Vorteile für Mieter "Mehr Tempo" – Einbau von Balkonkraftwerken soll deutlich einfacher werden

Zwei Frauen bauen ein Balkonkraftwerk auf
Ein Balkonkraftwerk anschließen ist leicht – die Erlaubnis des Vermieters zu erhalten manchmal nicht.
© Erdark
Balkonkraftwerke sind aktuell im Trend. Mit nichts lässt sich (besonders im Sommer) leichter Energie gewinnen. Doch die Regeln für die Nutzung und das Aufstellen der Solarpanele sind wirr. Das soll sich ändern.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck will, dass Deutsche es künftig leichter haben, wenn sie ein Balkonkraftwerk installieren wollen. Er fordert "mehr Tempo". Das ist gut, denn die Anlagen liegen voll im Trend, immer mehr Hersteller bieten umfangreiche Komplettpakete für die einfache Installation. Inzwischen bieten sogar Discounter wie Lidl Panele an.

Balkonkraftwerk: Alles, was Sie zu Solaranlagen auf dem Balkon wissen müssen
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Doch bevor ein solches Balkonkraftwerk installiert ist, kann es derzeit unter Umständen noch massive Hürden geben. Das liegt einerseits an den wirren Förderungspaketen, die sich von Stadt zu Stadt deutlich unterscheiden können und andererseits an Vermietern oder Eigentümergemeinschaften, die eine Montage am Balkon ihres Hauses nicht dulden – und sogar mit Rausschmiss drohen (Familie verliert wegen Balkonkraftwerk die Wohnung).

Weniger Hürden für Balkonkraftwerke

Im Rahmen der Photovoltaikstrategie soll sich vieles schnellstmöglich ändern. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat dazu erste Punkte veröffentlicht und einen langen Bericht verfasst. Nebst Änderungen für größere Solaranlagen auf Dächern und Freiflächen betrifft ein Teil auch die Balkonkraftwerke. 

Im sogenannten "Solarpaket I", das laut Ministerium "noch vor der Sommerpause ins Kabinett" soll, stehen folgende Änderungen für die kompakten Stromerzeuger:

  • Meldepflichten vereinfachen oder streichen
  • Rückwärtsdrehende Zähler vorübergehend dulden
  • Aufnahme von Steckersolar in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
  • Balkon-PV-Anlagen nicht rechtlich zusammenfassen

Auch technisch soll es mehr Freiheiten geben. Zum einen sollen Schukostecker als "Energiesteckvorrichtung" zugelassen werden, zum anderen soll die Schwelle von derzeit 600 Watt auf 800 Watt angehoben werden. 

Wer sich nun freut, dass rückwärtsdrehende Zähler hängen bleiben können, irrt. Die Duldung sieht vor, dass der Betrieb bis zum Tausch gegen einen Zweirichtungszähler legalisiert wird. Damit will man die Möglichkeit schaffen, ein Balkonkraftwerk auch dann anzuschließen, wenn der Zähler noch nicht erneuert wurde.

Die rechtliche Zusammenfassung von Balkonkraftwerken betrifft jene, die gleichzeitig eine Dachanlage oder weitere Balkonkraftwerke betreiben. Das "Solarpaket I" sieht vor, dass die Anlagen unabhängig voneinander betrachtet werden und damit "bestimmte Schwellenwerte" nicht überschreiten.

Anspruch auf Zustimmung durch Vermieter

Wichtig für Mieter oder Wohnungseigentümer ist vor allem die Aufnahme von Steckersolar in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Denn das würde bedeuten, dass sie einen Anspruch auf Zustimmung für den Betrieb ihrer Balkonkraftwerke hätten. Bisher können Eigentümergemeinschaften oder Vermieter Interessenten einen Riegel vorschieben und die Montage schlicht untersagen.

Für eine Umsetzung der Maßnahmen sieht des derzeit ganz gut aus. Eine Petition des Deutschen Bundestags forderte vor Monaten, dass man die Installation der Anlagen für möglichst viele Personen erleichtern solle. Im Petitionsausschuss wurde dem weitgehend zugestimmt. Der Parlamentarische Staatssekretär Stefan Wenzel kündigte an, dass man einen entsprechenden Entwurf nun erarbeite und dem Bundestag zuleite.

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