Gewalttat
Attacke auf jüdischen Studenten – zweieinhalb Jahre Haft

Im Berufungsprozess um die Gewaltattacke auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira konnten die Richter keine antisemitischen Mot
Im Berufungsprozess um die Gewaltattacke auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira konnten die Richter keine antisemitischen Motive des Täters feststellen. (Archivfoto) Foto
© Elisa Schu/dpa
Ein jüdischer Student wird in Berlin brutal angegriffen. Der Täter bestreitet ein politisches Motiv. Im Berufungsprozess fällt die Strafe geringer aus - und es wird kein Antisemitismus festgestellt.

Mehr als zwei Jahre nach dem brutalen Angriff auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira in Berlin sah ein Berufungsgericht keine antisemitisch motivierte Tat. Das Landgericht Berlin verhängte gegen den 25-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zweieinhalb Jahre Haft. Anders als die Vorinstanz habe das Gericht nicht festgestellt, "dass die Tat einen antisemitischen Hintergrund hat", sagte die Vorsitzende Richterin Sinja Stachrowski.

In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Tiergarten im April 2025 drei Jahre Haft verhängt. Es habe sich um einen "antisemitischen Gewaltexzess" gehandelt, befand die Vorinstanz. Der Angeklagte hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Der 25-Jährige - ein früherer Kommilitone Shapiras - hatte die Gewalttat gestanden. Er bestritt jedoch eine antisemitische Motivation. 

Shapira: "Ich bin genervt, es ist traurig"

Shapira, der im Prozess als Nebenkläger auftrat, zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht. "Ich bin genervt, es ist traurig", sagte der 33-Jährige. "Welches Motiv soll es sonst gegeben habe?" Aus seiner Sicht seien Beweise und Definitionen "umgedeutet" worden. Er hoffe, dass die Staatsanwaltschaft Revision einlegt. Dann würde das Kammergericht Berlin den Fall prüfen. 

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, sagte, es sei zu akzeptieren, dass das Gericht keine antisemitische Tatmotivation gesehen habe. Die Richter hätten sich aber "eingehend mit dieser Strafschärfungsvorschrift auseinandergesetzt". Das werde Signalwirkung haben. 

Opfer erlitt Knochenbrüche und Hirnblutung

Der frühere Lehramtsstudent der Freien Universität (FU) und das Opfer waren sich am 2. Februar 2024 – vier Monate nach dem Terroranschlag der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 – zufällig in einer Bar in Berlin-Mitte begegnet. Als Shapira das Lokal verließ, folgte ihm der 25-Jährige. Der Angeklagte habe ihn spontan niedergeschlagen und anschließend gegen den Kopf getreten, so das Gericht. Das Opfer erlitt Knochenbrüche im Gesicht und eine Hirnblutung.

Auf eine solche Tat könne nur mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung reagiert werden, hieß es im Urteil. Die Beweisaufnahme in dem viertägigen Berufungsprozess habe allerdings keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich der Angeklagte vor der Tat beispielsweise in Chatgruppen antisemitisch geäußert habe. Es lasse sich keine antisemitische Gesinnung feststellen.

Angeklagter bat um Entschuldigung

Der Angeklagte hatte erklärt, er habe Shapira dessen Agieren in einer Whatsapp-Gruppe von Studierenden der FU vorgeworfen und dass dieser Plakate an der FU abgerissen habe. Es sei nicht seine Absicht gewesen, Shapira so schwer zu verletzen. "Ich möchte mich für das Leid und die Schmerzen, die Shapira erlitten hat, entschuldigen", so der inzwischen als Vertriebsmitarbeiter tätige Angeklagte. Er habe sich in eine Therapie begeben und könne versichern, "dass so etwas nie wieder geschehen wird". 

Die Staatsanwaltschaft hatte in der zweiten Instanz auf eine Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten plädiert. Die Verteidigung beantragte eine Bewährungsstrafe, stellte allerdings keinen konkreten Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Erfolglos gegen Hochschule geklagt

Shapira hatte zuletzt erfolglos versucht, die Freie Universität Berlin (FU) zu einem besseren Schutz vor antisemitischer Diskriminierung zu verpflichten. Das Verwaltungsgericht Berlin wies seine Klage gegen die Uni als unzulässig ab. 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik ließen die Richter eine Berufung zur nächsthöheren Instanz zu, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

dpa