Im Interesse vieler Bauherren will der deutsche Verbraucherverband gegebenenfalls ein eigenständiges privates Bauvertragsrecht einklagen. Die zum Nachteil der Bauwilligen zumeist angewendete Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) sei EU-rechtswidrig, erläuterte die Präsidentin der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Hedda Müller. Dies sei jetzt in einem - vom Verband in Auftrag gegebenen - Gutachten bestätigt worden. Deshalb habe der Verband den zuständigen Deutschen Ausschuss für Vergabe- und Bauleistungen zunächst abgemahnt.
Verordnung nie für Private gedacht
Die Verdingungsordnung für Bauleistungen sei eigentlich für die öffentliche Auftragsvergabe gemacht, werde aber seit vielen Jahren in einem Sonderteil (VOB/B) ohne eigentliche Gesetzesgrundlage den privaten Bauherren übergestülpt, sagte Müller. Hier gelte nur eine Garantiefrist von 4 Jahren im Vergleich zu 5 Jahren nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Erhebliche Nachteile gebe es nicht nur bei den Fristen für die Beseitigung von Mängeln, sondern auch bei der Bauabnahme, beim Recht zum Rücktritt vom Vertrag sowie bei Informationspflichten, betonte Müller. 70 bis 80 Prozent aller Bau- und Handwerkerverträge mit privaten Bauherren werden heute über die VOB abgewickelt. Diese Vertragsgrundlage, «um die die Baulobby in vielen Jahren einen Schutzzaun legen konnte», unterliege keiner öffentlichen Kontrolle.
Frist bis Ende Mai
Wenn der Ausschuss für Vergabe- und Bauleistungen nicht bis Ende Mai erkläre, dass er rechtliche Änderungen einleiten werde, will der Verbraucherverband bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen. Besser wäre es, wenn die zuständigen Bundesministerien für Justiz und Bau "endlich ein eigenständiges privates Bauvertragsrecht" auf den Weg brächten. "Dann brauchten wir den langwierigen Weg über die Gerichte nicht", sagte Müller.
Fälschlicherweise gehe die Regierung "offensichtlich davon aus, dass eine Überregulierung zu Lasten der schwachen Wirtschaft geplant sei". Vielmehr gehe es aber um Vereinfachung und die Beseitigung einer Fehlregulierung, die der Baukonjunktur über Rechtsklarheit für die privaten Bauherren zugute komme. Im Falle gerichtlicher Klärung rechnet die Verbraucherzentrale mit einem mehrjährigen Zeitverzug. Solange sollten Bauinteressenten VOB und BGB-Recht vergleichen und letzteres über Musterverträge, die auch der Verband bereit hält, durchzusetzen versuchen.
Das vom vzbv in Auftrag gegebene Gutachten über die EU-rechtliche Klärung des VOB-Vertragsrechts wurde von Prof. Hans Micklitz von der Universität Bamberg erarbeitet. Nach seinen Worten hat Deutschland bis heute versäumt, im Jahr 1994 eine im Jahr zuvor verabschiedete EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.