Prozess
Fixierter Patient verbrennt: Verfahren vorläufig eingestellt

Zwei Ärzte und zwei Pflegekräfte sind vor Gericht. (Archivbild) Foto: Uli Deck/dpa
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© Uli Deck/dpa
Ein Patient stirbt qualvoll im Krankenhaus. Den überwiegenden Teil der Verantwortung trage er selbst, heißt es jetzt. Das letzte Wort in dem Fall ist damit aber vielleicht noch nicht gesprochen.

Das Gerichtsverfahren um den Tod eines fixierten Patienten während eines Brands in einem Pforzheimer Krankenhaus gegen zwei Ärzte und zwei Pflegekräfte ist gegen Geldauflagen vorläufig eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger stimmten einem Vorschlag der Kammer zu. Endgültig eingestellt ist das Verfahren, wenn alle gezahlt haben. 

Die Kammer am Landgericht Karlsruhe hat es sich nach Aussage des Vorsitzenden Richters nicht leicht gemacht. Er betonte zudem: "Was man auch sagen muss: Das ist kein Freispruch." 

Die Beschuldigten waren laut Anklage für den 58-Jährigen zuständig, der im Mai 2023 starb. Mehrere Vorschriften rund um die Fixierung sollen versäumt worden sein. Drei Angeklagten warf die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung vor, einem der Ärzte sogar Freiheitsberaubung mit Todesfolge. Er wies die Vorwürfe zurück.

Qualvoller Tod mangels Überwachung

Der Patient war in einem Zimmer neben der Notaufnahme mit Gurten auf einer Liege gefesselt verbrannt: Er hatte versucht, die Gurte mit einem Feuerzeug in Brand zu setzen, um sich zu befreien. Stattdessen fingen Matratze und die Kleidung des Mannes Feuer. Das Klinikpersonal konnte die Flammen so schnell nicht löschen. Als das Feuer ausbrach, seien die beiden angeklagten Pflegekräfte in einer Zigarettenpause gewesen, hieß es.

Eingeliefert worden war der 58-Jährige mit einer Kopfplatzwunde, nachdem er auf einem Parkplatz betrunken und unter Medikamenteneinfluss stehend gestürzt war. In der Notaufnahme hatte er sich laut Anklage aggressiv verhalten, einen Drucker geworfen und eine Pflegekraft geschlagen.

Vorwürfe gegen weitere Mitarbeiter der Klinik waren fallen gelassen worden. Auch in dem Gerichtsverfahren zeichnete sich aus Sicht der Kammer ab, dass zumindest der Vorwurf der Freiheitsberaubung mit Todesfolge nicht haltbar wäre. Aber auch im Hinblick auf die fahrlässige Tötung betrachtete sie die Schuld jedes Einzelnen als nicht besonders schwer. Das Gericht hatte daher vergangene Woche angeregt, das Verfahren gegen die Angeklagten jeweils gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe eines Monatsgehalts einzustellen. 

Der Vorsitzende sprach nun davon, dass ein Gutachten ergeben habe, dass "den überwiegenden Anteil der Verantwortung (...) der Getötete selber" trage. Die Angeklagten haben den Patienten demnach "medizinisch richtig versorgt". Sie müssen nun Geldauflagen in Höhe von 2.300 bis 5.000 Euro zahlen. 

Protest der Nebenklage 

Anwalt David Schneider-Addae-Mensah, der die Frau des Opfers und auch dessen drei erwachsene Kinder als Nebenkläger vertritt, kritisierte das Vorgehen massiv. Er kündigte straf-, dienst- und zivilrechtliche Schritte gegen die Angeklagten, das Klinikum, die Mitglieder der Schwurgerichtskammer und den Staatsanwalt an, sollte das Verfahren endgültig eingestellt werden.

Bei der angeklagten Tat handele es sich um ein Verbrechen, eine Freiheitsberaubung mit Todesfolge. "Beide Ärzte haben sich nach vorläufiger Würdigung dieses Verbrechens strafbar gemacht, die beiden Pflegerinnen der Beihilfe dazu", erläuterte der Anwalt in einer Mitteilung. Das Gesetz erlaube eine Verfahrenseinstellung wegen "geringer Schuld" nur bei Vergehen.

dpa