Berliner Grün
Gesetz soll Kleingärten dauerhaft sichern

In Berlin gibt es mehr als 70.000 Kleingärten. (Archiv) Foto: Jens Kalaene/dpa
In Berlin gibt es mehr als 70.000 Kleingärten. (Archiv) Foto
© Jens Kalaene/dpa
So manche Berliner Kleingärtner sorgen sich um die Zukunft ihrer kleinen Paradiese. Nun kommt eine gute Nachricht aus dem Landesparlament.

Zehntausende Berliner Kleingärten auf landeseigenem Grund und Boden sollen dauerhaft erhalten bleiben. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde im Umweltausschuss des Abgeordnetenhauses beschlossen, wie die CDU-Fraktion mitteilte. Er soll in einer Woche im Plenum endgültig verabschiedet werden. 

Demnach dürfen Gartenanlagen in Zukunft nur noch in sehr engen Grenzen umgewidmet, also abgebaut werden - beispielsweise für den Bau bezahlbarer Wohnungen, Schulen, Kitas oder Krankenhäuser. In der Regel muss in solchen Fällen das Abgeordnetenhaus zustimmen. Und: Betroffenen Kleingärtnern müssen laut Gesetz Ersatzflächen in vergleichbarer Größe angeboten werden.

Ebenfalls im Gesetz geregelt: Wege in den Kleingartenanlagen sollen ganzjährig für jedermann öffentlich zugänglich sein, etwa für Spaziergänge. Damit können sich dort auch Menschen erholen, die keinen Garten besitzen. 

Drei Prozent Berlins sind Kleingärten

Nach früheren Angaben der Umweltverwaltung gibt es in Berlin 870 Kleingartenanlagen mit knapp 70.700 Parzellen (Stand Ende 2024). Sie erstrecken sich auf etwa 2.900 Hektar, was wiederum drei Prozent der Fläche Berlins entspricht.

Allerdings betrifft das neue Gesetz nur gut 56.000 Kleingärten auf landeseigenem Grund, die zusammen eine Fläche von 2.283 Hektar ausmachen. Kleingärten auf anderen Flächen, etwa denen der Deutschen Bahn, sind nicht von dem Gesetz erfasst.

CDU sieht mehr Rechtssicherheit

"Damit schaffen wir Rechtssicherheit und Verlässlichkeit für Zehntausende Berliner Familien", sagte der Sprecher für Klima- und Umweltschutz der CDU-Fraktion, Danny Freymark. "Kleingärten sind künftig keine einfache Reservefläche mehr." Für sie gebe es nun einen sehr hohen Schutzstandard. Die neuen Regeln dienten auch der Sicherung der Biodiversität und der Stärkung des Stadtklimas.

Verband findet Gesetz gut

Der Berliner Landesverband der Gartenfreunde hatte das Gesetz schon vor einigen Monaten begrüßt. Zwar werde nicht jede einzelne Parzelle garantiert erhalten bleiben, aber die Gesamtfläche der landeseigenen Kleingärten schrumpfe nicht weiter. Der Schutz auf Landesebene gehe über die Regelungen des Bundeskleingartengesetzes deutlich hinaus.

dpa