ARD-Angebot für Smartphones Zeitungen klagen gegen "Tagesschau"-App

Darf die ARD ihre Inhalte auf mobilen Geräten verbreiten? Nein - meinen acht Zeitungsverlage und ziehen vor Gericht. Die gebührenfinanzierte "Tagesschau"-App mache den Printmedien Konkurrenz.

Acht Zeitungsverlage ziehen gegen die "Tagesschau"-App der ARD vor Gericht. Sie sehen in dem Online-Angebot in seiner gegenwärtigen Form eine rechtswidrige Konkurrenz. Am Dienstag sei Klage bei der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln eingereicht worden, sagte der Vorsitzende des Verlegerverbandes NRW, Christian Nienhaus, beim Medienforum NRW in Köln. Zu den Klägern gehören außer der WAZ Mediengruppe, deren Geschäftsführer Nienhaus ist, nach dessen Aussage auch der Axel Springer Verlag ("Welt", "Bild"), die "Süddeutsche Zeitung", die "Frankfurter Allgemeine Zeitung", die Medienholding Nord, die Verlage M. DuMont Schauberg und Lensing-Wolff sowie die "Rheinische Post".

Die Verlage sind der Ansicht, dass die Textanteile, die zusätzlich zu Videos und Audiobeiträgen durch die "Tagesschau"-App angeboten werden, den Zeitungen Konkurrenz machen. Solche kostenlosen Angebote der gebührenfinanzierten Sender ARD und ZDF machten den Markt für die Verlage kaputt, argumentierte Nienhaus. Die "Tagesschau"-App ist eine Software, die Inhalte des Online-Angebotes der "Tagesschau" auf Smartphones und Tablet-Computer (wie Apples iPad) bringt.

Online-Angebot bereits beschnitten

Die Sender hatten die Kritik bereits am Wochenende zurückgewiesen. "Tatsache ist, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk alle Verbreitungswege, also Radio, Fernsehen und Internet, nutzen kann - das ist sogar höchstrichterlich bestätigt", hieß es von der ARD. Das ZDF verwies darauf, dass die Online-Angebote einen Drei-Stufen-Test durchlaufen hätten. Dabei seien aus Rücksicht auf die kommerziellen Interessen der Verleger zahlreiche Seiten aus den öffentlich-rechtlichen Internetangeboten entfernt worden.

DPA
swd/DPA

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