Warnstreiks der Bahn Was Bahnfahrer jetzt beachten müssen

Wer wegen des Bahn-Streiks seinen Zug verpasst, darf ohne Aufpreis die nächste Verbindung nutzen - auch wenn diese höherwertig ist. Außerdem hat die Bahn den Kunden Entschädigungen versprochen. Als Reisender sollte man allerdings einiges beachten.

Seit Montag wird bei der Bahn gestreikt, am Dienstag könnte durch den Ausstand der Gewerkschaft Deutscher Lokführer das Chaos perfekt sein. Wer dennoch Zug fahren muss, sollte sich vor Antritt der Reise genau informieren. Dies geht über die <ib>kostenlose Streik-Hotline unter 08000/99 66 33 - die allerdings zuweilen überlastet ist - oder über das Internet.

Kundencharta regelt Ansprüche

Wer vor seiner Zugfahrt noch schnell eine Internetverbindung nutzen kann, der sollte dies tun. Unter www.bahn.de bietet der Konzern detaillierte Informationen über alle seine Verbindungen an - einfach über die "Reiseauskunft" auf der Bahn-Homepage die gewünschte Zugverbindung eingeben und dann den Link "Detailansicht" anklicken. Es öffnet sich eine Tabelle. In der Spalte "Produkte" sind Informationen über den jeweiligen Zug hinterlegt. Von hier kommt man auf eine Übersicht, die Aktuelles über die Lage an allen Bahnhöfen bietet. So erfährt man beispielsweise, ob ein bestimmter Zug am Montag in Rostock zur geplanten Zeit abfährt - oder eben verspätet ist.

Wer dennoch Pech hat, und wegen des Streiks seinen Anschlusszug verpasst, kann auf die Kulanz der Bahn setzen, zu der sie sich in ihrer Kundencharta verpflichtet hat. So bietet das Unternehmen seinen streikgeschädigen Kunden beispielsweise an, andere Züge als die gebuchten zu nutzen, wie die Bahn am Montag mitteilte. Dies gelte auch, wenn man beispielsweise eine Fahrkarte für einen Intercity (IC) hat und nun auf einen - normalerweise teureren - Intercity Express (ICE) umsteige. Allerdings sollte man nach Auskunft eines Bahnsprechers auf die aktuellen Ansagen im Bahnhof achten, um zu erfahren, welche Züge während des Streiks als Ersatzverbindungen angeboten werden. Die Entscheidungen würden im Einzelfall getroffen, so der Bahnsprecher. In den Bahnhöfen wurde laut Bahn zudem das Service-Personal verstärkt, das Auskunft gibt.

Fahrkarten werden erstattet

Fahrkarten und Reservierungen, die Kunden wegen des Streiks nicht nutzen können, erstattet das Unternehmen bis Ende Juli kostenlos, wie ein Unternehmenssprecher am Montag sagte. Dies bedeutet für den Kunden allerdings, dass er sich im Reisezentrum womöglich in eine lange Schlange einreihen muss, um diese Erstattung zu beantragen. Normalerweise haben Reisende laut Kundencharta der Bahn Anspruch auf Erstattung von 20 Prozent des Fahrpreises in Form eines Gutscheins, wenn sie mit ICE, IC oder EC mehr als 60 Minuten zu spät ankommen.

Gesetzlich festgelegte Fahrgastrechte gibt es nach Auskunft der Verbraucherzentralen in Deutschland nicht. Die Bahn zeige sich in der aktuellen Streik-Situation recht entgegenkommend gegenüber den Kunden, hieß es bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und dem Verkehrsclub Deutschland. "Die Bahn hat Interesse, den Streik kulant abzuwickeln", sagte Udo Sieverding, Verkehrsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW.

FTD

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