine Haftpflichtversicherung notwendig.
Unbemannte Fluggeräte dürfen nur in Sichtweite und bis zu einer maximalen Flughöhe von 100 Metern gesteuert werden. Wer höher fliegen will, braucht wieder einen gesonderten Kenntnisnachweis und eine Erlaubnis.
Flüge mit Videobrille sind bis zu einer Höhe von 30 Metern erlaubt. Die Drohne darf dabei nicht schwerer als 250 Gramm sein.
Doch auch der Ort eines Fluges sollte mit Bedacht gewählt werden:
Drohnen dürfen nicht innerhalb von Wohngebieten fliegen, wenn sie mehr als 250 Gramm wiegen oder akustische und optische Signale senden und empfangen können.
Zudem muss immer die Erlaubnis der Grundstücksbesitzer eingeholt werden. Auch ein Flug bei Nacht ist nicht erlaubt.
Ein grundsätzliches Flugverbot herrscht an Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, über Krankenhäusern,
Menschenansammlungen, über Einrichtungen wie Gefängnissen und Industrieanlagen sowie in Naturschutzgebieten und – natürlich - in Kontrollzonen von Flughäfen.
Fliegt man ohne Führerschein werden Bußgelder von mehreren hundert Euro fällig. Fotos ohne Genehmigung mit der Drohne zu schießen, kann 1500 Euro Strafe kosten.
Die Deutsche Flugsicherung rechnet bis Jahresende mit knapp einer Million unbemannten Fluggeräten.
Und mit ihnen mehren sich auch die Zwischenfälle:
Während 2015 Piloten nur rund 14 Begegnungen mit Drohnen meldeten, waren es in diesem Jahr schon mindestens 60.
Die neue Drohnenverordnung soll seit dem 1. Oktober dafür sorgen, dass so etwas in Zukunft vermieden wird.
Was muss man beim Start eines Fluggeräts beachten?
Entscheidend ist zunächst das Gewicht.
Personen, die eine Drohne mit mehr als zwei Kilogramm starten lassen wollen, brauchen einen so genannten „Kenntnisnachweis".
Bei einem Gewicht von über 5 Kilogramm ist eine gesonderte Erlaubnis der Luftfahrtbehörde erforderlich.
Fluggeräte ab 250 Gramm müssen allerdings gekennzeichnet werden, damit im Schadensfall der Halter ausfindig gemacht werden kann.
Name und Adresse des Eigentümers müssen auf einer Plakette stehen.
Grundsätzlich haftet der Besitzer für Schäden durch sein Gerät. Deshalb ist eine Haftpflichtversicherung notwendig.
Unbemannte Fluggeräte dürfen nur in Sichtweite und bis zu einer maximalen Flughöhe von 100 Metern gesteuert werden. Wer höher fliegen will, braucht wieder einen gesonderten Kenntnisnachweis und eine Erlaubnis.
Flüge mit Videobrille sind bis zu einer Höhe von 30 Metern erlaubt. Die Drohne darf dabei nicht schwerer als 250 Gramm sein.
Doch auch der Ort eines Fluges sollte mit Bedacht gewählt werden:
Drohnen dürfen nicht innerhalb von Wohngebieten fliegen, wenn sie mehr als 250 Gramm wiegen oder akustische und optische Signale senden und empfangen können.
Zudem muss immer die Erlaubnis der Grundstücksbesitzer eingeholt werden. Auch ein Flug bei Nacht ist nicht erlaubt.
Ein grundsätzliches Flugverbot herrscht an Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, über Krankenhäusern,
Menschenansammlungen, über Einrichtungen wie Gefängnissen und Industrieanlagen sowie in Naturschutzgebieten und – natürlich - in Kontrollzonen von Flughäfen.
Fliegt man ohne Führerschein werden Bußgelder von mehreren hundert Euro fällig. Fotos ohne Genehmigung mit der Drohne zu schießen, kann 1500 Euro Strafe kosten.