Eine Hausdurchsuchung nach einer Protestaktion auf einem Gasbohrturm im oberbayerischen Reichling wird zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Nachdem das Landgericht Augsburg Beschwerden des Betroffenen gegen den Durchsuchungsbeschluss verworfen hat, habe man nun Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, teilten die Initiative "Ende Gelände" und deren Rechtsanwalt Benedikt Ehrlich mit.
Ehrlich hält die Durchsuchung der Räume eines gerade erst Volljährigen in dessen Elternhaus für verfassungswidrig, deshalb habe man sich nun an Karlsruhe gewandt. "Wir hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht den bayerischen Strafverfolgungsbehörden klarmacht, dass sie eine Grenze überschritten haben", sagte er. "Diese Durchsuchung einer Wohnung nach Computern und Smartphones wegen einer gewaltfreien Protestaktion ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person."
Anwalt: Durchsuchungsaktion verfassungswidrig
Anfang September 2025 waren Aktivisten auf den Bohrturm in Reichling geklettert und hatten dort Banner angebracht. Auf ihnen stand "Gas ist Gift" sowie mit Blick auf Bayerns Wirtschaftsminister: "Hubert Aiwanger - Wie verbohrt kann man sein? Gasausstieg jetzt - hier und weltweit".
Im Januar durchsuchten Polizisten dann eine Adresse im Raum Regensburg. Hintergrund seien Ermittlungen wegen Verdachts auf Hausfriedensbruch und eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, sagte ein Polizeisprecher. Es sei bei der Durchsuchung darum gegangen, Hinweise darauf zu finden, wer die anderen an der Aktion beteiligten Aktivistinnen und Aktivisten waren, hieß es.
Damaligen Angaben der Polizei zufolge hatten Polizeibeamte die Aktivisten nach deren Protestaktion ohne Zwischenfälle vom Bohrturm geholt. Die Polizei selbst sprach im September von vier Menschen auf dem Turm und zweien am Boden, die Aktivisten selbst sprachen dagegen von rund zehn Beteiligten.
Hintergrund des Protests ist der umstrittene Plan, in Reichling Erdgas zu fördern. Der Bohrturm, auf dem die Aktion stattfand, ist inzwischen zwar wieder verschwunden, die Probebohrung abgeschlossen. Sollte festgestellt werden, dass sich wirklich in rund 3.400 Metern Tiefe unter der Gemeinde nennenswerte Mengen an förderfähigem Erdgas befinden, will die "Energieprojekt Lech Kinsau 1 GmbH" das Gas über 10 bis 15 Jahre fördern.