Telefongesellschaften in der Europäischen Union müssen die Telefon- und Internetverbindungsdaten ihrer Kunden künftig mindestens ein halbes Jahr lang speichern.
Rahmengesetz zur Bekämpfung schwerer Straftaten
Die EU-Justizminister verabschiedeten in Brüssel ein entsprechendes, lange umstrittenes Rahmengesetz, um Terrorismus und schwere Straftaten besser bekämpfen zu können. Bei der Umsetzung können die einzelnen EU-Länder die Speicherdauer auf bis zu zwei Jahre verlängern. Dies entspricht einem bereits Ende vergangenen Jahres mit dem EU-Parlament ausgehandelten Kompromiss. Aus den Verbindungsdaten müssen Zeit, Ort und Teilnehmer der Verbindung hervorgehen. Der Inhalt der Gespräche, SMS-Nachrichten und Internet-Kontakte muss nicht aufgezeichnet werden. Die EU-Staaten haben nun 18 Monate Zeit, den Beschluss in ihr nationales Recht umzusetzen.
Die so genannte Vorratsdatenspeicherung steht unter massiver Kritik von Datenschützern und Telekommunikationsunternehmen. Datenschützer hatten immer wieder vor dem "gläsernen Telefonkunden" gewarnt und die Speicherung als weiteren Schritt in den Überwachungsstaat kritisiert. Telekom-Unternehmen störten sich vor allem an den unklaren Regelungen einer eventuellen Kostenerstattung. Frankreich, Irland, Großbritannien und Schweden hatten die Vorschläge für eine Telefondatenspeicherung 2004 nach den Bombenanschlägen auf Züge in Madrid vorgelegt.
Mehrbelastung befürchtet
Der deutsche Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) rief die Bundesregierung auf, die Belastungen für Bürger und Wirtschaft möglichst klein zu halten. Die Branche forderte erneut Entschädigungen für die entstehenden Kosten. "Es handelt es sich hierbei um eine originär staatliche Aufgabe, deren Kosten nicht auf Private abgewälzt werden können", forderte Verbands-Geschäftsführer Jürgen Grützner.