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Stromanbieter Wechseln ist kinderleicht

Die Strompreise steigen und steigen, und niemand will schuld daran sein. Einziger Ausweg: Ein Wechsel des Stromanbieters. Der ist kinderleicht und spart bis zu 300 Euro im Jahr. Allerdings sollten zuvor einige Dinge beachtet werden.
Von Elke Schulze und Karin Spitra

Die steigenden Strompreise bringen Bewegung in den einst starren Wechselmarkt: Nach Angaben des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW ) haben bis zur Jahresmitte 2007 bereits 47 Prozent der Haushalte den Stromtarif gewechselt. Laut VDEW haben jedoch nur etwa zehn Prozent der Haushalte tatsächlich auch den Stromversorger gewechselt. Die übrigen blieben beim alten Versorger und wechselten lediglich den dortigen Tarif. Die jüngste Ankündigung von Platzhirsch Eon und knapp 300 weiteren Versorgern, ihre Preise zum Jahresanfang 2008 wieder deutlich anzuheben, sollte allerdings mehr Stromkunden Mut machen, den Wechsel zu wagen.

Niemand steht im Dunkeln

Unterschwellige Ängste, wegen einer Panne oder aus Rache des verlassenen Anbieters plötzlich ohne Strom dazustehen, sind übrigens völlig unbegründet: Der Grundversorger ist zur Belieferung mit Strom gesetzlich verpflichtet. Eine zuverlässige Stromversorgung ist also zu jedem Zeitpunkt garantiert. Auch nach einem erfolgreichen Wechsel bleiben der Zähler sowie die Leitungen im Besitz des Netzbetreibers. Die Zählerstände werden entweder vom Lokalversorger (meist den Stadtwerken) oder vom neuen Anbieter abgelesen. Für eventuelle Wartungsarbeiten ist nach wie vor der Netzbetreiber zuständig. Eine Auswechselung des Stromzählers ist bei einem Wechsel des Anbieters nicht nötig.

Für den Wechsel des Stromanbieters sind neben den persönlichen Daten folgende Angaben notwendig:
Zählernummer
Zählerstand
Gewünschter Liefertermin
Name des örtlichen Versorgers
Kundennummer
Dann steht einer günstigeren Stromrechnung nichts mehr im Wege.

1. Anbieter vergleichen

Den günstigsten Tarif und Anbieter finden Verbraucher schnell und unkompliziert mit einem Strompreisvergleich. Diese gibt es im Internet zum Beispiel auf den Seiten www.verivox.de, www.billigstrom.de oder direkt bei www.stern.de.

Um die Ersparnis auszurechnen, gibt man seinen Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh) und die Postleitzahl des Wohnorts ein. Der Rechner ermittelt sofort die günstigsten Anbieter. Wer seinen Verbrauch nicht kennt: Singlehaushalte benötigen 1600 kWh, Dreipersonenhaushalte etwa 3500 kWh und eine vierköpfige Familie rund 4000 kWh im Jahr. Für eine Großfamilie wird beim Jahresverbrauch von einem Durchschnittswert von 6000 kWh ausgegangen.

2. Abrechnung bereithalten

Bei der Kontaktaufnahme mit dem potenziellen Neuanbieter sollte man die alte Rechnung zur Hand haben, um den Verbrauch und die Zählernummer anzugeben. Ist der Vertrag mit dem neuen Lieferanten geschlossen, kümmert der sich um den Papierkram und kündigt auch beim alten Energieversorger, der jedoch weiterhin den Zähler abliest. Dafür wird er vom neuen Anbieter bezahlt. Rund sechs Wochen dauert die gesamte Wechselprozedur im Durchschnitt - aber dann bekommt man auch nur noch eine Rechnung vom neuen Anbieter.

3. Umzug ist kein Selbstläufer

Bei einem Umzug wird man zunächst automatisch vom lokalen Anbieter - das sind in der Regel die Stadtwerke - versorgt. Kunden können sich allerdings auch schon rechtzeitig vor einem Wohnungswechsel für einen Wunschanbieter entscheiden. So kann die Stromlieferung durch den neuen Anbieter direkt beim Einzug beginnen - ohne dass erst der lokale Anbieter die Grundversorgung übernimmt. Dafür müssen allerdings die Vertragsunterlagen auch so früh wie möglich unterwegs sein. Bei einem Umzug ist der Kunde jedoch berechtigt, den Grundversorgungsvertrag mit zweiwöchiger Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen.

Wer bereits gewechselt hatte und bei einem überregional tätigen Anbieter Kunde ist, kann dort meist bleiben. Allerdings sollte der Anbieter und der neuen Versorger vor Ort rechtzeitig über den Umzug informieret werden.

Für den Wechsel benötigt der neue Versorger das Einzugsdatum, die Stromzählernummer und den Zählerstand. Sollte sich der Zähler nicht finden lassen, hilft der Vermieter meist weiter.

4. Vorsicht Fallstrick

Bei den ständigen Preiserhöhungen kann es vorkommen, dass der neue Anbieter, kaum dass man Kunde wurde, den Preis erhöht - und der Sparvorteil ist wieder futsch. Deshalb sollte man sich vom neuen Versorger eine Preisgarantie geben lassen.

So bieten die bundesweit tätige Flexstrom GmbH wie auch der Regionalanbieter Nuon stabile Preise von zwölf Monaten. Sechs Monate bieten die ebenfalls überregional tätigen Stadtwerke Flensburg, und eprimo offenbart Festpreise für drei Monate. Auch der Ökostromanbieter Greenpeace energy legt sich fest: seine Preisgarantie läuft bis zum 30.06.2008.

5. Vorsicht Paketlösung

Seit Anfang März 2007 bietet die TelDaFax Strom bundesweit extrem günstig an. Allerdings muss der Kunde wie auch bei Flexstrom zu Vertragsbeginn jährlich oder quartalsweise vorauszahlen. Ist der Kunde bereit, für ein ganzes Jahr im Voraus zu zahlen, spart man einen Cent pro Kilowattstunde. Gefahr: Ist der Anbieter pleite, sieht man sein Geld vermutlich nicht wieder. Ebenso riskant sind Strompakete, wie sie Flexstrom anbietet. Verbraucht man mehr, als im Paket enthalten, wird es richtig teuer. Verbraucht man weniger, hat man Pech gehabt. Wer seinen Stromverbrauch nicht genau kennt, sollte die Finger davon lassen.

6. Sparpotential regional verschieden

Wie viel ein Wechsel in Euro und Cent bringt, hängt auch von der Region ab, in der man wohnt. Dass Sparpotenzial reicht dabei von ein paar Euro bis über 100 Euro im Jahr. Eine Karlsruher Familie, die ihren Strom aus dem Family Tarif der dortigen Stadtwerke bezieht, spart beim günstigsten Anbieter TelDaFax 170 Euro im Jahr. Wählt sie den günstigsten Tarif ohne Vorkasse beim Anbieter Bonusstrom kann sie noch 80 Euro im Jahr zurücklegen. Häufig zahlt sich schon ein Tarifwechsel beim bestehenden Anbieter aus. Gerade die vier "Stromriesen" Eon, RWE, Vattenfall und EnBW haben oft auch recht günstige Tarife im Angebot.

7. Versorgungspflicht

Übrigens muss niemand Angst haben, im Dunkeln zu sitzen: Stromanbieter sind gesetzlich verpflichtet, die Bewohner in ihrem Versorgungsgebiet zu beliefern.

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