Gerichtsentscheid Bei 0190-Nummern ist nach einer Stunde Schluss

6.560 Euro für eine Verbindung zu einer 0190-Servicenummer in Rechnung gestellt.

Bei den oft teuren 0190-Servicenummern ist nach einer Stunde erst einmal Schluss. Das Oberlandesgericht Hamm entschied in einem am Freitag veröffentlichten Urteil, Telefonnetzbetreiber seien im Interesse ihrer Kunden verpflichtet, die Verbindungen zu den von Computer-Hotlines ebenso wie von Sex-Services genutzten Nummern nach 60 Minuten zu unterbrechen. Dadurch sollen Kunden vor unbeabsichtigt hohen Kosten geschützt werden. Bundesverbraucherministerin Renate Künast begrüßte die Entscheidung als wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz.

Konkret ging es um einen Kunden, dem von seiner Telefongesellschaft ein Betrag von 12.830,77 DM (rund 6.560 Euro) für eine Verbindung zu einer 0190-Servicenummer im Januar 2000 in Rechnung gestellt worden war. Die Verbindung war versehentlich über 68 Stunden geschaltet. Es hatte sich jedoch erwiesen, dass der Kunde die Servicenummer nur für kurze Zeit, nämlich für weniger als einer Stunde, nutzen wollte. Die Verbindung blieb versehentlich bestehen.

Nur für diese Stunde muss der Kunde nun zahlen: insgesamt 111,24 Euro. Das Gericht betonte, es gebe bereits seit März 2000 eine Anweisung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation, die Telefondienstanbieter verpflichte, zum Schutz seiner Kunden nach einer Stunde eine automatische Abschaltung der Verbindung vorzunehmen. Durch die Zwangsunterbrechung sei sicher gestellt, dass kein Endverbraucher durch eigene Unachtsamkeit oder das Verhalten Dritter geschädigt werde. Dabei spiele es keine Rolle, ob ein Bedienungsfehler des Kunden oder ein technischer Defekt für die Nichtbeendigung der Verbindung ursächlich gewesen sei.

Es entspreche dem redlichen Geschäftsverkehr, wenn der Telefonnetzbetreiber Schutzvorkehrungen ergreife, um unbeabsichtigte Kosten für den Kunden so weit wie möglich zu vermeiden, betonten die Richter. Da die Entscheidung eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat, wurde die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Künast erklärte in Berlin, der dem Urteil zu Grunde liegende Fall zeige, „dass Verbesserungen des Verbraucherschutzes bei den Telekommunikationsdienstleistungen dringend erforderlich sind„. Mit der Entscheidung der Hammer Richter sehe sie sich in ihrem Engagement bestärkt, das vorgesehene Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdienste-Rufnummern „möglichst zügig zum Abschluss zu bringen„, betonte die Grünen-Politikerin.

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