Es ist eine schwere Schlappe für den erfolgsverwöhnten Apple-Konzern: Eine US-Richterin hat entschieden, dass das Unternehmen auf illegale Weise Preise im amerikanischen E-Book-Markt abgesprochen hat. Nun muss sich Apple auf eine Strafe und Schadenersatz einstellen. Darüber wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Das Unternehmen kündigte allerdings sofort an, es werde das Urteil anfechten.
Denise Cote vom Bundesbezirksgericht in Manhattan legte ihre Entscheidung nach einem wochenlangen Verfahren am Mittwoch vor. Das Justizministerium und die Generalstaatsanwälte von 33 US-Bundesstaaten hatten Apple vorgeworfen, zum Start des iPad-Tablets zusammen mit fünf Verlagen die Preise für digitale Bücher hochgeschraubt zu haben - zum Schaden der Verbraucher. "Ohne die Orchestrierung durch Apple wäre diese Verschwörung nicht so erfolgreich gewesen, wie sie es dann letztendlich war", schrieb Cote in ihrer 159 Seiten umfassenden Urteilsbegründung
Verurteilt mit Ansage
Apple war der letzte verbliebene Angeklagte, der sich vor Gericht verantworten musste. Die fünf Verlage hatten einer außergerichtlichen Einigung zugestimmt und mehr als 166 Millionen Dollar gezahlt. Betroffen waren Hachette von Lagardere, HarperCollins von News Corp, Simon & Schuster von CBS, die Holtzbrinck-Tochter MacMillan und der Penguin-Verlag von Pearson.
Das Urteil kam nicht völlig überraschend. Bereits im Mai hatte die Richterin in einer vorläufigen Einschätzung erklärt, dass mit einer Niederlage von Apple zu rechnen sei. Damit war der Druck auf das Unternehmen gestiegen, sich wie die fünf Buchverlage ebenfalls außergerichtlich zu einigen. Nach dem Schuldspruch wird nun in einem getrennten Verfahren geklärt, wie hoch die Strafzahlung für Apple ausfallen soll. Die Wall Street ließ die schlechte Nachricht allerdings kalt: An der New Yorker Börse tendierte die Apple-Aktie unverändert bei 422 Dollar.
Angst vor Ramschangeboten
Als Apple 2010 sein iPad auf den Markt brachte, dominierte Amazon das Geschäft mit digitalen Büchern. Der weltgrößte Onlinehändler verkaufte dabei aktuelle Bestseller für seine Kindle-Lesegeräte besonders günstig für 9,99 Dollar. Dabei zahlte Amazon den Verlagen beim Einkauf der Titel einige Dollar pro E-Book mehr, wie im Verfahren bekannt wurde. Die Buchbranche war dennoch unzufrieden, weil sie befürchtete, dass mit dem Verramschen ihrer Titel die Leser künftig generell niedrigere Preise erwarteten.
Die Verlage sahen im Markteintritt von Apple die Chance, einen Gegenpol zu Amazon aufzubauen. Unter der Regie von iTunes-Chef Eddy Cue und des Firmengründers Steve Jobs einigte sich Apple mit den US-Verlagen auf ein sogenanntes Agentur-Modell, das ähnlich wie die deutsche Buchpreisbindung funktioniert. Dabei bestimmen die Verlage den Preis. Apple sicherte sich die übliche Kommission von 30 Prozent.
Kartellverfahren auch in der EU
Eine Klausel legte zudem fest, dass kein anderer Händler die Bücher günstiger bekommen konnte als Apple. Mit diesem Druckmittel in der Hinterhand stellten die Verlage laut den Gerichtsunterlagen Amazon ein Ultimatum: Der Online-Händler sollte entweder auch zu einem Agentur-Modell wechseln oder länger auf neue Titel warten müssen. Amazon lenkte ein. Laut der Klageschrift stiegen die Preise auf 12,99 oder sogar 14,99 Dollar.
Die EU-Kommission hatte ein ähnliches Kartellverfahren eröffnet. Hier machten jedoch nicht nur die Verlage, sondern auch Apple außergerichtlich Zugeständnisse. Mit der im Dezember geschlossenen Einigung bekamen Händler für mindestens zwei Jahre mehr Spielraum für Rabatte bei E-Books. Allerdings hat dies keinen Einfluss auf nationale Regelungen wie die deutsche Buchpreisbindung, bei der die Verlage grundsätzlich die Preise von Büchern im Handel festlegen.