
"Niete" – der Zettel im Bettkasten
Im Bettkasten des Täters fanden die Beamten diesen Zettel mit der Aufschrift "Niete". Das Asservat wurde mit der Nummer 7.1.7.11 zu den Akten genommen. Es gab den Spezialisten zunächst Rätsel auf. In ihrem Auswertungsbericht vermerkten sie dann jedoch: Nach "Beratung der Durchsuchungskräfte" sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei dem Zettel um ein "sinnbildliches Zeichen" gehandelt habe: "Der Beschuldigte B. hatte in seinem auffallend aufgeräumten Zimmer augenscheinlich Vorbereitungen für eine polizeiliche Durchsuchung getroffen. Die beiden Papiere hatte der Beschuldigte B. so niedergelegt, dass die Polizeibeamten diese finden sollten. Den anwesenden Durchsuchungskräften entstand der Eindruck, dass der Beschuldigte B. durch diese Zeichen 'Hinweise' geben wollte und dass sie evtl. einen weiteren 'Hinweis' finden würden, mit der Aufschrift 'Treffer' (oder ähnliches), der möglicherweise eine Gefahrenquelle darstellen würde (z. B. eine USBV)." USBV steht für: "Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung" – also eine Sprengfalle. Die Ermittler vermuteten also, dass der Täter ein letztes, zynisches Spiel mit ihrer Angst vor einer solchen, potenziell tödlichen Gefahrenquelle spielen wollte