Videoüberwachung mit KI-Auswertung soll in Berlin am Roten Rathaus, am Abgeordnetenhaus und an der Senatsverwaltung für Inneres getestet werden. Die Künstliche Intelligenz soll durch die Bilder der Kameras an diesen Orten auffällige Verhaltensmuster von Menschen erkennen und entsprechend Alarm schlagen. Später solle die Technik auch an gefährdeten Botschaften und anderen Orten angewendet werden, wie Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) und Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel im Innenausschuss ankündigten.
Man wolle die Möglichkeiten der KI prüfen und in die Praxis überführen, sagte Hochgrebe. Es gehe um den Schutz bestimmter Objekte wie auch um die Beobachtung von Gegenden mit viel Kriminalität, so sehe es das geänderte Gesetz für Ordnung und Sicherheit vor. Alle erfassten Informationen sollten anonymisiert sein. Biometrische Daten und Identitäten von Menschen würden nicht erfasst, das sei mit der Datenschutzbeauftragten geklärt.
KI-gestützte Verhaltensmuster-Erkennung
Die Polizei müsse "auf der Höhe der technischen Zeit" agieren, um Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung durchzuführen, so Hochgrebe. Dazu gehöre eben auch diese innovative Technologie der "KI-gestützten Verhaltensmuster-Erkennung". Der Polizei solle so ermöglicht werden, frühzeitig auf Gefahren zu reagieren.
Die Polizei will auf diesem Weg auch das Personal bei der Bewachung von politischen Gebäuden und Botschaften unterstützen und zum Teil ersetzen. Derzeit würden sogar 400 voll ausgebildete Polizisten die zahlreichen Wachleute unterstützen, das könne kein Dauerzustand sein, sagte Slowik Meisel. Moderne zukunftsfähige Technik müsse diese Schutzaufgaben unterstützen. "Nur mit Manpower wird das nicht mehr gehen."
Als allgemeine Orte für Videoüberwachung haben die Senatsinnenverwaltung und die Polizei unter anderem den Alexanderplatz, das Kottbusser Tor und den Görlitzer Park im Blick, weil sie zu den sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten zählen.
Scharfe Kritik von Linke: Abgeordnete sind keine Versuchskaninchen
Der Linke-Abgeordnete Niklas Schrader kritisierte sehr deutlich eine fehlende Absprache bei so einem sensiblen Thema wie der Überwachung des öffentlichen Raums vor dem Abgeordnetenhaus. Das sei ein Eingriff in die Rechte der Abgeordneten und derjenigen Menschen, die Abgeordnete aufsuchen würden. "Es gab keine Debatte, ob wir hier ihre Versuchskaninchen sein wollen." Dass die Polizei sozusagen ihr eigenes Kontrollorgan, also das Parlament, überwache, müsse noch debattiert werden.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp wies beim Thema Videoüberwachung grundsätzlich darauf hin, dass es weiterhin die Pflicht gebe, die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit einer Videoüberwachung zu prüfen und zu begründen. Außerdem müsse an den entsprechenden Orten über Videoüberwachung informiert werden.