Bei Streitigkeiten über die Höhe von Handyrechnungen liegt die Beweislast einem Urteil zufolge beim Netzbetreiber. Vor dem Landgericht Augsburg bekam nun ein Handynutzer Recht, der eine Monatsrechnung von fast 14.000 Euro bezahlen sollte.
Der Mann sei offenbar Opfer eines Hacker-Angriffs geworden, in dessen Folge unbemerkt Verbindungen zu Mehrwertdiensten hergestellt worden seien, erklärte das Gericht am Donnerstag. Die Klage des Mobilfunknetzes D2 auf Zahlung der Rechnung wurde abgewiesen. Der Handynutzer hatte seit 1999 monatlich für Beträge zwischen 34 und 156 Euro telefoniert. Im August 2004 stieg die Rechnung durch tage- und nächtelange Serientelefonate zu 0190-Nummern von jeweils exakt 59 Minuten Dauer und sofortiger Wiedereinwahl auf astronomische 13.962,77 Euro. Der Mann bestritt, die Verbindungen gewählt zu haben.
Laut Urteil weigerte sich D2 mitzuteilen, wer hinter den 0190-Nummern steckt. Es sei "nahe liegend, dass der Beklagte Opfer einer unbemerkten Herstellung von Verbindungen durch heimliche Manipulationen Dritter" geworden sei, erklärten die Richter. Dieses Hacker-Risiko habe aber nicht der Kunde zu tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Aktenzeichen: Landgericht Augsburg 3 O 678/06)